Vorkasse? Bin ich zur Zahlung und somit zum Kauf verpflichtet?

14 Antworten

" obwohl der Lieferant seine Ware ja noch hat und dadurch keinen Schaden hat ?"

Für eine solche Aussage muss man recht naiv in Bezug auf BWL sein.

Natürlich hat er einen Schaden dadurch erlitten. Oder glaubst du etwa, die organisatorische Abwicklung eines Verkaufes kostet nichts? Die Ware wird evtl. schon eingepackt und alle notwendigen Versanddokumente erstellt. Sie ist zum Versand bereit. Diese Vorgänge kosten Zeit und Geld.

Die Ware, die du nicht abgenommen hast, kann auch zunächst nicht weiter verkauft werden, da du ja einen Kaufvertrag abgeschlossen hast.

Theoretisch ja. Denn du hast auf Zahlungspflichtig Bestellen geklickt.

Praktisch machen es viele Versandhäuser so, wenn du nicht innerhalb von 2 Wochen bezahlst, stornieren sie von sich aus die Bestellung.

Du hast jetzt das eine Versandhaus erwischt, das dies nicht tut. Mach von deinem Widerrufrecht gebrauch und storniere die Bestellung.

Yetanotherpage  11.11.2018, 12:14

Das Widerrufsrecht gilt erst ab Erhalt der Ware. Vorher kann man gar nichts außer lieb fragen/bitten. Und dann gibt es das Widerrufsrecht auch nur in der B2C Konstellation (Unternehmer an Privat/Endverbraucher). In allen anderen gibt es das nicht.

berlina76  11.11.2018, 12:42
@Yetanotherpage

Die Frist zum Widerruf beginnt ab Erhalt der Ware, dennoch kann man früher widerrufen. Dem Händlern ist normalerweise auch eine Vorabstornierung/Widerruf lieber als die Ware rausschicken und die Rückabwicklung.

Auch währ hier zu schauen, ob es sich um eine Sonderbestellung handelt, denn diese sind vom Widerruf ausgeschlossen und in dem Fall kann nicht Storniert oder Widerrufen werden werden.

Er hat einen Schaden, da er die Bestellung womöglich schon vorbereitet hat oder das Produkt in der Zwischenzeit an andere Kunden hätte verkaufen können.

Bin ich zur Zahlung verpflichtet, obwohl der Lieferant seine Ware ja noch hat und dadurch keinen Schaden hat

Verträge die im Internet geschlossen werden, müssen wie alle anderen erfüllt werden.

Es geht nicht (nur) darum, ob dem Händler ein Schaden entstanden ist, sondern dass der Vertrag nicht eingehalten wurde.

Auf dessen Einhaltung kann er bestehen, ob Du die Ware jetzt noch möchtest, spielt keine Rolle.

Grundsätzlich schon. Der Vertrag ist zustande gekommen. Zudem ist ein Schaden entstanden, nämlich der des entgangenen Gewinns.

Allerdings hast du nach Fernabsatzgesetz ein Widerrufsrecht. Allerdings nur 14 Tage nach Vertragsabschluss.

peterobm  11.11.2018, 08:59

Online kann er die Ware nur nach Erhalt prüfen, dann erst fängt die Widerrufsfrist an

Yetanotherpage  11.11.2018, 12:15
@peterobm

Oh Gott, danke. Endlich einer der daran erinnert.

berlina76  11.11.2018, 12:42

Nach Warenerhalt, nicht nach Vertragsschlus