Beschwerde einreichen wegen nicht bestandener Fahrprüfung?
Ich bin heute bei der praktischen Fahrprüfung durchgefallen, aus dem Grund, dass ich jemandem im Kreisverkehr (einspurig) die Vorfahrt genommen hätte. Allerdings war das so, dass das Auto im Kreisverkehr links von mir geblinkt hatte, ich also davon ausgegangen bin dass er den Kreisverkehr verlassen würde und deswegen bin ich gefahren. Das Auto ist aber weiter im Kreisverkehr gefahren, deshalb hieß es ich hätte ihm die Vorfahrt genommen, wurde sogar angehupt. Im Nachhinein meinte mein Fahrlehrer das Auto hätte links geblinkt im Kreisverkehr, das hatte ich aber nicht bemerkt weil ich sowas noch nie zuvor erlebt hatte, da man im Kreisverkehr sowieso nur recht blinken darf wenn man ihn verlässt, ansonsten ist das verboten.
In Deutschland ist die Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers (Blinken) beim Einfahren in den Kreisverkehr verboten, bei der Ausfahrt Pflicht; in Österreich und in der Schweiz ist das Blinken beim Einfahren nicht verboten, beim Ausfahren jedoch ebenso vorgeschrieben. Grund für das Blinkverbot ist, dass ein Fahrer B, der an der nächsten Einfahrt einfahren möchte, das Blinken eines vorher einfahrenden Fahrzeugs A missverstehen könnte als Signal, dass A vor Bs Einfahrt den Kreisverkehr wieder verlassen möchte, und deshalb selbst zu schnell einfährt
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kreisverkehr
Das heißt, der andere Autofahrer hat etwas falsch gemacht, was mich zum einfahren in den Kreisverkehr verleitet hat, kann ich Beschwerde einreichen
11 Antworten
Hähh - wie jetzt?
Wie kann man, wenn ein (vorfahrtberechtigtes) Fahrzeug im Kreisverkehr LINKS blinkt davon ausgehen, dass dieses den Kreisverkehr verlassen will?
Gerade dann muss man davon ausgehen, dass da etwas nicht stimmt und noch vorsichtiger sein.
Und wenn du nur auf den Blinker, aber nicht auf ob links oder ob rechts geachtet hast, spätestens dann bist du aber ganz sicher und zu Recht durchgefallen.
Grundsätzlich kann man sich zu 99 % eine solche Beschwerde sparen - in deinem Fall zu 100 %.
Gruß Michael
Du musst mit Fahrfehlern der anderen rechnen. Es kann immer auch sein, dass der andere den Blinker vergessen hat auszumachen, etc. Du musst für die anderen "mitfahren". Und wenn Du so knapp in den KV eingefahren bist, dass der andere hupen musste, dann hast Du das nicht beachtet.
Klar hat der andere auch was falsch gemacht. Der ist aber nicht Gegenstand der Prüfung, sondern Du.
Selbst wenn man Recht hatte (egal in welcher Situation) - was hat man davon, wenn auf dem Grabstein steht: „er/sie war aber im Recht“?
Defensiv fahren ist die Regel im Straßenverkehr!
Beschwerde einreichen wegen nicht bestandener Fahrprüfung?
Kannst du tun, bringt dir aber nichts.
Dein Fahrprüfer entscheidet, ob du bestehst oder nicht und dieser kennt die Verkehrsregeln besser als du.
Um das mal ein wenig aus der Perspektive eines Motorradfahrers zu beantworten, was dann doch etwas drastischer ist:
Deine Argumentation mag zwar durchaus schlüssig sein, die bringt dir im Fall der Fälle aber genau gar nichts. Kaputt biste trotzdem.
Du musst damit Rechnen das alle anderen auf der Straße, außer dir, Idioten sind. Und genau das versucht man die Beizubringen. Ich würde nie in einen Kreisverkehr einbiegen, wenn das andere Auto nicht bereits erkennbar in Richtung der Ausfahrt düst.
Auch wenn dein Ego, verständlicher weise, verletzt ist; Lass es dir eine Lehre sein. Genau das sollte es ja auch sein.