Schriftliche Äußerung als Beschuldigte(r) " illegaler Handel mit Cannabis "
Hallo Leute, ich habe vor 1-2 Tagen ein brief von der Kriminalbehörde bekommen darin steht foldendes:
Sehr geehrter Herr XXX, Ihnen wird vorgeworfen, folgende Straftat(en) begangen zu haben: V. g. BtMG - illegaler Handel mit Cannanbis einschließlich Zubereitung (Par. 29 BtMG) [Versuch: NEIN]
Tatzeit: Donnerstag, 01.12.2011 Tatort: XXX
Ihnen wird hiermit nach § 163 Abs 1 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO) Gelegenheit gegeben, sich zu der/den Beschuldigung(en) zu äußern.
Sie werden gebeten, den beiliegenden Äußerungsbogen in gut leserliche Form ausgefüllt (Block- oder Maschinenschrift) und unterschrieben innerhalb einer Woche ab Zugangs dieses Schreibens an die oben angegebene Polizeidienstelle zurückzusenden.
Bemerkung: Lt. Angaben des XXX XXX stehen sie im Verdacht, Cannabis (Haschisch) zu kaufen bwz. zu verkaufen !
- Frage was soll ich tun?! Anwalt, keine Aussage?! Nicht reagieren?
- Habe ich an diesem Tag gearbeitet den ganzen Tag, und war danach Zuhause!
- Habe ich mit dieser Person, gut über 1 Jahr keinen Kontakt mehr!!
- was heißt " Versuch : NEIN " ?
- Ja, ich konsumiere gelegentlich mal etwas!
7 Antworten
Hier findest Du alles, was Du wissen musst oder auch wissen willst:
Thx for * (405)
Das ist eine wunderbare Idee: nicht reagieren. Dann werden nach einigen Tagen freundliche Herren in blauer Uniform (vielleicht noch grün, wenn sie die alten Uniformen auftragen müssen) bei Dir vor der Tür stehen und Dich höflich einladen, in ihrem schicken Taxi mit zur Polizeiwache zu fahren. Und "Versuch Nein" heißt, sie unterstellen Dir den Handel. Nimm das nicht leicht. Ein Rechtsanwalt: Wenn Du Dir einen leisten kannst, dann mach das.
Konsumieren ist grundsätzlich nicht strafbar. Versuch NEIN bedeutet, dass Dir die vollendete Tat vorgeworfen wird und nicht ein (minder strafbewehrter) Versuch. Es liegt jetzt bei Dir, ob Du Dich überhaupt zur Sache äußern willst. Dem Schreiben muss eine Belehrung beiliegen, die Deine Rechte (z.B. Aussageverweigerung) klar darstellt. Die meisten Strafverteidiger raten von einer Aussage gegenüber der Polizei ab. Allerdings hat die Kripo hier irgendwie einen Zeugen aus dem Hut gezaubert, so dass ich persönlich zu einem Besuch beim Anwalt raten würde, bevor Du den Äußerungsbogen überhaupt näher ansiehst...
Okay. Falls Du den Wisch überhaupt zurückschicken willst (dazu besteht keine Verpflichtung!), kannst Du das letzte oder auch die letzten beiden Kästchen ankreuzen. Damit streitest Du den Tatvorwurf ab, machst aber keine weiteren Angaben. Ob Du zum Anwalt gehen willst, geht die Polizei erstmal nichts an, das merken sie ggf. noch früh genug. Entweder so oder das ganze Schreiben kurzerhand ins Altpapier werfen...
Edit: Natürlich nicht das letzte Kästchen, sondern das oder die beiden davor...
Aber wenn ich keine Antwort gebe, kann ich mir bestimmt sicher sein das die netten Herren vor meiner Tür stehen werden und mich mitnehmen wollen? Oder gar mir um 5 uhr nachts die Tür einschlagen wegen Hausdurchsuchung.. um beweise zu kriegen?
Wenn richtig verstanden habe, kreuze ich diese beiden an, " ich gebe die Straftat(en) nicht zu. [ ] ich möchte mich nicht äußern. [ ] " und schicke dies zurück an die Behörde & dann sollte hoffentlich Ruhe sein. sicherheitshalber jetzt einen Anwalt aussuchen, oder erst wenn wieder ein Schreiben kommen sollte etc. ?
Da bin ich selbst unschlüssig, weil ja dieser ominöse Zeuge existiert. Wer weiß, was der Vogel genau erzählt hat? Allerdings verschlechterst Du Deine Situation auch mit Abwarten nicht, solange Du keine Aussage machst. Eine Hausdurchsuchung wäre jetzt natürlich völliger Blödsinn, nachdem schon der Anhörungsbogen verschickt wurde und Du gewarnt bist. So dilettantisch ist wohl keine Ermittlungsbehörde, oder doch???
Anwalt. Den Schrieb zurück mit "Aussage verweigert" und einem Hinweis, dass du dir einen Anwalt nimmst. Ohne Reaktion wirst du vorgeladen, da kannst du die Aussage dann auch verweigern, musst aber extra hin.
Dein Alibi wird dann der Anwalt vortragen.
Den gelegentlichen Konsum würde ich nicht einräumen.
auch nicht beim anwalt, den gelegentlichen Konsum erwähnen?
Der Konsum ist grundsätzlich nicht strafbar und daher völlig irrelevant, sofern man nicht etwa beim Autofahren unter Drogeneinfluss erwischt worden ist.
Dem Anwalt kannst du das natürlich erzählen, der hat Schweigepflicht.
Es wird ihm ja auch der Erwerb oder Verkauf, und nicht der Konsum vorgeworfen.
wenn sie ihn erwischt hätten wäre er schon vorgeladen worden. Hier ist das mehr ne Owi Sache, für die man keinen Anwalt braucht.
Was ist das denn für ein Witz, mach keine Angaben, ich hatte mal Post wegen etwas anderem und da war nix bogen ausfüllen, da musste persönlich vorbei. Haben sie dich denn erwischt? Wenn dann ist das mehr ne Owi story.
Wie kommst Du denn auf das dünne Brett? Handel mit BTM ist niemals nur eine OWi! Und eine "glaubhafte" Zeugenaussage haben sie ja offenkundig in der Hand...
schon aber ich komm nicht drauf klar dass er nur so einen wisch bekommen hat, und keine vorladung
Nein, ich wurde weder erwischt noch sonst was! Ich War in dieser Zeit sauber & habe gearbeitet ! Ich habe mit dieser Person keinen Kontakt mehr, habe vor kurzem gehört das diese hochgegangen sei, und anscheinend ein vöglein meinen namen Gezwitschert hat!
dann mach keine Angaben, überhaupt keine. Wenn sie was gegen dich in der Hand hätten wärst du schon zum Gespräch geladen worden.
Eine Belehrung liegt bei, in dem ich Persöhnliche Angaben von mir zu machen habe, & Freiwillige Angaben ( Telefonnummer, Arbeitgeber, Wirschaftliche Verhältnisse etc. ) 8 Antworten zum ankreuzen : [ ] ich möchte mich äußern ( Bitte rückseite oder Beiblatt verwenden .... ) [ ] ich gebe die Straftat(en) zu [ ] ich möchte bei der Polizei vernommen werden. [ ] ich werde einen Verteidiger/Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interesse beauftragen. [ ] Mit der Einstellung des Verfahrens gegen eine zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstenden. [ ] ich gebe die Straftat(en) nicht zu. [ ] ich möchte mich nicht äußern. [ ] Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellen Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden.