Vorgesetzter ruft ständig an ...( Personalmangel)?
Der Leiter ruft ständig während der Freizeit an um zu sagen das Arbeitnehmer kurzfristig einspringen muss...
6 Antworten
Wie schon geschrieben wurde, nach Feierabend besteht keine Verpflichtung das Telefon abzunehmen, Mails, Whatsapps oder was auch immer zu lesen und/oder zu beantworten.
Der AN ist nur verpflichtet Anrufe entgegenzunehmen, wenn er Rufbereitschaft hat, diese vertraglich vereinbart ist und bezahlt wird.
"Einspringen" muss ein AN der schon einen Schicht-/Dienst-/Arbeitsplan hat nur, wenn es sich um "dringende" betriebliche Belange handelt. Dazu gehört allerdings nicht das unerwartete Fehlen eines Kollegen.
Ist ein Arbeitsplan einmal bekannt gemacht worden, ist dieser für AN und AG verbindlich und kann einseitig i.d.R. nicht geändert werden.
Ein AN hat auch ein Recht auf Freizeitplanung. Die Rechtsprechung orientiert sich hier an § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Das regelt die "Arbeit auf Abruf". Hier ist festgelegt, dass ein AG einen AN mindestens vier Tage im Voraus darüber informieren muss, wie dieser zu arbeiten hat. Zu diesen vier Tagen gehört der Tag der Ankündigung genau so wenig wie der Tag, an dem die Arbeitsleistung erbracht werden soll.
Fällt kurzfristig ein MA aus, ist das das Betriebsrisiko des AG und nicht des AN. Ich vermute mal, viele AN sind schon kurzfristig eingesprungen, wenn es ihnen möglich war. Ein AG kann das allerdings nur in Ausnahmen verlangen und nicht zur Regel machen.
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/erreichbarkeit-urlaub-feierabend/3074874.html
Bezahlt wird das nicht das sie für den Mindestlohn arbeitet...
Verstehe ich das richtig, dass mehr Stunden als vereinbart gearbeitet werden soll, diese weder bezahlt noch als Freizeitausgleich gegeben werden und die Mitarbeiter Mindestlohn bekommen?
Was steht denn zur Bezahlung im Arbeitsvertrag? Gibt es ein Zeitkonto für Freizeitausgleich?
Wenn Du mir das beantworten kannst, schreibe ich Dir noch etwas dazu.
Dieser Passus bedeutet aber nicht, dass die betreffende Person ständig "bereit" sein muss.
Wenn sie Bereitschaftsdienst haben soll, dass muss das vorher dienstplanmäßig abgestimmt worden sein!
Das wird aber komplett so ausgelegt als müsse der AN immer verfügbar sein! Wenn AN weiß das er laut plan frei hat versucht er natürlich Termine etc für den Zeitraum zu machen aber meist ruft die Leitung an und redet solange Schuldgefühle ein bis der AN eingeknickt. Fürchterlich. Leider wusste er nicht das gerade diese Leitung den Ruf hat... Es grenzt nämlich an Psychoterror wie ich finde...!!!! Übrigens ehmalige angestellte berichten ähnliches..
aber meist ruft die Leitung an und redet solange Schuldgefühle ein bis der AN eingeknickt
Nicht mehr ans Telefon gehen.
Neue Nummer zulegen, Anrufer sperren usw.
Die Überstunden dürfen dann wenn die Leitung es erlaubt abgefeiert werden....
Meist hat man einige davon. Und wenn nicht...dann wird man halt wieder angerufen und solange drauf eingequtascht bis man neue macht... Das ist dann quasi der ständige Lauf!
Das Beklagen der Situation hilft nichts, wenn man nicht auch aktiv wird und sich dagegen wehrt!!😡
Schlicht und ergreifend - Du hast keine Rufbereitschaft - ergo schalte Dein Handy aus, bzw. gehe nicht dran, wenn Dein Arbeitgeber anruft.
Danke. Weißt du ob sowas evtl vertraglich geregelt werden darf?
Und warum gehst du während der Freizeit ans Telefon? Dazu bist du nicht verpflichtet.
Handy ausschalten, nicht ans Telefon gehen.
Kann man sowas vertraglich Regeln? Weißt du das ?
Dass der Chef Dich nicht anrufen darf? Glaub nicht, dass man das vertraglich regeln kann.
Er kann Dich nicht zum Arbeiten zwingen.
Das ich für mein Chef immer erreichbar sein muss...
Nein. Du müsstest nur erreichbar sein, wenn Du Bereitschaftsdienst hättest.
Im Arbeitsvertrag steht " vll. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich bei entsprechenden betrieblichen Bedarf in gesetzlich zulässigen Umfang auch nacht Schicht sonn und Feiertagsarbeit sowie arbeitsbereitschaft und rufbereitschaft zu leisten"
Allerdings arbeitet sie für den Mindestlohn.
Dieser Passus bedeutet aber nicht, dass die betreffende Person ständig "bereit" sein muss.
Wenn sie Bereitschaftsdienst haben soll, dass muss das vorher dienstplanmäßig abgestimmt worden sein!
nicht ans telefon gehen...
Ist das kein Kündigungsgrund?
nein, es ist deine freizeit. du mußt deinem chef während der dienstzeit zur verfügung stehen, nicht in deiner freizeit.
bereitschaft wäre was anderes, hast du aber sicherlich nicht.
Im Arbeitsvertrag steht "....rufbereitschaft ist zu leisten...."
Allerdings bekommt AN den Mindestlohn...versteh ich nich?!
wenn ich diesen satz gesagt bekommen würde, wäre mein ertser satz:
wie ist die entlohnung für eine zu leistende rufbereitschaft ?
übrigens, keiner kann von dir verlangen, daß du in ständiger rufbereitschaft bist...den satz würde ich gnadenlos ignorieren.
und wenn der typ mich am telefon doch überraschen sollte, dann bin ich grad im schwarzwald oder bei der tante an der ostsee...fertig!
Es wird aber einfach verlangt! 1.wohl weil Das es im Vertrag steht ( wie geschrieben irritierend irgendwie....) 2. Kann AN gerade wirklich nicht wird so lange geschrieben/ angerufen bis AN rangehen MUSS quasi! Und wenn die Leitung am Telefon ist ( und es ist wirklich komplett egal warum AN gerad NICHT kommen kann!) Wird so lange darauf eingeredet bis AN alles stehen und liegen lässt und kommt...!!!
Es wird von mangelnder Flexibilität ( SO dermaßen flexibel sind wohl sehr sehr wenige!) Und untetstellungen wie " du gehst bewusst nicht ans Handy ran..."gesprochen uvm.
Sogar Krankmeldungen werden indirekt als lügen dargestellt!
such dir nen anderen arbeitgeber
In diesem Fall steht im Arbeitsvertrag das " vll der Arbeitnehmer verpflichtet sich bei entsprechenden betrieblichen Bedarf in gesetzlich zulässigen Umfang auch nacht schicht samstags und feiertagsarbeit sowie arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft zu leisten "
Mehr steht dazu nicht.
Bezahlt wird das nicht das sie für den Mindestlohn arbeitet...