kommt bei einer ueberweisung im Abteil:"Verwendungszweck" die SteuerID / eine NR rein, wenn es an Beispiel einer Fahrschule geht?
(diese Nummer steht halt auf der Rechnung des Zettels.) ist meine erste Ueberweisung
5 Antworten
In den Verwendungszweck kommt z.B. die Rechnungsnummer rein oder dein Name. Das dient dazu, dass die Fahrschule das irgendwie zuordnen kann.
Deine Steuer-ID steht auf der Rechnung der Fahrschule? Oder habe ich dich falsch verstanden?
Bei Verwendungszweck kommt normalerweise das rein, was auf der Rechnung vermerkt ist. Wenn nichts spezielles da steht, dann Rechnungsnummer, Kundennummer, evtl. Name, so dass die Zahlung dir zugeordnet werden kann.
Das nehme ich auch an. Die bei Verwendungszweck einzutragen würde allerdings keinen Sinn machen.
Das Feld Verwendungszweck dient dazu, das der Empfänger der Zahlung zuordnen kann
seine eigene Steuer-ID nützt da herzlich wenig
wenn Du eine Vetragsnummer etc. hast schreib die drauf oder worum es geht "Fahrstunden Juli" etc. ...
Da kommt die Rechnungsnummer und Kundennummer rein, damit die Fahrschule weiß, wer bezahlt hat.
Hm okay, bei mir hst halt nur die Rechnungs Nummer reicht das denn auch? Eine andere Nummer außer die Steuer-Nr ist leider nicht da
Ja, die Rechnungsnummer reicht auch. Dein Name (Kontoinhaber) wird von der Bank automatisch mit eingefügt.
Wenn du etwas an ein privates Unternehmen überweist, dann gehört ins Feld 'Verwendungszweck' die Angabe der Rechnungsnummer.
Ich nehme eher an, dass auf der Rechnung die Steuernummer bzw. die Umsatzsteuer-Id.-Nr. der Fahrschule steht, das ist bekanntlich vorgeschrieben.