allgemeiner verstoß gegen cannabis und Zubereitung
Hallo liebe Community,
ich habe heute eine Vorladung von der Polizei bekommen, dass ich am 01.01.2013 ( 2013 ist richtig hab mich nicht verschrieben) einen allgemeinen Verstoß gegen Cannabis und deren Zubereitung begangen hätte. Ich kann mich absolut nicht daran erinnern. Nun wollte ich fragen wie ich darauf reagieren soll. Es ist ja nur eine Vorladung vom Kriminalamt oder was da oben stand und Vorladungen sind ja normal nicht verpflichtend.
Bitte um hilfreiche antworten.
mfg
5 Antworten
Stimmt nur der Vorladung der Staatsanwaltschaft musst Du Folge leisten, der Einladung der Polizei nicht. Und wenn Du doch hinwillst, mehr als Name und Anschrift nicht, keinerlei Aussagen ohne Anwalt, Du bist auch nicht verpflichtet dazu, und selber belasten musst Du Dich auch nicht.
Hier steht alles, was Du wissen musst: http://hanfverband.de/index.php/themen/konsumentenhilfe/1221-cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln
Sorgfältig lesen mit allen Links. Wissen wappnet.
Wenn du dir nichts zu Schulden lassen kommen hast, und du echt keine Ahnung hast was die von dir wollen, kann das ganze nur einen einzigen Grund haben.
Irgendwo in deinem Umfeld hat eine Razzia stattgefunden, und dein Name wurde genannt, oder in einem beschlagnahmten Handy stand dein Name, oder gar ne Mail von dir u.s.w. Jetzt wollen die wissen ob du Drogen Konsumierst, gekauft oder verkauft hast, und von wo die Drogen stammen.
Geh hin, und verweigere jede Aussage. Oder, geh nicht hin, und warte ob du evtl noch eine Vorladung bekommst zu der du dann aber ganz sicher erscheinen musst.
Anrufen würde ich da nicht!
Vorladungen sind verpflichtend , da man Dich sonst Zwangsvorführen kann!
Nicht diese Art von Vorladungen.
Mal anrufen und nachfragen?