Vorladung zur Polizei per Telefon. Gilt Telefonat als Beweismaterial?
Ich habe letztens einen Anruf von der Polizei bekommen in dem sie mich gebeten haben demnächst zur Anhörung zu kommen. Mein Plan war es eigentlich nicht hin zu gehen und zu schweigen um keine weiteren Infos (Beweise) preis zu geben. Leider habe ich mich am Telefon etwas verplappert und erzählt was ich getan habe und auch das ich es war der die Straftat begangen hat.
Meine Frage ist ob die Dinge die ich am Telefon gesagt habe als Beweismaterial zählen oder nur das was ich bei der Anhörung sage?
Schonmal danke im voraus!
7 Antworten
Ich glaube dich will jemand veralbern. Die könnten natürlich anrufen und fragen ob du an dem Termin Zeit hast. Die Vorladung kommt aber schriftlich, immer, ohne Ausnahme!
Es gilt nur, was bei Gericht vorgetragen wird. Der Beamte wird natürlich erzählen! dass du am Telefon spontan und unbekehrt! die Tat eingeräumt hast. Wenn es dann noch ein weiters Indiz oder einen Beweis gibt, hängst du am Fliegenfänger.
Der Polizist kann natürlich als Zeuge vor Gericht aussagen. VerwertBAR ist es. Ob es der Richter auch verwertET ist eine andere Frage
nein ist nicht als beweis. wie will die polizei beweisen wer am telefon war
Ja weil die Polizei zeichnet alle Gespräche auf
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Alle bei den Einsatzleitstellen eingehende Anrufe werden aufgezeichnet. Durch diese Dokumentation können Versäumnisse bzw. Fehlverhalten der aufnehmenden Beamten nachgewiesen werden, aber auch Einsatzzeiten zwischen Anruf und vor Ort sein (Zeitdauer bis zum Einschreiten/Tätigwerden). Auch die Rufnummer des Anrufers wird gespeichert.
Andere Stellen der Polizei, die nicht Einsatzleitstelle sind, dürfen Gespräche nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anrufers aufnehmen.
DARF das auch nicht, bevor er sich nicht vorher das einverständnis vom Kunden holt!
Quatsch, die Polizei zeichnet nur 110 Gespräche dauerhaft auf. Bei den übrigen Gesprächen wird fast nie aufgezeichnet. Das ist rein technisch gar nicht möglich.
ROFL, nein! Das darf sie gar nicht, das wäre Strafbar: "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes"
Einzig der Notruf darf Gespräche aufzeichnen!