Pferdeschutzvertrag gültig wenn Geld fließt?!

5 Antworten

Hallo,

ja, das ist richtig.

Sobald Geld fließt, handelt es sich um einen Verkauf - somit bist du Eigentümer und Besitzer des Pferdes.

Zudem hast du, wenn ich das richtig verstanden habe, sämtliche Papiere des Pferdes.

Ich würde ihm einen guten Platz suchen - eine Alternative gibt es allerdings auch:

Pferd zur Verfügung

Du stellst ihn jemandem zur Verfügung, der dafür alle laufenden Kosten übernimmt (Pension, Futter, Hufschmied...) - das Pferd bleibt dein Eigentum! Eine Option für späteren Verkauf an diese Person kannst du offen lassen, somit siehst du, ob beide harmonieren etc.

LG

Soweit ich weiss, ist ein Schutzvertrag überhaupt nicht gültig. Aber klär das doch mal mit einem Anwalt oder so ab. Bei uns gibt's eine kostenlose Rechtsauskunft. Vielleicht gibt's auch so etwas bei dir und die können dir am besten helfen.

Steffichen 
Beitragsersteller
 16.06.2014, 14:38

Leider kostet sowas hier viel Geld -.- und das wollte ich vermeiden.

LG

Ich würde sagen Ja der vertrag ist gültig Gibt ja die sogenannte schutzgebühr. Wenn es ein kauf und schutzvertrag ist ist der Vertrag auf jeden Fall gültig !

Die Schutzverträge sind sowieso nicht wirklich 100% rechtlich gültig. Da das Pferd dein Eigentum ist, darfst du es weiterverkaufen wie du willst. Oder steht eine rechtliche Folge im vertrag, was du ihr dann schulden würdest? Allerhöchstens wahrscheinlich dann die Schutzgebühr. Aber für ein paar 100€ macht glaub ich auch kein Anwalt ein Fass auf.

Würde die Vorbesitzerin das überhaupt mitbekommen? Also besucht sie ihn regelmäßig oder so?

Ansonsten sprich doch nochmal mit ihr.

In Deutschland ist ein Schutzvertrag nicht gültig, selbst wenn du ihn geschenkt bekommen hättest.

Sobald Geld fliest ist es ein Verkauf. Und das Tier gehört dir und keine Vorbesitzer kann dir dann vorschreiben was du mit dem Tier machst.

Wenn du es geschenkt bekommen hast ist es eine Schenkung und rechtlich gesehen gehört das Tier dann auch dir und der VOrbesitzer hat keine Ansprüche mehr.

Anders ist es wenn dir das Tier mit dem Vertrag nur überlassen wurde. Dann bist du aber auch nicht der Besitzer sondern der Vorbesitzer. Und du darfst all das mit dem Tier machen was in dem Vertrag festgehalten wurde und wenn du es nicht mehr halten kannst geht es automatisch an den richtigen Besitzer zurück.