Geld zurück nach fristloser Kündigung eines mündlichen Vertrags?

8 Antworten

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Hallo Februarsonne,

das Problem bei mündlichen Verträgen ist halt leider immer, dass gerade im Streitfall, genau solche Dinge nicht geregelt sind. Habt Ihr Euch vorher darüber unterhalten, welche Kündigungsfristen einzuhalten sind und was zu einer Kündigung führen kann? Wahrscheinlich nicht.

Und wenn ihr das nicht gemacht habt, dann gilt immer das allgemeine Recht. Nur gibt das auch nicht sofort einwandfreie Hilfe. Bei der Kündigungsfrist sieht das Recht vor Verwahrungsvertrag keine, Dienstleistungsvertrag 1 Monat, Mietvertrag 3 Monate Kündigungsfrist. Wäre nur im ersten Fall für Dich hilfreich, ob es sich bei einem Pferd aber um einen Verwahrungsvertrag handelt, wage ich mal zu bezweifeln.

Gleiches gilt für die Kündigungsgründe. Darf sie fristlos einfach so kündigen? Wahrscheinlich nicht. Aber rechtlich das durchzusetzen halte ich für sehr fragwürdig. Wenn Du sehr an den 16 EUR hängst, dann sag ihr, dass du sie wieder haben möchtest. Im Zweifel auch mal schriftlich formulieren und penetrant bleiben. So wie es für Dich kein großer Betrag ist, ist es für sie auch keiner. Vielleicht zahlt sie es einfach zurück und gut ist.

Ansonsten häng dein Herzblut nicht dran, lohnt den Aufwand nicht.

Viel Erfolg und liebe Grüße

DatSchoof

Hier ist ein Vertrag zustande gekommen, dass spielt aber keine Rolle. Denn du wirst wohl kaum wegen 16 € vor Gericht gehen und dein Recht einklagen?! Von daher kannst du sie einfach bitten dir die 16 € zu geben - wenn sie fair sind machen sieh es, wenn nicht - ärgerlich, aber dann ist es so.

Es wird wohl keinen Anwalt geben der für einen Streitwert von 16 € ein Mandat übernimmt und es wird auch keinen Staatsanwalt geben, der deswegen ein Gerichtsverfahren anstrengt, das steht ja überhaupt in keinem Verhältnis.

Februarsonne 
Beitragsersteller
 23.01.2018, 16:37

Mir gehts nicht darum ob die Sache iwas wert ist. Ich bins Leid mich seit drei Jahren von den verarschen zu lassen und will sie ggf einfach darauf hinweisen können, dass es rechtswiedrig ist, da sie eh schon teilweise Unstimmigkeiten mit dem Gesetz haben die nicht auffallen sollen.

dancefloor55  24.01.2018, 11:33
@Februarsonne

auch wenn du ihnen mit nem Anwalt drohst wird es wenig fruchten - wie oben schon geschrieben wissen die genau dass du wegwn 16 € keinen Anwalt aufsuchen wirst. Die werden da maximal Angst bekommen wenn du beweisen kannst dass sie "teilweise Unstimmigkeitne mit dem Gesetz haben" - dann gibt er dir die 16 € sicher. Ohne druckmittel wird die Drohung aber auf fruchtlosen Boden fallen

falls du den Betrag immer überweist: vielleicht kannst du bei der Bank deine Überweisung noch zurückziehen und dann nur die erste Hälfte wieder überweisen?

Das geht nach meiner Einschätzung nicht.

Denn ob du da eine Recht drauf hast ist völlig egal, weil sich wohl Kien Gericht sich mit so was befassen würde. Die Klage würde wegen Geringfügigkeit angewiesen.

Und sorry, wenn du dich schon so lange ungerecht behandelt fühlst, hättest du doch schon längst gehen können...?

Ich verstehe, dass du Dich ärgerst, aber so ein Streit hinterher bringt doch gar nichts.

Ich würde es auf jeden Fall mal versuchen.

Kein Geld hast Du jetzt, anteilig zurück kannst Du kriegen, wenn Du fragst. Und dann hast Du wenigstens nicht einfach die Kloappe gehalten (ich kann das durchaus verstehen mit dem "aus Prinzip")

Februarsonne 
Beitragsersteller
 23.01.2018, 15:20

Ich habe schon gesagt dass ich es gerne zurück hätte und die Antwort war "von uns gibts nix es hat noch nie wer was zurückbekommen

avalon500  23.01.2018, 22:39
@Februarsonne

Februarsonne: Ist ärgerlich, einfach unfaire Person, ich würde dir nen Zwanziger in die Hand drücken, aber buch es einfach auf das Konto Lebenserfahrung, der Aufwand lohnt nicht.