Dürfen die Polizei bei einer Vernehmung mich zu einem Drogentest auffordern und/oder mein Handy beschlagnahmen?

4 Antworten

Dürfen die Polizei bei einer Vernehmung mich zu einem Drogentest auffordern und/oder mein Handy beschlagnahmen?

Unter Umständen ja, wenn hierzu eine Begründung vorliegt.

Das kommt jedoch zu 99,Periode9 % nicht vor, es sei denn, Du posaunst rum, dass Du als über Whatsapp Gras bestellst oder Du kommst mit einem Moped zur Pozelei und siehst breit aus wie ein Auto, ansonsten wird man keinen Drogentest mit Dir machen.

Wenn Du jedoch 100% sicher sein möchtest, lass einfach mal das Handy zu Hause.

Ist nicht schwer, noch vor wenigen Jahren hat man das nichtmal gehabt, also man stirbt nicht dann.

Und dann gehst Du da hin (nimm nen Ausweis mit), dort wird man Dir sagen, was Dir vorgeworfen wird(Verstoß gegen das BtmG), dass Du eine Aussage machen kannst, dass Du auch nichts sagen musst, wenn Dunicht möchtest und dass Du zunächst einen Anwalt befragen kannst, wenn Du willst.

Das findet auf einem Zettel statt, da setzt Du das Kreuzlein bei Anwalt (aus taktischen Gründen), unterschreibst und dann gehst Du wieder.

In Polizeikreisen heißt dieser Vorgang "Belehren". Du kommst eigentlich nicht zur Vernehmung sondern zur Belehrung. Man belehrt Dich darüber, dass Du .. . wie oben angegegen... Du unterschreibst, der kann sagen, Du hast das unterschrieben, dass man Dir das fein gesagt hat, ab damit an die Staatsanwaltschaft und damit ist gut, mehr läuft da nicht.

Würden die mir über die Ermittlungssache trotz meinem Schweigen erklären oder muss ich dafür einen Anwalt einschalten um in meine Akte zu schauen?

Nein, tut man nicht, nichtmal dann, wenn Du was sagst. Da darf man gar nicht. Die Ermittlungsakte gehört der Staatsanwaltschaft. Da kuckt nur rein, wer die Staatsanwaltschaft bestimmt dass er da reinschaut.

Dich hat man dazu nicht bestimmt.

Abwer wie gesagt, mehr als eine Unterschrift und ein Kreuzchen machen musst Du weder tun noch befürchten.

Zur Vorladung muss du gar nicht hingehen, es sei denn es ist eine gerichtliche Vorladung. Dein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und alle Beweise sichten, du könntest bei der Vorladung eher Gefahr laufen, dich noch härter in die Sche***e zu reiten als jetzt schon.

PaploPueblo  14.06.2018, 03:22

Dito

Du müsstest doch wissen was gegen dich vorgeworfen wurde, wenn du mit ott erwischt wurdest wolltest du auch schreiben wieviel es war denn wenn du nur mit 1 oder 2 gramm erwischt wirst und du noch nie davor erwischt wurdest kann es gut möglich sein dass es freigesprochen wird zum einmaligen vergehen danach empfehle ich dir aber deine sachen geheim zu machen und nicht so auffälig zu sein wäre für beide seiten besser :D

akeedmanuideen 
Beitragsersteller
 14.06.2018, 00:03

Ich wurde nie von der Polizei erwischt worden, wahrschienlich hat jemand gegen mich etwas vorgeworfen, also ich habe keine Ahnung worum es geht, hab einfach einen Brief gekriegt.

xGonx2  14.06.2018, 00:04
@akeedmanuideen

Versuch es zu Verleugnen und sag der Typ will mich nur in die Pfanne Hauen weil der mich nicht mag oder so

Ich pflichte Raiden bei, geh einfach nicht hin. Die werden die sonst was erzählen und du plauderst eventuell doch.