Kind hat Vorfahrt genommen, Teilschuld Autofahrer?
Hallo, jetzt ist es doch passiert. An einer Tricky-Kreuzung wurde meinem Mann die Vorfahrt genommen und er hat ein Kind auf dem Rad erwischt. Zum Glück nichts Schlimmeres passiert. RTW und Polizei waren da. Jetzt hieß es, dass er evtl. zivilrechtlich in Anspruch genommen wird. Hat da jemand Erfahrung? Liebe Grüße binerchen
9 Antworten
Wenn ich das richtig deute, fuhr dein Mann ganz normal und rechtskonform, dann wurde ihm aber von einem anderen (Auto) die Vorfahrt genommen und aufgrund dessen fuhr er ein Kind an. Richtig.
Voraussetzt, dein Mann fuhr nicht zu schnell und trägt so keine Mitschuld, liegt die Haftung allein bei dem, der deinem Mann die Vorfahrt nahm.
Da die Sachlage kompliziert ist, würde ich einen Anwalt nehmen, die Versicherung des anderen Autofahrens müsste die Kosten übernehmen
Leider geht von einem Auto immer ein Betriebsrisiko aus, daher hat dein Mann, genauer das Auto ein Mitschuld. Ärgerlich, ist aber so. Das Kind hat auch eine Teilschuld, die aber vom Alter und geistige Reife abhängt
In einer 30-Zone sind Kraftfahrzeug Fahrende besonders angehalten, auf zu Fuß Gehende oder Rad Fahrende zu achten. Auch dazu ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h reduziert.
Wenn, wie angegeben, das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von 20km/h hatte, sollte es möglich gewesen sein, den Verkehr sorgfältig im Auge zu haben und das Fahrzeug sofort zum Stehen zu bringen.
Besonders das Befahren enger Straßen mit hohen Parkständen oder eine unübersichtliche/schlecht einsehbare Verkehrsführung keine eine noch stärkere Reduzierung der Geschwindigkeit erfordern.
Kindern sollte man nicht unterstellen die StVO und Vorfahrtsregelungen auswendig zu können und diese auch anzuwenden. Ein Bestehen auf die Vorfahrt widerspricht auch dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und der Obliegenheitspflicht, Unfälle zu verhüten.
Aus der allgemeinen Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs und der geringen Geschwindigkeit wird es wahrscheinlich auf eine Hauptschuld des Kraftfahrzeug Führenden hinaus laufen.
Verstehe ich das richtig, dass das Kind dem Mann die Vorfahrt genommen hat? Dann gilt folgendes:
Das Kind kann natürlich einen Anspruch wegen Körperverletzung bzw. Sachbeschädigung geltend machen. Dieser besteht im Prinzip unproblematisch. Problematisch ist dagegen die Frage des Mitverschuldens des Kindes. Hierfür wäre es wichtig zu wissen wie alt das Kind war.
Ist das Kind bis zu 10 Jahre alt, kann ihm ein eigenes Mitverschulden nicht angerechnet werden (§ 828 Abs. 2 BGB). Ein Anspruch des Kindes würde dann wohl in voller Höhe bestehen. Allerdings müsste / könnte man dann die Eltern des Kindes in den Rechtsstreit mit reinziehen. Sie hätten dann wohl offensichtlich ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Ist das Kind älter als 10 Jahre, kann ihm ein eigenes Mitverschulden angerechnet werden. Dies würde hier wohl zu einer erheblichen Minderung des Anspruchs führen, diesen allerdings nicht vollständig ausschließen. Wahrscheinlich ist eine Reduzierung des Anspruchs des Kindes um 70 %. 30 % wird Dein Mann wohl tragen müssen, da der Unfall höchstwahrscheinlich vermeidbar für ihn war.
Kind ist über zehn und der Unfall ist für ihn nicht vermeidbar gewesen (wenn er langsamer fahren würde könnte er gleich parken)
Wenn das durch Spurenauswertungen und Zeugen belegt werden kann,müsste ein Gericht anerkennen,das der Kraftfahrzeugführer sorgsam und umsichtig gehandelt hat und die allgemeine Gefährdung duch Kraftfahrzeuge im Allgemeinen kann nicht alleine zu einer Schuld/ Teilschuld führen.Es ist alleine eine Frage der individuellen Argumentation und der Beweislage.Wenn allerdings beispielsweise ein Ball ein paar Sekunden früher auf die Fahrbahn gerollt wäre,sieht die Sache ganz anders aus.Wenn das Kind ganz plötzlich zwischen parkenden Autos hervortrat,könnte sogar eine geringfügige(einige km/H) Geschwindigkeitsüberschreitung unberücksichtigt bleiben.
Wenn er so langsam gefahren ist, dann hätte er erst Recht reagieren können und müssen. Die Rechtsprechung legt sehr strenge Maßstäbe bzgl. der Vermeidbarkeit an. Ich bezweifle das diese hier nach dem was Du so schreibst erfüllt sind.
Warum hätten die Eltern in diesem Fall z.B. bei einem 9-Jährigen die Aufsichtspflicht offensichtlich verletzt?
Weil im Straßenverkehr erhöhte Sorgfaltspflichten und besonders strenge Aufsichtspflichten der Eltern bestehen. Abhängig von der Art der Straße (und diversen anderen Umständen) hätte das Kind nicht alleine auf der Straße fahren dürfen.
O.k. - hat sich geklärt - das betroffene Kind ist ja ohnehin älter als 10 und musste auf der Straße fahren.
Was aber... falls ich die eigentliche Frage des Fragestellers jetzt nicht zu sehr torpediere... was wenn das Kind (mal angenommen 9Jahre alt) auf dem Schulweg war, eigentlich angewiesen war (und das normalerweise auch tat), auf dem Bürgersteig zu fahren und demzufolge auch abzusteigen, die Straße zu überqueren, etc... dies aber heute nicht tat. Ich muss als Elternteil mein Kind in dem Alter nicht dauerhaft im Auge behalten und darf es auch alleine zur Schule schicken. Würde tatsächlich mangelhafte Aufsichtspflicht vorliegen?
Nein in dem Fall würde der Autofahrer wohl auf seinen Kosten sitzen bleiben. Es besteht kein Anspruch gegen das Kind. Ein Anspruch des Kindes wäre nicht wegen Mitverschulden zu kürzen.
Ein Anspruch gegen die Eltern bestünde wohl auch nicht. Das Kind wurde wohl ordnungsgemäß eingewiesen und befand sich auf einer Strecke, die es kennt, nämlich dem Schulweg. Das Gesetz erwartet auch nicht, dass man als Elternteil jederzeit sein Kind beaufsichtigt, selbst im Straßenverkehr nicht.
Vielen Dank für die Einschätzung! Das bestätigt mein "Bauchgefühl".
Das ist viel zu kompelex um hier auch nur ansatzeweise helfen zu können.
Man müsste schon auch wissen wie alt das Kind ist, Spielsstraße, Hauptstraße, waren die Eltern dabei....
Hat sich dein Mann regelkonform verhalten? (Geschwindigkeit zum Beispiel?)
Wird denn überhautpt eine Anzeige durch die Eltern gemacht?
In so einem Fall ist es immer gut sich einen Anwalt zu nehmen
Kommt drauf an, was im Protokoll der Polizei steht...
Wenn die ihm Schuld oder Mitschuld am Unfall geben, dann kann da was nachkommen. Wird dann aber von der KFZ-Haftpflicht geregelt. Daher sollte er die über den Vorfall auf jeden Fall benachrichtigen.
Bei Zivilstrafrecht übernimmt das nicht unbedingt die Haftpflichtvesicherung. Kommt drauf an, ob er Schuld hat, die Eltern wollen wahrscheinlich Schmerzensgeld.
doch, macht sie
sie zahlt nur die tagessätze nicht, die du bekommen könntest, im strafrecht
Auch Schmerzensgeld wird in aller Regel von der KFZ-Haftpflicht übernommen. Es geht um einen Schadensfall mit dem Auto...
Dass Schuld oder Teilschuld überhaupt erst mal vorauszusetzen ist, habe ich bereits geschrieben.
Was ist denn bitte ZIVILSTRAFRECHT? Es gibt entweder Zivil- oder Strafrecht...
Nein, das Kind hat ihm die Vorfahr genommen. Es kam von links und raste den Berg runter. Mein Mann von rechts. Er ist um die 20 gefahren.