Versuchter Cannabiskauf Post von polizei bekommen?
Ich habe vor einigen wochen bei einen bekannten auf der Straße versucht Cannabis zu erwerben. Leider waren direkt danaben Zivilpolizisten, die das mitbekommen haben. Diese haben meine Personalien eingenommen und mich durchsucht. Nun habe ich heute Post von der Polizei bekommen wo steht „Sie haben versucht, Beteubungsmittel zu erwerben“ und „Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetzt mit Cannabis und Zubereitungen (Par. 28 BtMG)“
Nun soll ich einen Bogen ausfüllen, wo ich auch ankreuzen soll, ob ich mich äußern möchte, oder die Straftat zugeben möchte usw.
Falls ich angebe, dass ich mich nicht äußern werde, sollte ich weitere Post oder ähnliches von der Polizei erwarten ?
PS: mein Bekannter hatte an dem Tag kein Cannabis dabei und es ist auch nicht zum kauf gekommen.
7 Antworten
Nicht äussern, Sache wird wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die schicken das dann zur Staatsanwaltschaft und dann bekommst Du einen Brief, das die Sache eingestellt wurde und eine Belehrung für die Zukunft.
Also soll ich denen die Unterlagen auch nicht abgeben ?
Das Einzige was du machen musst: korrekte Angaben zur Person und den Beruf angeben. Und das war es dann schon...
Nichts zu sagen ist immer besser als "zu viel" zu sagen und man darf es dir nicht negativ auslegen wenn du von deinem Recht Gebrauch machst die Aussage zu verweigern.
Die Polizei gibt die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter und dort wird dann weiter entschieden, ob die Sache weiter verfolgt wird oder eingestellt wird. Bekommst du also Post von der Staatsanwaltschaft, dass ein Prozess ansteht, dann nimm dir einen Anwalt. Vorher benötigst du keinen Anwalt!
Ist das so ein Frageformular wo oben Angaben gemacht werden können zum Namen, Adresse, Beruf...? Das fülle aus und kreuze einfach an, dass du keine Aussage machst. Das war es dann schon! Zu den Angaben zu deiner Person bist du meines Wissens verpflichtet. Zumindest hat ein befreundeter Polizist mal gesagt, dass man das ausfüllen sollte und einfach zurück schickt und dann abwartet...
ok, alles klar
Niemand kann dich zwingen dich zum Sachverhalt zu äußern. Ich würde dir davon abraten, weil du dich damit selbst belasten könntest. Im übrigen wäre dir ein Anwalt zu empfehlen.
Nein ein Anwalt ist hier komplett Sinnlos, da wenn er die Aussage verweigert die Polizei in der Beweispflicht ist. Deine Antwort ist nicht ganz richtig.
Nein Wenn du dich nicht äußerst, wirft die Polizei den Vorgang natürlich in den Papierkorb.
Mach wenigstens ein #Ironie dahinter, sonst rafft der FS das nicht. :D
Komplett verblödet bin ich nun auch nicht
Nichts ausfüllen, nichts sagen, nicht zur Befragung bei der Polizei gehen. Die wollen dich nur in die Pfanne hauen. Einfach abwarten, ob das Verfahren eingestellt wird. Falls nicht: Anwalt.
Nein ein Anwalt ist hier komplett Sinnlos, da wenn er die Aussage verweigert die Polizei in der Beweispflicht ist. Deine Antwort ist nicht ganz richtig.
Zum Anwalt habe ich geraten, falls das Verfahren nicht eingestellt und er angeklagt wird.
wie soll die Polizei dies denn beweisen können?
@trowawy123: genau das ist es, sie kann es nicht und somit wird nicht weiter ermittelt.
@rehtard: Dann schon, wird aber nicht passieren.
Zeugenbeweise sind mittlerweile keine Beweise mehr? Wäre mir neu.
Die Polizei hat dich doch dabei erwischt, was braucht sie da noch? :D
aber beweisen können sie es trotzdem nicht
Doch, sie haben es ja gesehen! Der Beweis ist in dem Fall die Aussage der beiden Polizisten.
Also sollte ich denen die Unterlagen nicht abgeben ?
Was sollte dir das bringen?
Aus deinen Kommentar hab ich entnommen, dass ich das Formular nicht ausfüllen soll und somit auch nicht abgeben soll. Kann sein, dass ich dich jetzt grade komplett falsch verstehe
So ist es.
falls ich denen nichts abgebe wird deiner Meinung nach also nichts mehr passieren ?
Wahrscheinlich nicht, falls doch: Anwalt.
Ok danke. Vermute halt, dass wenn die schon wegen so einer Kleinigkeit Post verschicken, dass die dss Verfahren nicht einfach so einstellen werden...
Eine Vorladung zur Befragung als Beschuldigter bekommt man immer, da du das Recht hast dich zur Sache zu äußern (aber eben auch das Recht, es nicht zu tun).
Ok, kenn mich in diesem Bereich nicht aus. Ist das erste mal, dass sowas vorkommt...
In die Pfanne hauen? Das ist also der Sinn unserer Polizei? *lach*
Wenn sie jemanden der Begehung einer Straftat überführen will: Ja.
Als Beschuldigter wollen Polizei und Staatsanwaltschaft nur eins von dir: Dich anklagen.
Sie haut einen nicht in die Pfanne. Sie gehen einer möglichen Straftat nach und das eben im Rahmen der Gesetze. Polizei und Staatsanwalt "wollen" nicht anklagen. Von Wollen kann keine Rede sein. Mir ging es um deine Formulierung.
Doch, wenn man tatsächlich eine Tat begangen hat wollen sie das. Und da kann man als Beschuldigter sich nur tiefer reinreiten, wenn man aussagt.
Und womit wollen sie dich anklagen? Mit Recht. Straftat ist nunmal dummerweise Straftat.
Es wurde ihm mit diesem Schreiben das rechtliche Gehör eingeräumt. Nimmt er dies nicht wahr, ist das Verfahren durch und die weitere Entscheidung über eine Strafe wird der Staatsanwalt in Verbindung mit dem Gericht treffen. Du kannst hoffen, dass es eingestellt wird, das muss es aber nicht. Schlussendlich kann vielleicht ein Strafbefehl über 50 Tagessätze a 15 Euro kommen oder es kommt gleich vor Gericht (sehr unwahrscheinlich). Vor Gericht wird es sehr wahrscheinlich erst kommen, solltest du gegen den Strafbefehl einsprechen.
Sorry das die Antwort hier so spät kommt. Ich bin noch minderjährig und gehe noch zur Schule (habe also kein Einkommen). Könnte es dann trotzdem zu einer Geldstrafe wie von dir beschrieben kommen ?
Nein.
Mir haben einige hier empfohlen den Brief einfach zu ignorieren und nichts bei der Polizei abzugeben. Würdest du mir empfehlen ihn abzugeben oder kann ich die Sache einfach ignorieren?