Vorkasse? Bin ich zur Zahlung und somit zum Kauf verpflichtet?
Habe eine Ware im Internet bestellt auf Vorkasse, dann aber nicht gezahlt, da ich es mir anders überlegt habe. Nun erhalte ich Mahnungen. Bin ich zur Zahlung verpflichtet, obwohl der Lieferant seine Ware ja noch hat und dadurch keinen Schaden hat ?
danke euch allen, die Frage ist nun beantwortet, werde ich nun doch lieber meinen Vertrag einhalten... hab wohl doch sehr naiv gedacht 😊
14 Antworten
" obwohl der Lieferant seine Ware ja noch hat und dadurch keinen Schaden hat ?"
Für eine solche Aussage muss man recht naiv in Bezug auf BWL sein.
Natürlich hat er einen Schaden dadurch erlitten. Oder glaubst du etwa, die organisatorische Abwicklung eines Verkaufes kostet nichts? Die Ware wird evtl. schon eingepackt und alle notwendigen Versanddokumente erstellt. Sie ist zum Versand bereit. Diese Vorgänge kosten Zeit und Geld.
Die Ware, die du nicht abgenommen hast, kann auch zunächst nicht weiter verkauft werden, da du ja einen Kaufvertrag abgeschlossen hast.
Theoretisch ja. Denn du hast auf Zahlungspflichtig Bestellen geklickt.
Praktisch machen es viele Versandhäuser so, wenn du nicht innerhalb von 2 Wochen bezahlst, stornieren sie von sich aus die Bestellung.
Du hast jetzt das eine Versandhaus erwischt, das dies nicht tut. Mach von deinem Widerrufrecht gebrauch und storniere die Bestellung.
Die Frist zum Widerruf beginnt ab Erhalt der Ware, dennoch kann man früher widerrufen. Dem Händlern ist normalerweise auch eine Vorabstornierung/Widerruf lieber als die Ware rausschicken und die Rückabwicklung.
Auch währ hier zu schauen, ob es sich um eine Sonderbestellung handelt, denn diese sind vom Widerruf ausgeschlossen und in dem Fall kann nicht Storniert oder Widerrufen werden werden.
Er hat einen Schaden, da er die Bestellung womöglich schon vorbereitet hat oder das Produkt in der Zwischenzeit an andere Kunden hätte verkaufen können.
Bin ich zur Zahlung verpflichtet, obwohl der Lieferant seine Ware ja noch hat und dadurch keinen Schaden hat
Verträge die im Internet geschlossen werden, müssen wie alle anderen erfüllt werden.
Es geht nicht (nur) darum, ob dem Händler ein Schaden entstanden ist, sondern dass der Vertrag nicht eingehalten wurde.
Auf dessen Einhaltung kann er bestehen, ob Du die Ware jetzt noch möchtest, spielt keine Rolle.
Grundsätzlich schon. Der Vertrag ist zustande gekommen. Zudem ist ein Schaden entstanden, nämlich der des entgangenen Gewinns.
Allerdings hast du nach Fernabsatzgesetz ein Widerrufsrecht. Allerdings nur 14 Tage nach Vertragsabschluss.
Online kann er die Ware nur nach Erhalt prüfen, dann erst fängt die Widerrufsfrist an
Nach Warenerhalt, nicht nach Vertragsschlus
Das Widerrufsrecht gilt erst ab Erhalt der Ware. Vorher kann man gar nichts außer lieb fragen/bitten. Und dann gibt es das Widerrufsrecht auch nur in der B2C Konstellation (Unternehmer an Privat/Endverbraucher). In allen anderen gibt es das nicht.