Bestellung per Vorkasse wann bindend?
Hallo, ich habe bei der Firma geheimshop.de eine Bestellung per Vorkasse getätigt. Nach der Bestellung habe ich den Artikel allerdings in einem nahen Geschäft eingekauft und die Vorkasse nicht gezahlt. Ich bin davon ausgegangen, das eine Bestellung per Vorkasse erst dann bindend ist wenn die Vorkasse von meinerseite geleistet wurde. Nun habe ich nach 2 Mahnungen durch den Shop (ohne Signatur der Firma !!) erhalten. Gestern lag dann von einem Inkassobüro eine Rechnung im Briefkaste.
Muss ich zahlen oder bin ich im Recht das der Kaufvertrag vei einer Vorauskasse erst mit Zahlung von meiner Seite bestätigt ist und zustande kommt?
Danke für eure Hilfe Kai
6 Antworten
Lieber Serienchiller - wie sagte doch der Pinguin in dem kleinen Videoclip? "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnauze halten"
Wenn man etwas gekauft hat, hat man 3 Verträge geschlossen. 1 Kaufvertrag - auch Verpflichtungsgeschäft genannt. Darin verpflichtet sich der Verkäufer die Ware zu liefern- und der Käufer die Ware zu bezahlen. Danach enigt man sich über den Eigentumsübergang der Ware und den Eigentumsübergang des Geldes - das sind eigene Verträge- sogenannte verfügungsgeschäfte. Die Verpflichtungsgeschäfte sind im Schuldrecht des BGB geregelt, die Verfügungsgeschäfte im Sachenrecht - hier § 929 BGB. Wenn sich also jemand verpflöichtet hat, etwas zu bezahlen, ist diese Verpflichtung völlig losgelöt von einer Warenlieferung zu betrachten. Normalerweie muss zuerst die Ware geliefert werden. Aber wenn Vorkasse vereinbart wurde, was zulässig und wirksam ist, muss est bezahlt werden. _ VÖLLIG UNABHÄNGIG VON ENER LIEFERUNG. Alles klar? Döskopp Serienchiller? Das ganze nennt man Trennungsprinzip - und ist Grundlage des deutschen Vertragsrechts.
ERGO: Zahlemann und Söhne - und zwar flott !!
Serienchiller hat aber recht
Du hättest von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen können.
Durch deine Bestellung hast Du die AGB des Anbieters akzeptiert.
Aber freu Dich doch, so bekommst Du den Artikel eben ein zweites Mal, außerdem darfst Du die Inkassogebühren zahlen.
Es war schon immer etwas teurer, einen besonderen geschnamch zu haben ;-)
du hättest den kauf wiederrufen können, aber das sollte nun jedoch zu spät sein, so ein kauf ist immer bindend. ruif einfach mal an vlt läßt sich da ja noch etwas klären.
Nein, ein Kaufvertrag kommt dadurch zustande, daß Du erklärst, einen Artikel kaufen zu wollen. Wenn Du von dem Kauf zurücktreten willst - was möglich ist, sofern der Vertrag nach dem Fernabsatzgesetz zustande gekommen ist - mußt Du das auch so erklären.
Wieso hast du nicht einfach ne Email hingeschickt, dass du die Bestellung gerne stornieren würdest? Selbst wenn die Ware schon geliefert wurde, hast du noch zwei Wochen Zeit, sie zurückzuschicken und damit vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Nichtsdestotrotz glaube ich nicht, dass der Shop tatsächlich eine Handhabe gegen dich hat. Schließlich wurde von ihnen ja auch noch keine Leistung erbracht, sprich du hast kein Produkt erhalten. Deswegen schuldest du ihnen auch nichts. Ein Inkassobüro können sie nach meinem Rechtsverständnis erst einschalten, wenn sie dir etwas geliefert haben, du aber nicht bezahlt hast. Aber ich bin kein Anwalt.