Vorladung als Beschuldigter Verdacht Erwerb/Besitz Cannabis-Produkten?
Hallo Liebe Leute, ich habe eine Vorladung von der Polizei bekommen, in dem die mich als Beschuldigter in dem Ermittlungsverfahren "Verdacht Erwerb/Besitz von Cannabis-Produkten" am (Beispieldatum) 05.01.16, 20:00 Uhr bis 05.01.2016, 20:03 Uhr, einladen. Gelegentlich rauche ich mal Einen, aber nicht oft. Muss ich dahin gehen??? Ich meine die Uhrzeit alleine ist schon unglaublich komisch? 3 Minuten? Und wenn ich hingehe und die einen Drogentest verlangen, muss ich den machen? Oder kann ich diesen verweigern? Ich meine, die haben doch keine triftigen Beweise? Ich weiß leider wirklich nicht wie ich mich da jetzt verhalten soll.
Ich danke euch jetzt schon einmal für eure hilfreichen Antworten!
2 Antworten
Das klingt ja, als ob Dich jemand gesehen und angezeigt hat. Hast Du denn? Zur polizeilichen Vernehmung musst Du nicht erscheinen, dann kommt es evtl. zur staatsanwaltlichen Vernehmung und dann zur Verhandlung.
Das habe ich auch schon vermutet, aber ich habe nie etwas zu Hause. Meine Freundin hat den selben Brief bekommen, wir wohnen zusammen und die raucht überhaupt nicht.
Du muß zu einer polizeilichen "Einladung" nicht erscheinen und solltest es auch nicht tun.
-bei vorladungen der Staatsanwaltschaft mußt Du erscheinen, allerdings als Beschuldigter keine Aussagen zur Sachwe machen.
Bei einem möglicherweise folgenden Gerichtsverfahren mußt Du ebenfalls erscheinen, aber als Angeklagter ebenfals nichts zum Vorwurf aussagen.
Bevor jetzt wieder die Ratschläge zu einem Anwalt kommen, vergessen die meisten Ratgeber das du diesen am Ende meist selbst bezahlen mußt.
Ich werde da auch nicht hingehen und abwarten ob danach noch was kommt, weil die haben keinerlei Beweise und finden können sie bei mir auch nichts, ich kaufe nie etwas.
Ein Drogentest wird nicht angeordnet da Drogenkonsum nicht illegal ist. Dir wird ja auch nicht vorgeworfen Cannabis konsumiert zu haben, sondern du wirst des Besitzes beziehungsweise des Erwerbs beschuldigt.
Einem Drogentest mußt du natürlich auch nicht zustimmen, es sei denn es liegt eine richterliche Anordnung vor, was aber sehr unwahrscheinlich ist. Letztlich ist das aber egal, denn der Konsum ist nicht strafbar.
Danke, für die Antwort.
Wissen Sie zufällig auch, ob ich da irgendwas zu befürchten habe?
Ob ich, wenn die einen Drogentest machen wollen, diesen auch verneinen kann?:/