Pferdeschutzvertrag gültig wenn Geld fließt?!
Hallo Leute,
vielleicht weis hier jemand Rat,
Kurz zur Vorgeschichte.
Ich habe vor einiger Zeit einen völlig verwahrlosten Wallach aufgenommen. Zum Gesundheitszustand des Pferdes konnte man mir nichts sagen. Ebenso wenig ob er eingeritten ist, oder sonstiges.
Ich wusste nur wie das Pferd momentan aussieht, habe den Pass bekommen. Pferd hat volle Papiere. Das war alles.
Hätte durchaus sein können das das Pferd nie zu etwas zu gebrauchen ist.
Ich habe für dieses Pferd mehrere 100€ gezahlt und einen Schutzvertrag unterschrieben.
Dieser beinhaltet unter anderem z.B. das das Pferd nicht stark belastet werden darf und weitere dieser ,,Vorschriften". Ein weiterer Verkauf wird mir darin Ausdrücklich verboten und sollte ich das Pferd abgeben müssen dann muss ich es für den von mir gezahlten Betrag an die Vorbesitzerin zurück geben.
Ich habe dieses Pferd aufgepäppelt, super erzogen, es war fast ein Jahr in Profiberitt und es wurden mit diesem Pferd unzählige Erfolge erritten.
Er ist jetzt ein richtig schickes, gut ausgebildetes Sportpferd. Kein vergleich mehr zu dem halb toten häufchen elend.
Jetzt zum Problem. Ich gehe bald ins Ausland und kann ihn deshalb nicht behalten. Allerdings möchte ich ihn auch nicht (zum jetzt Spottpreis) an die Vorbesitzerin zurückgeben.
Da er jetzt bestimmt das zehnfache Wert ist und ich auch tausende von Euro in dieses Pferd investiert habe.
Ich habe Irgedwo mal gehört das ein Schutzvertrag für ein Pferd ungültig ist sobald Geld fließt.
Die von mir gezahlte ,,Schutzgebühr" ist auf dem Vertrag auch vermerkt.
Ich würde mich über Antworten sehr freuen. Da auch nichtmehr all zu viel Zeit bleibt.
liebe Grüße
5 Antworten
Hallo,
ja, das ist richtig.
Sobald Geld fließt, handelt es sich um einen Verkauf - somit bist du Eigentümer und Besitzer des Pferdes.
Zudem hast du, wenn ich das richtig verstanden habe, sämtliche Papiere des Pferdes.
Ich würde ihm einen guten Platz suchen - eine Alternative gibt es allerdings auch:
Pferd zur Verfügung
Du stellst ihn jemandem zur Verfügung, der dafür alle laufenden Kosten übernimmt (Pension, Futter, Hufschmied...) - das Pferd bleibt dein Eigentum! Eine Option für späteren Verkauf an diese Person kannst du offen lassen, somit siehst du, ob beide harmonieren etc.
LG
Soweit ich weiss, ist ein Schutzvertrag überhaupt nicht gültig. Aber klär das doch mal mit einem Anwalt oder so ab. Bei uns gibt's eine kostenlose Rechtsauskunft. Vielleicht gibt's auch so etwas bei dir und die können dir am besten helfen.
Leider kostet sowas hier viel Geld -.- und das wollte ich vermeiden.
LG
Ich würde sagen Ja der vertrag ist gültig Gibt ja die sogenannte schutzgebühr. Wenn es ein kauf und schutzvertrag ist ist der Vertrag auf jeden Fall gültig !
Die Schutzverträge sind sowieso nicht wirklich 100% rechtlich gültig. Da das Pferd dein Eigentum ist, darfst du es weiterverkaufen wie du willst. Oder steht eine rechtliche Folge im vertrag, was du ihr dann schulden würdest? Allerhöchstens wahrscheinlich dann die Schutzgebühr. Aber für ein paar 100€ macht glaub ich auch kein Anwalt ein Fass auf.
Würde die Vorbesitzerin das überhaupt mitbekommen? Also besucht sie ihn regelmäßig oder so?
Ansonsten sprich doch nochmal mit ihr.
In Deutschland ist ein Schutzvertrag nicht gültig, selbst wenn du ihn geschenkt bekommen hättest.
Sobald Geld fliest ist es ein Verkauf. Und das Tier gehört dir und keine Vorbesitzer kann dir dann vorschreiben was du mit dem Tier machst.
Wenn du es geschenkt bekommen hast ist es eine Schenkung und rechtlich gesehen gehört das Tier dann auch dir und der VOrbesitzer hat keine Ansprüche mehr.
Anders ist es wenn dir das Tier mit dem Vertrag nur überlassen wurde. Dann bist du aber auch nicht der Besitzer sondern der Vorbesitzer. Und du darfst all das mit dem Tier machen was in dem Vertrag festgehalten wurde und wenn du es nicht mehr halten kannst geht es automatisch an den richtigen Besitzer zurück.