Boxenmiete nach fristloser Kündigung einbehalten?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich muss sie zurückzahlen und wenn ich mich nicht irre, muss sie die Kosten für den Rauswurf tragen und die Mehrkosten innerhalb der regulären Kündigungsfrist im neuen Stall. Eigentlich alles was auf Kosten auf Dich zukommt.

Mach eine Aufstellung, schick ihr eine Aufforderung und wenn sie nicht bezahlt, erlasse einen Mahnbescheid. Formulare gibts in jedem Schreibwarengeschäft.

Kündigungen sind nur auf dem schriftlichen Weg rechtskräftig....dazu gehört weder eine SMS noch eine Whst'sup Nachricht.

Da Du aber Dein Pferd bereits aus dem Stall genommen hast, hast Du diese Kündigung akzeptiert....Du hättest bis Ende des Monates warten sollen

Ich würde für den Restbetrag einen Anwalt hinzu ziehen....denke aber, dass dieser teurer kommt als der Restbetrag für die Boxe

  Nach einer Whats App Nachricht in der es hieß hol das Pferd morgen

War denn diese Nachricht überhaupt von der Stallbesitzerin ?

Außerdem, solch eine Kündigung ist nicht rechtens.

Sie muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen und nicht per App oder Email.

Das sinnvollste wäre es, einen Rechtsanwalt mit der Sache zu beauftragen.

NinaLilaNina 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 17:43

Ja die war von ihr persönlich! Genau das habe ich auch gesagt aber sie ist nicht kooperativ. Danke, mit dem Gedanken spiele ich auch schon, jedoch ist der Anwalt auch nicht günstig und dann rentiert es sich fast nicht mehr..

Apolon  08.07.2016, 17:47
@NinaLilaNina

Ja hast du keine Rechtsschutzversicherung.

In der heutigen Zeit ist gerade diese besonders zu empfehlen, da die Leute sehr streitsüchtig werden und nie die eigene Schuld zugeben.  Dies stellen wir ständig fest bei Schäden mit Kraftfahrzeugen wie auch bei sonstigen Vertragsabschlüssen. Auch muss man sich bei Versicherungen nicht alles gefallen lassen und wenn man nicht den richtigen Vermittler hat, dann auf jeden Fall.

NinaLilaNina 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 17:49
@Apolon

Doch, stimmt die habe ich :) ist aber soweit ich weiß mit einer Eigenbeteiligung verbunden. Aber alleine um die Sache aufzuklären wäre es wahrscheinlich echt nicht verkehrt.

Apolon  08.07.2016, 17:53
@NinaLilaNina

Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen, kannst du aber beim Kundenservice anrufen und die beraten dich dann wie du am sinnvollsten vorgehen kannst.

Menuett  08.07.2016, 17:53
@NinaLilaNina

Gibt es auch ohne Eigenbeteiligung.

Für diesen Fall ist es aber zu spät, noch eine abzuschließen.

kevin1905  08.07.2016, 17:53
@NinaLilaNina

Bei der Erstberatung fällt die Eigenbeteiligung nicht an.

Bei einem Sieg vor Gericht, zahlt die Gegenseite deine Kosten und Auslagen.

Die erstberatung oder hotline ist bei vielen Versicherungen kostenlos. Im Zweifel: weg mit schaden... Und vom nächsten vertrag gleich eine Kopie machen. Viel Glück im neuen Stall.

Hast Du die WhatsApp-Nachricht noch?

Ich fürchte, da kommst Du nur mit Anwalt weiter.

NinaLilaNina 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 17:14

Ja den kompletten Verlauf. Da hieß es eben das Pferd sofort holen sonst bringt sie es weg, auch auf meine Aussage das sie mir bisschen Zeit geben soll was ordentliches zu finden kam keine Meinungsänderung. Also blieb mir nicht viel Wahl, auch mit der Sorge das mein Pferd nicht ordentlich versorgt wird.

Apolon  08.07.2016, 17:33
@NinaLilaNina

 bringt sie es weg

Wenn sie dir den Text geschrieben hätte, hätte doch darin gestanden " bringe ich es weg "

Also war die Nachricht doch gar nicht von ihr.

Menuett  08.07.2016, 17:38
@Apolon

Die TE spricht hier von ihrer Warte aus.

Da kann dann kein "ich" stehen.

NinaLilaNina 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 17:50
@Menuett

Doch die Nachricht war von ihr, ich habe es nur umformuliert weil es ja aus meiner Sicht geschrieben war ;) In echt stand da: sonst fahre ich ihn morgen weg