Dürfen die Polizei bei einer Vernehmung mich zu einem Drogentest auffordern und/oder mein Handy beschlagnahmen?
Ich habe einen Brief von der Polizei erhalten worauf es stand: Vorladung - V. g. BtMG - allg. Verstoß - mit Cannabis einschließlich Zubereitungen.
Der Termin ist morgen und ich plane hinzugehen aber keine Aussage zu machen. Dürfen die während dieser Vernehmung mich zu einem Drogenschnelltest auffordern? Dürfen die mein Handy beschlagnahmen obwohl ich von meinem Schweigerecht Gebrauch machen würde? Würden die mir über die Ermittlungssache trotz meinem Schweigen erklären oder muss ich dafür einen Anwalt einschalten um in meine Akte zu schauen?
Also ich will nur hingehen sodass ich wissen kann was genau gegen mich vorgeworfen wird. Wenn es dabei das Risiko gibt dass sie mein Handy beschlagnahmen oder mich zu einem Drogentest auffordern würde ich gar nicht dort erscheinen.
4 Antworten
Unter Umständen ja, wenn hierzu eine Begründung vorliegt.
Das kommt jedoch zu 99,Periode9 % nicht vor, es sei denn, Du posaunst rum, dass Du als über Whatsapp Gras bestellst oder Du kommst mit einem Moped zur Pozelei und siehst breit aus wie ein Auto, ansonsten wird man keinen Drogentest mit Dir machen.
Wenn Du jedoch 100% sicher sein möchtest, lass einfach mal das Handy zu Hause.
Ist nicht schwer, noch vor wenigen Jahren hat man das nichtmal gehabt, also man stirbt nicht dann.
Und dann gehst Du da hin (nimm nen Ausweis mit), dort wird man Dir sagen, was Dir vorgeworfen wird(Verstoß gegen das BtmG), dass Du eine Aussage machen kannst, dass Du auch nichts sagen musst, wenn Dunicht möchtest und dass Du zunächst einen Anwalt befragen kannst, wenn Du willst.
Das findet auf einem Zettel statt, da setzt Du das Kreuzlein bei Anwalt (aus taktischen Gründen), unterschreibst und dann gehst Du wieder.
In Polizeikreisen heißt dieser Vorgang "Belehren". Du kommst eigentlich nicht zur Vernehmung sondern zur Belehrung. Man belehrt Dich darüber, dass Du .. . wie oben angegegen... Du unterschreibst, der kann sagen, Du hast das unterschrieben, dass man Dir das fein gesagt hat, ab damit an die Staatsanwaltschaft und damit ist gut, mehr läuft da nicht.
Würden die mir über die Ermittlungssache trotz meinem Schweigen erklären oder muss ich dafür einen Anwalt einschalten um in meine Akte zu schauen?
Nein, tut man nicht, nichtmal dann, wenn Du was sagst. Da darf man gar nicht. Die Ermittlungsakte gehört der Staatsanwaltschaft. Da kuckt nur rein, wer die Staatsanwaltschaft bestimmt dass er da reinschaut.
Dich hat man dazu nicht bestimmt.
Abwer wie gesagt, mehr als eine Unterschrift und ein Kreuzchen machen musst Du weder tun noch befürchten.
Zur Vorladung muss du gar nicht hingehen, es sei denn es ist eine gerichtliche Vorladung. Dein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und alle Beweise sichten, du könntest bei der Vorladung eher Gefahr laufen, dich noch härter in die Sche***e zu reiten als jetzt schon.
Dito
Du müsstest doch wissen was gegen dich vorgeworfen wurde, wenn du mit ott erwischt wurdest wolltest du auch schreiben wieviel es war denn wenn du nur mit 1 oder 2 gramm erwischt wirst und du noch nie davor erwischt wurdest kann es gut möglich sein dass es freigesprochen wird zum einmaligen vergehen danach empfehle ich dir aber deine sachen geheim zu machen und nicht so auffälig zu sein wäre für beide seiten besser :D
Versuch es zu Verleugnen und sag der Typ will mich nur in die Pfanne Hauen weil der mich nicht mag oder so
Ich pflichte Raiden bei, geh einfach nicht hin. Die werden die sonst was erzählen und du plauderst eventuell doch.
Ich wurde nie von der Polizei erwischt worden, wahrschienlich hat jemand gegen mich etwas vorgeworfen, also ich habe keine Ahnung worum es geht, hab einfach einen Brief gekriegt.