Wasserschaden Versicherung zahlt aber ich soll in Vorkasse gehen?
Hallo Zusammen, ich hatte einen Wasserschaden im Oktober in der Küche. Dort wurde der Boden (PVC, darunter Dielen) beschädigt und die Verblendungen von der Küche.Habe den Schaden der Versicherung direkt gemeldet und auch die Zusage bekommen das sie es regulieren. Man verlangte von mir eine Kostenaufstellung weil wir es in Eigenleistung reparieren wollen hin geschickt. Man sagte mir damals das es einen Pauschalbetrag gäbe , was dann noch drüber wäre bekämen wir erstattet. Jetzt verlangt die Versicherung das ich in Vorkasse gehe. Es ist ungefähr ein Schaden von 1.000€. Da ich aber zur Zeit Hartz IV Empfängerin bin, kann ich nicht in Vorkasse gehen.
ist die Versicherung verpflichtet in einen Pauschalbetrag zubezahlen um davon materialien zu kaufen oder muss ich das jetzt hier liegen lassen und warten bis ich das Geld zusammen habe ?
3 Antworten
Typisch Vers. Zieh dein Angebot der Eigenleistung zurück,verlange einen Gutachter und lass es von einem Fachbetrieb machen ! Sollst mal sehen wie schnell das Geld da ist ! Mfg.
Ich spreche hier nur aus eigener Erfahrung und das hat mit schwachsinn nichts zu tun !
Wir hatten auch einen Wasserschaden im Bad. Dieser ist durch den Hausflur und Küche gewandert und an der Kellerwand raus gekommen. Wir haben die Versicherung benachrichtigt alles kein Problem. Ein Sachverständiger war da der den Schaden begutachtet hat. Anschließend hatten sie zugesagt. Wir konnten selber aussuchen ob wir eine Firma von der Versicherung beauftragen oder selber Hand anlegen. Mein Vater hat es selber gemacht und ich habe einen genauen Arbeits- und Materialkostenplan erstellt und eingereicht. Bezahlt wurde dann etwas mehr wie veranschlagt.
Zum Trocknen kam eine Trockenfirma und diese wurde direkt über die Versicherung abgerechnet.
Das ist Verhandlungssache.
Wenn du ihnen sagst, dass du unter diesen Umständen die Reparatur doch lieber von einer Fachfirma ausführen lässt, wird sich der Sachbearbeiter das überlegen.
Er kann ohne weiteres, einen Scheck als Vorschusszahlung ausstellen.
Das ist vollkommen schwachsinnig was du schreibst.
Zunächst mal, wer hat in dem Fall überhaupt ein Interesse an einem Gutachten? Wenn das Schadensbild unzweifelhaft ist, genügt ein Kostenvoranschlag.
Typisch Versicherung??? Ja genau.... Die wird nämlich bei bestehender Deckungszusage durchaus auf Bitte des Versicherten eine Abschlagszahlung leisten. Ausserdem kennt niemand hier die vorangegangene Absprache zwischen Fragesteller und Versicherung.
Auch Eigenleistung verursacht lohnkosten und dem Fragesteller steht diese Zahlung zu genauso wie ihm die Regulierung für einen Fachbetrieb zustehen würde.
Bei einem Gutachten stellt sich auch immer die Frage ob ein Schaden überhaupt eines Gutachtens würdig ist, ist das nicht der Fall kann der Fragesteller auch leicht auf den Kosten des Gutachtens sitzen bleiben.
Ich kenne eigentlich nur die Variante das Versicherungen für Ihre versicherten da sind und man als Kunde selten von seiner Versicherung schlecht behandelt wird wenn man die Regeln versteht und beachtet.
Außerdem hat man ja auch immer seinen Fachmann vor Ort mit dem man alles klären kann