pferd verkaufen trotz schutzvertrag?
hallo ihr lieben, es geht darum das ich mein pferd vor einem knappen jahr mit dem betrag xy gekauft habe mit einem schutzvertrag. da ich letzte woche erfahren habe das ich schwanger bin und ein pferd mit kind nicht finanzieren kann, gehen mir semtliche gedanken durch den kopf... ich habe der vorbesitzerin das pferd angeboten... sie kann ihn aber nicht zurücknehmen da sie mitlerweile in der usa lebt und es ebenso finanziell nicht stemmen kann... sie will nicht das ich ihn verkaufe ... sondern jemanden suche der ihn zur verfügung nimmt... da sich soetwas aber in meiner umgebung nicht bietet muss ich versuchen einen anderen weg zu gehen...
in den scutzvertrag steht: Der Käufer/Beschenker darf das pferd nur verkaufen oder sonst weitergeben, wenn er das Pferd zuvor dem Verkäufer/Schenker schriftlich kostenlos angeboten hat und dieser nicht innerhalb von 14 tagen Kaufabsichten geäußert hat. die Frist beginnt mit dem zugang des angebotes beim Verkäufer/schenker.
es stehen vertragsstrafen drin gegen nutzungseinschränkungen und bei weiterverkauf
ich hoffe auf hilfreiche antworten
danke :)
7 Antworten
Ja ich habe mehrfach nach einer reitbeteiligung gesucht auch vor der ss aber es findet sich niemand Leider muss ich mich dazu entscheiden weil es anderst nicht geht
Das würde dir auf Dauer auch nichts nützen. Spätestens, wenn es mit dem Pferd ein Problem gibt ( Gesundheit, Rittigkeit...) bleibst Du wieder drauf hängen...
es gilt das gesetz.
aber auch mit dem von dir genannten schutzvertrag darfst du das pferd weiterverkaufen.
da die vorbesitzerin die rücknahme des pferdes abgeleht hat, darfst du es selbstverständlich verkaufen.
Die Vorbesitzerin hat ganz eindeutig den Rückkauf abgelehnt. Damit bist Du raus. Und wenn sie sich auf den Schutzvertrag beruft, so ist dieser in der Regel so oder so nicht wirksam.
Nach herrschender Rechtsprechung handelt es sich auch bei einem Schutzvertrag um einen Kaufvertrag und nicht etwa um einen „atypischen Verwahrvertrag“ ohne Eigentumsübertragung. Kaufverträge unterliegen nach deutschem Recht einem umfassenden Verbraucherschutz. Klauseln, die für den Käufer überraschend enthalten sind, sind unwirksam. Laut deutschem Recht gibt es auch gar keinen Schutzvertrag; die im Netz kursierenden Schutzverträge sind, wenn es mal vor Gericht geht, Kaufverträge bzw. Verträge aus denen ein Eigentümerwechsel hervorgeht mit zugleich sittenwidrigen Klauseln.
Die meisten Klauseln in Schutzverträgen sind nach der Rechtsprechung bereits aus diesem Grund unwirksam. Vertragsstrafen, die den Kaufpreis überschreiten, werden als sittenwidrig angesehen und sind ebenfalls unwirksam (OLG Celle, Az.: 3 U 186/08). Ein Verbot zur Weiterveräußerung kann ebenfalls nicht wirksam vereinbart werden. Ein Verstoß gegen Treu und Glauben ist ebenso unzulässig, wie eine unangemessene Benachteiligung des Käufers (Landgericht Hamburg, Az.: 309 S 149/09). Somit kann nahezu jede Schutzklausel als unwirksam ausgelegt werden.
Vor einem Gericht wurde mal das Beispiel genannt : Beim Autokauf kann man dem zukünftigen Eigentümer auch nicht verbieten niemals den Kofferraum zu öffnen oder nur im dritten Gang zu fahren!
Wenn man sich 100-prozentig absichern will, dass, dass das Pferd nach den eigenen Vorstellungen gehalten wird, muss man es behalten.
Sinnvolle und vor allem wirksame Alternativen zum Schutzvertrag hätte nur entweder die Schenkung unter Widerrufsvorbehalt sein können - aber selbst dann hätte die Vorbesitzerin das Pferd nun wieder auf den Füßen stehen, was sie ja gar nicht will, könntest Du auch dann das Pferd weiter verkaufen- oder aber ein Nutzungsvertrag - bei dem bleibt der Verkäufer, wie bei einem Mietvertrag auch, Eigntümer des Tieres und somit handlungsfähig, wenn dem Tier Unrechtes wiederfährt. Zugleich wird durch Klauseln eine Haftung oder Kostenübernahme durch den Eigentümer ausgeschlossen.
Ist beides nicht der Fall, bist Du raus. Du darfst verkaufen und Dich dann deiner Schwangerschaft und später Deinem hoffentlich gesunden Baby ohne ein finanzielles Debakel im Rücken widmen. Alles Gute für die Schwangerschaft und die Geburt.
Diese Form des Vertrags ist nichtig. Du kannst vorgehen wie es Dir beliebt.
Gratuliere zur Schwangerschaft! Ich finde es sehr vernünftig, dass Du das weder Dir noch dem Pferd, und erst recht nicht dem Kind antun willst, Dich nun zu übernehmen.
Du hast das Pferd angeboten, also den Vertrag erfüllt!
Und selbst, wenn du das nicht gemacht hättest, sind solche Klauseln so viel ich weiß gesetzlich nicht wirklich bindend, so dass die Vorbesitzerin sowieso ( und von Amerika aus erst recht) kaum Chancen hätte, dir etwas anzuhaben.
Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende - bei aller Tierliebe finde ich es richtig, wenn das Tier nicht wichtiger ist als ein Kind!
Ich wünsche Dir alles gute für deine Mutterschaft und dass Du das Pferd bald möglichst in gute Hände abgeben kannst! 😊
Missverständlicher Druckfehler. Natürlich ist das Kind wichtiger als ein Tier!
Häh? Wieso ist das Tier nicht wichtiger als ein Kind? Es ist ihr doch auch wichtig, sonst würde sie sich nicht so viele Gedanken machen. Ich persönlich finde es falsch, ein Tier auf Teufel komm raus zu behalten. Es gibt Situationen, bei denen gerade die Abgabe der tierfreundlichste Weg ist. Zumal, wenn man sich dabei dann auch noch um einen möglichst guten Platz kümmert.
Angenommen, der Vertrag wäre so in Ordnung wie er geschrieben wurde. Sie hat der Vorbesitzerin das Pferd wieder angeboten, sie hat es (egal aus welchen Gründen) abgelehnt. Bedingung erfüllt. 14 Tage abwarten - falls die Vorbesitzerin die Meinung ändert. Hoffe, das ganze liegt schriftlich vor, sonst nochmal schriftlich anbieten und von ihr die Antwort schriftlich geben lassen. In der Zwischenzeit kann man sich schon mal um einen neuen Platz kümmern. Bei Facebook gibt es einige Gruppen dazu.