Vorladung wegen Cannabis einschließlich Zubereitung?
Hallo, Ich bin 15 Jahre alt und ich und ein paar Freunde hatten Streit mit einem Mädchen worauf sie als Rache uns alle bei der Polizei verpfiffen hat. Jetzt muss ich am Donnerstag zur kriminalpolizeiinspektion wegen allg. Verstoß mit Cannabis einschließlich Zubereitung. Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben was ich tun soll um gut aus der Sache rauszukommen. Danke im Voraus
2 Antworten
Gibt es denn irgendwelche RICHTIGEN Beweise, außer die Aussage des Mädchens?
Wenn nein: anrufen und bescheid sagen dass du nicht kommst, da du damit nichts zu tun hast. Einer polizeilichen Vorladung muss NIEMAND folge leisten! Lass dir hier keinen Quatsch erzählen, das kannst du auch ganz leicht ergooglen.
Du musst nicht mal bescheid geben, aber es macht ein besseres Bild was natürlich sehr positiv ist. Lass dir am Telefon nichts einreden, sag du weißt dass man einer Vorladung nicht nachkommen muss und dass du das auch nicht tun wirst. Äußere dich sonst nicht zur Sache.
Da stimme ich zu. Verallem bei Jugendlichen steht ja der erzieherische Effekt des Jugendstrafrechts im Vordergrund, da macht es natürlich ein gutes Bild wenn man sich einsichtig zeigt. Wenn es jedoch überhaupt keine Beweise gibt kann man eigentlich bloß verlieren, wenn man dann die Vorladung wahrnimmt.
Dem stimme ich komplett zu, was ich aber außerdem empfehlen würde, wäre, dass du alle potentiellen Beweise beiseite schaffst. Grinder, Longpapers, Bong, etc. sind zwar nicht verboten, sollten aber bei einer Hausdurchsuchung dennoch nicht unbedingt gefunden werden, vor allem, wenn sie benutzt sind.
PS: ich halte eine Hausdurchsuchung aber für sehr unwahrscheinlich.
So ists recht!
NIEMALS sagen das du öfters kiffst am besten gar nicht sagen das gekifft wurde und falls es einen Drogentest gibt dann nur sagen das ihr an denn einem Tag zum ersten Mal gekifft habt und sonst nie
Im Grundsatz alles richtig- da ich beruflich mit dem Thema zu tun habe kann ich aber behaupten, dass es in bestimmten Fallkonstellationen doch besser ist bei der Polizei zu erscheinen- insbesondere im Bereich von Jugendstraftaten. Insofern reelle bzw. glaubwürdige Beweise vorliegen ist die Staatsanwaltschaft manchmal gnädiger im Hinblick auf eine Einstellung, wenn man bei der Polizei geständig ist und Reue gezeigt hat. Ohne Beweise würde ich aber auch den Vernehmungstermin einfach absagen.