Unterschlagung ohne Kfz?!
Hallo ! Mein Bruder ist 16 Jahre alt und hat heute eine Vorladung zur Polizei per Brief erhalten . Dort heißt es : Sehr geehreter ... in der Ermittlungssache Unterschlagung sonstiger Güter/ Sachen-ohne Kfz u.a. am xx.xx.2013 , (Uhrzeit) in Krefeld , Cracau ist die Beschuldigtenvernehmung ihres Sohnes xx yy , erforderlich .
Nun , es war ein Sonntag . Mein Bruder weiß echt nicht was er da gemacht haben soll ?! Was bedeutet diese Unterschlagung (...) ?? Und was kann da die Strafe sein ?? Wär für ne Antwort echt dankbar :) LG
2 Antworten
Im Gegensatz zum Diebstahl hat bei der Unterschlagung der Täter die Sache freiwillig vom Opfer bekommen, gibt sie aber nicht mehr her.
Beispiel: A leiht sich von seinem Mitschüler B dessen Fahrrad, B ist also einverstanden. A fährt jedoch zum nächsten Second Hand Shop und verkauft es dort mit der Behauptung, als wenn es ihm selbst gehören würde.
"ohne Kfz" heißt: eine Sache unterschlagen, die kein KfZ ist, z. B. eine CD, ein Fahrrad, ein Buch, was auch immer.
Dein Bruder soll also angeblich von jemandem etwas bekommen haben und dann, statt es zurückzugeben, damit so verfahren sein, als wäre er selber der Eigentümer. Für die Unterschlagung reicht aus, wenn man etwas findet und nicht hergibt, vielleicht geht der Verdacht ja auch in diese Richtung; das wäre dann Fundunterschlagung.
Vielen Dank für deine Antwort ! Hat mir sehr weitergeholfen ! Mein Bruder hatte ein SchockoTicket gefunden es aber nicht wieder bei SWK abgegeben , ich denke mal es geht darum . :)
Er hat angeblich was unterschlagen, aber es war kein Auto. Das ist sowas Ähnliches wie Betrug und dürfte ähnlich bestraft werden.
Theoretisch denkbar bei bestimmten Arten der Selbstbedienung.
was heißt den unterschlagen ??:/
@ halbsowichtig: Das ist nicht so etwas ähnliches wie Betrug, das ist so etwas ähnliches wie Diebstahl und wird daher so ähnlich wie Diebstahl bestraft.
@clipso9oo: siehe meinen eigenständigen Beitrag.
Könnte es sich auch um einen Ladendiebstahl handeln ??