Vorfahrt genommen auf dem Rad mit Unfallfolge - Schadensersatz?
Guten Abend,
mir wurde vor einigen Tagen auf dem Rad in einem Kreisverkehr die Vorfahrt genommen, der Fahrer des einfahrenden PKW hat mich nach eigener Aussage "zu spät gesehen", mich bei der Einfahrt touchiert wodurch ich stürzte und mir Verletzungen zuzog inkl. beschädigtem Fahrrad.
Polizei rückte an und nahm alles auf, mit dem RTW bin ich dann zur Notaufnahme, die meine Verletzungen bescheinigt hat.
Die Polizei teilte mir heute mit, dass der Fall nun zur Staatsanwaltschaft geht, weil dem Verursacher fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird. Allerdings hätte der Verursacher den Hergang "etwas" anders geschildert, wodurch mir jetzt wohl zusätzlich eine Ordnungswidrigkeit angelastet werden könnte, genaueres würde ich dann erfahren.
Meine Frage nun: Hätte diese Ordnungswidrigkeit, die ich begangen haben soll, Auswirkungen auf die Schadensersatzansprüche die ich wegen meines Rads stellen möchte? Und was könnte das überhaupt für eine gewesen sein, wenn MIR die Vorfahrt genommen wird? Dass mein Rad evtl. nicht verkehrstauglich ist?
Und ist es üblich, dass so ein Vorfall direkt zur Staatsanwaltschaft geht, ohne Strafantrag meinerseits o.ä.?
Danke für's Lesen!
3 Antworten
Hätte diese Ordnungswidrigkeit, die ich begangen haben soll, Auswirkungen auf die Schadensersatzansprüche die ich wegen meines Rads stellen möchte?
Das kommt ganz drauf an, welche Ordnungswidrigkeit das sein soll, ob sie glaubhaft ist und wenn ja, welchen Einfluss sie auf den Unfall hatte.
Auswirkungen auf die Schadensersatzansprüche die ich wegen meines Rads stellen möchte?
Kommt ganz drauf an, wie die esrte Fragebeantwortet wird. Normallerweise sollte die gegnerische Haftpflichtversicherung deine Ansprüche allerdings übernehmen. In so einem Fall, vor allem mit Verrletzung und Schmerzensgeld würde ich auf jeden Fall dazu raten, die Sache einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zu übergeben. Nur der kann dich davon bewahren, dass du von der gegnerischen Versicherung über den Tisch gezogen wirst, was heutzutage leider üblich geworden ist bei Leuten, die denken, dieses juristische Problem selber beherrschen zu können. Der Anwalt kann dich auch soweit wie möglich gegen die angebliche Ordnunsgwirdrigkeit schützen und weiß auch, was alles an zusätzlichen Leistungen von der Versicherun gefordert werden kann. Im übrigen muss den Rechtsanwalt ebenfalls die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlen und du sparst dir ne Menge Ärger und Schreibarbeit.
Und ist es üblich, dass so ein Vorfall direkt zur Staatsanwaltschaft geht, ohne Strafantrag meinerseits o.ä.?
Ja, das ist üblich bei Verkehrunfällen mit Personenschaden, da da grundsätzlich ein öffentliches Interesse besteht. Je nach Sachlage bei Vorfahrtverletzung und geringen Verletzungen wird aber kein Strafverfahren eröffnet, sondern es wird an die Bußgeldstelle weitergeleitet, die dem Verursacher dann eine entsprechendes Bußgeld und einen Punkt in Flensburg aufbrummt.
Bekomme ich das bereits zu Beginn vom Anwalt erläutert bzw. versichert?
In der Regel ist das Erstgespräch zur Klärung der Kostenfrage und ob du den Anwalt beauftragst, kostenlos. Erst wenn du die Bevollmächtigung unterschreibst, dass der Anwalt in deinem Namen handelt, kostenlos. Im Übrigen sind die Gebühren in so einem Fall gar nicht mal so hoch. Ich an deiner Stelle würde zumindest völlig unabhängig davon, wer das bezahlt, den Anwalt die Akte anfordern lassen zur Akteneinsicht. Das liegt meiner Erfahrung nach noch unter 100,- . Denn sowohl für dich als auch für den Anwalt ist zunächst mal entscheidend, zu wissen, was überhaupt in den Akten steht, welche Ordnunsgwidrigkeit dir vorgeworfen wird und inwiefern sich die Schuldfrage aus den Akten ergibt. Dann kann man immer noch weitersehen, was man macht. Du kannnst dannn auch jederzeit dem Anwalt das Mandat entziehen, um keine weiteren Kosten zu riskieren, falls sich der Fall ungünstig für dich darstellt.
D.h. Der Staatsanwaltschaft wird es zwar übergeben, aber den Strafantrag zur Verfolgung müsste ich dann trotzdem stellen, wenn ich das wollen würde, dass die Sache gerichtlich geführt wird?
Das ist die strafrechtliche Seite der Geschichte, die zunächst völlig unabhängig vom Zivilverfahren des Schadensersatzes erfolgt. Zufällig kenne ich den Ablauuf daher, weil meine Schwester vor etwa 2 Jahren einem Radfahrer die Vorfahrt nahm, der deswegen ein verbeultes Vorderrad und Abschürfungen am Schienbein hatte. Da musst du gar nichts machen, das läuft ganz automatisch ab. Einen Strafantrag brauchst du nicht mehr stellen. Das ist praktisch dadurch erledigt, dass die Polizei von sich aus die Akten an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat.
Alles klar, vielen Dank für die Erläuterungen!
Dann werde ich einfach mal einen Fachanwalt für Verkehrsrecht kontaktieren und ein Gespräch vereinbaren, wie du schon geschrieben hast wird dieser wohl spätestens nach Einsicht der Akte wissen, wie meine Chancen stehen. Allzu schlecht sollten sie ja grundsätzlich mal nicht stehen.
Ich habe nächste Woche vor, mir in einer Radwerkstatt einen ersten Kostenvoranschlag für die Behebung der Schäden einzuholen. Ggf. lassen sich die Ersatzforderungen damit dann konkretisieren. Würde ich dann aber ggf. noch mit dem Anwalt besprechen.
Ich werde dann einfach mal wieder berichten, sobald die Sache etwas fortgeschritten ist.
Ich werde dann einfach mal wieder berichten, sobald die Sache etwas fortgeschritten ist.
Ja gerne, interessiert mich immer, wies ausgegangen ist...für weitere Fragen von anderen.
So, kurzes Update.
Heute ist der Anhörungsbogen der Polizei bei mir eingegangen.
Mir wird die Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, beim "Überholen" das in gleicher Richtung fahrende Fahrzeug "gestriffen" zu haben, wodurch es zum Unfall kam und zur fahrlässigen Körperverletzung zum Nachteil von mir selbst. Trotz dieser angeblichen Ordnungswidrigkeit werde ich aber als Geschädigter geführt, der nun Strafantrag gegen den Fahrer stellen kann, da diesem die fahrlässige Körperverletzung offenbar trotzdem zur Last gelegt wird, obwohl ich das Auto angeblich gestreift haben soll?
Dieser Vorwurf ist insofern falsch, da ich mich im Kreisverkehr befand, als der Fahrer eingefahren ist und mein Vorderrad erwischt hat, was sich an der Felge klar erkennen lässt. Wie soll ein solcher Schaden entstehen, wenn ich ein Auto "streife"? Überholt man Autos auf dem Fahrrad neuerdings von vorne indem man einfach vor sie fährt und sich anfahren lässt?
Ich fürchte die Sache wird nicht so schnell vorbei sein wie mir lieb wäre. Ich werde den Vorwurf natürlich nicht zugeben, da er schlicht und ergreifend nicht wahr ist und am Montag endgültig einen Anwalt einschalten, da ich nur dieses Schreiben abwarten wollte.
Danke, interessant. So, wie du das schilderst, scheint mir die Schutzbehaupung des Autofahrers leicht widerlegbar zu sein. Das sieht vermutlich auch die Polizei so.
Dieser Vorwurf ist insofern falsch, da ich mich im Kreisverkehr befand, als der Fahrer eingefahren ist und mein Vorderrad erwischt hat, was sich an der Felge klar erkennen lässt.
Alleine dieser Umstand hat mit einem Überholvorgang absolut nichts zu tun. Interessant ist in diesem Zusammenhang dann noch, wie weit von der Einfahrt entfernt der Unfall passiert ist. Wenn der direkt bei der Einfahrt passiert ist, ist der Fall eh klar. Dann war es ein Vorfahrtsverstoß. Anders wäre es, wenn der Autofahrer bereits im Kreis war, schon ein Stück gefahren ist und Tempo aufgenommen hat und du ihn dann auf der Innenseite des Kreises versucht hättest, ihn zu überholen. Dann müsste aber der Kollisionsort weit hinter der Einfahrt gelegen haben.
Letztlich entscheidend bei der Regulierung ist die Versicherung. Die guckt sich die Akten auch an und wenn die der Meinung ist, das war ein Vorfahrtsverstoß mit Schutzbehauptung und du zusätzlich einen Anwalt einschaltest, ist es gut möglich, dass die entscheiden, den Fall ohne Theater auszugleichen. Die sind nicht an die Auffassung des Fahrer gebunden. Der muss dann notfalls gegen die Versicherung bzw. seine Hochstufung klagen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang dann noch, wie weit von der Einfahrt entfernt der Unfall passiert ist.
Direkt an der Einfahrt. Der Fahrer war bereits in leichter Lenkung nach rechts, da er einfahren wollte aus östlicher Richtung in den Kreisverkehr. Die linke Ecke seines Fahrzeugs hat dann unmittelbar bei der Einfahrt (als ich geradeaus bzw. nach links weiter durch den Kreisel wollte) mein Vorderrad getroffen, was nun auch sichtbar verbogen ist. Er ist halt generell bei dieser Einfahrt eingefahren, als ich definitiv sichtbar nur wenige Meter vor ihm bereits im Kreisverkehr war. Ich habe damit gerechnet, dass er wartet und habe meine Fahrt fortgesetzt, aber er fuhr eben einfach ein.
und du ihn dann auf der Innenseite des Kreises versucht hättest, ihn zu überholen.
Ist in dem Kreisel hier wegen des Platzes ohnehin kaum möglich und wer Fahrzeuge auf dem Rad in einem engen Kreisel überholen will hat sie in meinen Augen eh nicht mehr alle. Dann wären wir aber auch wieder bei dem Schaden, der am Rad vorliegt und der bei einem seitlichen Streifen des Fahrzeugs in keiner Situation entstehen kann, die ich mir vorstellen könnte.
Ich habe mir bereits einen Anwalt rausgesucht und nehme morgen Kontakt auf, ich werde dann weiter berichten.
Guten Abend,
es ist etwas her seit dem letzten Update, das lag an der miserablen Liefersituation bei Fahrradersatzteilen. Das Rad stand jetzt fast zwei Monate in einer Werkstatt, die keine neue Felge bekommen hat. Habe dann angefangen jeden Radladen in der Gegend anzurufen und hatte beim ersten Anruf direkt Glück - die letzte schwarze Felge könne sofort montiert werden, hurra.
Lange Rede kurzer Sinn, der Anwalt hat nun die Arbeit aufgenommen und bereits das erste Forderungsschreiben an die Versicherung verschickt. Eingefordert werden die Reparaturkosten (~200€), ein Schmerzensgeld i.H.v. 500,00€ und eine Kostenpauschale, die mir zustünde, von 30,00€ sowie die Anwaltskosten. Der Satz "Letztlich haben Sie die Kosten für unsere Inanspruchnahme zu erstatten" hat sich schon sehr schön gelesen, muss ich sagen :'D Bei der Versicherung bekomme ich wohl keinen Vertrag mehr ....
Laut Anwalt soll ich mir bei dem Schmerzensgeld nicht allzu hohe Hoffnungen machen, da es "nur" eine Schädelprellung sei, aber er meinte er fordert es auch gern mehrmals ein, lediglich die Einklagung vor Gericht würde sich bei der Höhe eben nicht lohnen.
Dann bin ich jetzt mal auf die Reaktion der Versicherung gespannt. Ich werde dann hoffentlich bald schon was zum Ausgang der Geschichte schreiben können.
Interessant..aber der Anwalt macht das richtig. Wenn er mehr fordert, kann der Sachbearbeiter bei der Versicherung was kürzen und steht bei seinem Vorgesetzten gut da.
Guten Abend,
habe heute nun eine Mail der Urlaubsvertretung meines Anwalts bekommen.
Leider streicht die Versicherung das Schmerzensgeld komplett, "da der Anspruch voraussetzt, dass eine Verletzung erlitten wurde, die ihrer Art oder Dauer nach die Lebensfreude erheblich einschränkt". Dem gegenüber stünden leichte Verletzungen, die selbst bei objektiver Feststellung keinen Schmerzensgeldanspruch begründen.
Ist zwar schade, hat mir der Anwalt aber von vornerein prophezeit diesen Ausgang. Gezahlt wurde durch die Versicherung nun die Reparaturrechnung, die Kostenpauschale von 25€ sowie die Anwaltskosten, was mir persönlich auch ausreicht ... der Anwalt konnte mir immerhin einiges an Korrespondenz ersparen und noch die 25€ Kostenapauschale raushauen, den Rest hätte ich bei persönlicher Geltendmachung wohl auch bekommen. Aber ich denke, dass man gerade als Geschädigter immer den Rechtsbeistand suchen sollte, gerade weil ihn die Gegnerversicherung zahlen muss, sicherer kann man sich selbst nicht stellen in den Verhandlungen ...
Die Vertretung meinte zwar, dass mein Anwalt sich nach Rückkehr der Sache wieder annehmen würde, aber ich schätze mal, dass es das gewesen sein dürfte.
Bin aber eigentlich nur froh, dass es nach immerhin doch vier Monaten nun wohl vorbei ist.
Das Ermittlungsverfahren gegen die Verursacherin wurde zwischenzeitlich durch die Staatsanwaltschaft auch eingestellt und zur weiteren Verfolgung an die Bußgeldbehörde abgegeben. Begründung war, dass die Umstände dies zuließen (leichte Verletzung, erstes Vergehen der Verursacherin vermutlich, kein Vorsatz, etc.), kein Strafantrag meinerseits gestellt wurde (wäre laut Anwalt zwecklos gewesen, da es dann vermutlich im weiteren Verlauf aus den selben Gründen eingestellt worden wäre) und ein besonderes öffentliches Interesse zur weiteren Verfolgung nicht gegeben sei.
Das mit dem Geld hattest du ja erwartet und den größten Vorteil sehe ich auch darin, dass man sich den ganzen Schriftkram spart und der korrekt ablief. Macht man das selber und juristisch nicht korrekt, zieht einen die Versicherung gerne mal übern Tisch oder zieht die Zahlung über Jahre hinaus.
Die Einstellung des Verfahrens und Rücküberweisung an die Bußgeldstelle ist auch üblich. Hatte meine Schwester auch, als sie einen Radfahrer umgeschupst hatte. Das kostet 120,- Bußgeld + Verwaltungsgebühr und einen Punkt in Flensburg.
Ach ja, und die Vorwürfe des Autofahrers sind auch gegenstandslos geworden, wenn die Versicherung bezahlt. Der wurde ja auch zuvor befragt und musste den Unfall aus seiner Sicht schildern. Hat die Versicherung aber offensichtlich nicht überzeugt.
Der Vorwurf, dass ich überholen wollte und dabei das Fahrzeug streifte, war von Beginn an sehr merkwürdig. Vor der Polizei bei der Unfallaufnahme sagte die Fahrerin bereits mehrmals, sie hätte mich zu spät gesehen. Wochen später dann der Anhörungsbogen mit dem Vorwurf des Überholens, was zur "fahrlässigen Körperverletzung zum Nachteil von mir selbst" führte. Über die Formulierung stolperte der Anwalt zunächst auch, er hätte sowas bisher noch nie gelesen, er bezog sich auf den teil 'zum Nachteil von Ihnen selbst' ...
Hat die Versicherung aber offensichtlich nicht überzeugt.
Wer weiß, ob sie ohne Anwalt vielleicht nicht doch auch selbst nochmal mit der Schutzbehauptung um die Ecke gekommen wären, probieren kann man es ja ...
Guten Abend,
glaube es wer will, habe heute tatsächlich noch einen Bußgeldbescheid "wegen nicht angenommener Verwarnung" i.H.v. 63,50€ erhalten wegen des Vorwurfs, dass ich das gegenerische Unfallfahrzeug 'beim Überholvorgang gestriffen' hätte, dadurch sei es zum Unfall gekommen.
Als Beweismittel wird die Polizeiliche Unfallakte genannt, Zeuge ist laut Papier die Unfallgegnerin.
Bitter, dass mich die haltlose Schutzbehauptung der Gegnerin jetzt noch Geld kostet, obwohl laut StA die Schuld am Geschehen alleinig an der Gegnerin lag, aber das "Streifen" und die darauf gefolgte fahrlässige Körperverletzung werden wohl wirklich als komplett separate Vorgänge behandelt.
Der Bescheid ist absolut ungerechtfertigt, das Problem aber ist, dass die Geldforderung bei Einspruch steigen könnte, insb. wenn das Verfahren aufs Gericht ausgedehnt wird.
Das Gericht sähe dann meine Aussage und die der Gegnerin, die sich eben genau widersprechen, aber die Wahrscheinlichkeit, dass ich dann Recht bekäme, ist mir glaube ich echt nicht hoch genug, um das zu riskieren, auch wenn ich natürlich der Radfahrer war ...
Hätte diese Ordnungswidrigkeit, die ich begangen haben soll, Auswirkungen auf die Schadensersatzansprüche die ich wegen meines Rads stellen möchte?
Mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ja, infolge Mitverschuldens Bzw. -Verantwortlichkeit, § 9 StVG, § 254 BGB.
Und was könnte das überhaupt für eine gewesen sein, wenn MIR die Vorfahrt genommen wird? Dass mein Rad evtl. nicht verkehrstauglich ist?
Das weiß hier niemand.
Und ist es üblich, dass so ein Vorfall direkt zur Staatsanwaltschaft geht, ohne Strafantrag meinerseits o.ä.?
Fahrlässige und einfache Körperverletzung sind ein relatives Antragsdelikt, heißt: StA und Polizei können auch ohne weiteres von sich aus ermitteln, wenn sie das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung für gegeben erachten.
Mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ja
Also in Form von dass ich nicht den gesamten Schaden sondern nur einen Teil davon ersetzt bekomme?
Das weiß hier niemand.
Angenommen es wäre wirklich die Tatsache, dass mein Rad über keine Reflektoren verfügt, würde sowas bereits als Mitverschulden zählen oder würde das "separat" geahndet werden in Form eines Bußgelds? Sonst wüsste ich nämlich nichts, was es sein könnte, aber werde es ja dann erfahren...
wenn sie das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung für gegeben erachten.
Habe nicht damit gerechnet, dass mein Fall dies erfüllt. Also dass die Staatsanwaltschaft ermittelt, ersetzt dann quasi meine Stellung eines Strafantrags?
Nein, die Owi ist von der Polizei ausgesprochen worden. Da steht deine Aussage dagegen. Ja, es ist so üblich. Die Polizei muß allen Hinweisen nachgehen. Auch wenn sie nicht so eingetreten sind.
Etwas anderes ist der versicherungstechnische Weg. Nimm dir einen Anwalt der sich im Verkehrsrecht auskennt. Einfach weil nur ein Anwalt die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmen kann. Als Radfahrer bist du auf der sicheren Seite. Es handelt sich um Gefährdungshaftung. Den Anwalt wird die gegnerische Versicherung bezahlen müssen. Deine Krankenkasse wird auch irgendwann nach dem Verursacher fragen.
Nein, die Owi ist von der Polizei ausgesprochen worden.
Also hat diese eine ausgesprochen, obwohl sie erst nach dem Unfall eingetroffen ist? Verstehe ich nicht ganz. Alles, was mir in den Sinn käme, wäre, dass mein Rad offiziell nicht verkehrstauglich war aufgrund fehlender Reflektoren / Beleuchtung (tagsüber). Kann das der Grund sein? Mir wurde diese erst heute am Telefon mitgeteilt, näher eingehen konnte der Polizist nicht und verwies auf die Befragung, die ich per Post erhalten würde.
Den Anwalt wird die gegnerische Versicherung bezahlen müssen.
Ist das nicht zu riskant, falls mir wegen der mir unbekannten, vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit eine Mitschuld zugesprochen wird? Halte ich nach wie vor eher für unwahrscheinlich, da die Situation in meinen Augen ziemlich klar ist, aber ich möchte ungern auf den Anwaltskosten sitzenbleiben, die bei einer Mitschuld dann wohl nicht von der gegnerischen Versicherung getragen würden.
Vielen Dank bereits!
Anwalt ist für einen Radfahrer kein Risiko, weil es sich hier um Gefährdungshaftung handelt. Das Auto stellt die höhere Gefahr dar. Sogar wenn dein Rad nicht verkehrstauglich gewesen wäre. Du brauchst den Anwalt auch nicht um dich zu verteidigen, sondern um deine Ansprüche durchzusetzen. Das Schmerzensgeld z.B. oder die Reparatur deines Fahrrads.
Alles klar, danke. Ich werde morgen ein Gespräch vereinbaren.
Mir wird im Betroffenen-Anhörungsbogen nun die Owi vorgeworfen, beim "Überholen" das in gleicher Richtung fahrende Fahrzeug "gestriffen" zu haben (§5 Abs. 4, §1 Abs. 2, §49 StVO), wodurch es zum Unfall kam und zur fahrlässigen Körperverletzung zum Nachteil von mir selbst. Ich werde trotzdem als Geschädigter geführt und kann nun Strafantrag stellen und Angaben zu Verletzungen / Sachschäden machen.
Der Vorwurf ansich ist aber schlicht falsch, da ich mich im Kreisverkehr befand und der Einfahrende mein Vorderrad erwischte, was am Rad klar zu erkennen ist, da die Felge stark verbogen ist. Außerdem entsteht solch ein Schadenbild bei einem (in der Regel seitlichen) Überholmanöver und einem "Streifen" wohl eher weniger.
Was ich nicht ganz verstehe ist, ob die angebliche Owi jetzt völlig separat von der eigentlichen Körperverletzung läuft da ich trotz allem als Geschädigter geführt werde, oder ob diese angebliche Owi jetzt eine Teilschuld meinerseits darstellen soll.
Ich werde jedenfalls zunächst nichts ausfüllen und am Montag endgültig einen Anwalt einschalten, da die mir vorgeworfene Owi schlicht und ergreifend nicht der Wahrheit entspricht.
Ja, die Owi läuft separat. Melde unbedingt deine Ansprüche bei der KFZ Versicherung des Gegners an. (Reparatur des Fahrrades, Schmerzensgeld...) dafür brauchst du den Anwalt. Nebenbei kann dieser sich noch mit den Fragen der Polizei beschäftigen.
Das einzige, was mir in den Sinn kommt, wäre, dass mein Rad streng genommen nicht verkehrstauglich ist, da ich keine Speichenreflektoren und Beleuchtung zum Unfallzeitpunkt installiert hatte (tagsüber). Das dürfte aber nicht sonderlich viel zum Unfall beigetragen haben ... Ansonsten bin ich selbst extem gespannt, da mir sonst kein Fehlverhalten bewusst war und ist, da die Situation für mich auch ziemlich klar ist. Ich befand mich im Kreisverkehr, der PKW hat mich nicht gesehen und mich angefahren, wodurch ich gestürzt bin.
Bekomme ich das bereits zu Beginn vom Anwalt erläutert bzw. versichert? Würde ungern auf den Anwaltskosten sitzenbleiben am Ende und habe deswegen bisher eher vor Anwälten gezögert.
D.h. Der Staatsanwaltschaft wird es zwar übergeben, aber den Strafantrag zur Verfolgung müsste ich dann trotzdem stellen, wenn ich das wollen würde, dass die Sache gerichtlich geführt wird?
Sollte ich einen Rechtsanwalt auch dann konsultieren, wenn noch unklar ist, ob Strafantrag gestellt werden soll?
Vielen Dank bereits.