Autounfall - Rechts vor Links Situation - Verursacher stellt sich quer?
Vor ein paar Wochen hat es gerumpst. Ich fuhr auf eine Kreuzung zu, an welcher mir der Linksverkehr logischerweise Vorfahrt gewähren muss. Ich kenne diese Kreuzung, weil ich nur 20 m davor arbeite. Ich furh langsam auf die Kreuzung zu, hielt kurz um zu schauen ob nicht von rechts kommt und wollte dann weiterfahren. Dann kam plötzlich von links ein grüner Kombi angeschossen. Ich konnte nicht schnell genug reagieren und bin ihm in die rechte hintere Seite gefahren. Dadurch wurde sein Auto horizontal gedreht und krachte dann auch noch in einen parkenden Sprinter. Als ich mich erstmal vom Schock erholte, wusste ich aber sofort was hier grade passiert ist. Nämlich dass mir der Kombifahrer ganz klar meine Vorfahrt genommen hatte. Mein Auto hatte vorne einen riesen Schaden und er hatte eine dicke Beule in seiner Karre. Hinzu kommt auch der Schaden des Sprinters. Der Verursacher sagte sofort dass ich viel zu schnell gefahren wäre und ja auch absichtlich in ihn rein gerammt bin. Alles sehr unsinnige Argumente. Ich hatte aber auch das Glück, dass im Sprinter grade zwei Monteure saßen und den gesamten Unfall beobachten konnten. Als die Polizei da war, gaben die das auch zu Protokoll. Die Polizei hatte ebenfalls ein ganz klares Bild davon, was hier passiert ist. Der Verursacher stellt sich aber komplett quer. Er will seiner Versicherung keine Zahlungsfreigabe geben und hat sich auch einen Anwalt genommen. Ich musste mir nun auch einen holen. Aber was erhofft dieser Mensch sich? Die Fakten sind eindeutig. Der wird noch richtig bluten. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, dann muss er diese bezahlen. Zudem seinen Anwalt, meinen Anwalt und eben auch den Schaden und alles was dazu gehört.
Kennt jemand solche Fälle und könnte mir sagen, was da auf mich noch zukommen kann? Auch wenn ich mir relativ sicher bin dass ich nichts zu befürchten habe, ein wenig nervös bin ich trotzdem.
7 Antworten
Es könnte ohne Weiteres auf eine Teilung der Schuld hinauslaufen - zum Beispiel 30/70, sogar 50/50 oder irgendwas dazwischen!
Das du Zeugen hast, ist natürlich ein positiver Faktor.
Was ist überhaupt nicht verstehe, dass du HIER die Laienpriester fragst, anstatt deines teuer bezahlten Advokaten...
Der hätte dir sofort sagen können, dass dein Gegner mutmasslich rechtsschutzversichert ist und von sämtlichen Streitkosten GAR NICHTS (bis auf evtl. Selbstbeteiligung) trägt. "Hinreichende Aussicht auf Erfolg" für ihn liegt nach deiner Schilderung nämlich ohne Zweifel vor!!
Er will seiner Versicherung keine Zahlungsfreigabe geben und hat sich auch einen Anwalt genommen.
er kann keine Zahlungsfreigabe geben, das regeln die Vers. unter Angabe der Polizeiberichte.
Damit wirst nicht herum kommen, dir ebenfalls nen Anwalt zu nehmen.
Was er sich erhofft, ist vollkommen unerheblich. Außerdem kann er seinem Versicherer gar nicht vorschreiben ob sie zahlen soll.
Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet.
Du meldest den Schaden einfach deiner Versicherung und kannst in Ruhe abwarten.
Den Schaden an deinem Auto lässt du von einem Sachverständigen feststellen. Diese Forderung stellst du dann direkt an den Versicherer. Diese bekommst du über das Kennzeichen.
Bitte googele die Begriffe "Kfz-Haftpflichtversicherung" UND "Zahlungsverbot", bevor du hier den Fragesteller verunsicherst.
Ein Mann vom Fach :) Sehr schön.
Schaden ist ja bereits gemeldet und das Auto wurde auch bereits wieder repariert. Der Schaden ist auch bei seiner Versicherung eingegangen. Aber aus irgendeinem Grund wird nicht gezahlt weil der Verursacher wohl solch einen Aufstand gemacht hat. Einen Anwalt habe ich daher bereits eingeschaltet.
Tja, recht vor links eben. Eigentlich ist das sonnenklar. Derjenige der dir die Vorfahrt genommen hat ist schuld. Da freut sich die Versicherung bestimmt. Verstehe ich es also richtig dass er somit 3 Schäden verursacht hat? Sein Auto, dein Auto und dann noch die Krasse die geparkt war? Na das kann teuer für ihn werden. Ich wüsste nicht was du da zu befürchten hättest. Zeugen sind verdammt wichtig und immer Fotos machen.
Ich furh langsam auf die Kreuzung zu, hielt kurz um zu schauen ob nicht von rechts kommt und wollte dann weiterfahren. Dann kam plötzlich von links ein grüner Kombi angeschossen. Ich konnte nicht schnell genug reagieren und bin ihm in die rechte hintere Seite gefahren. Dadurch wurde sein Auto horizontal gedreht und krachte dann auch noch in einen parkenden Sprinter
Bei dieser Schilderung passt etwas nicht.
Ich vermute eher, dass du in die Kreuzung reingeschossen bist. Mit wie vielen KM/H ist hier die Frage.
Der Verursacher sagte sofort dass ich viel zu schnell gefahren wäre und ja auch absichtlich in ihn rein gerammt bin.
Was man aus dieser Schadenschilderung vermuten kann!
Aber was erhofft dieser Mensch sich?
Dass die Wahrheit ans Tageslicht kommt.
Und diese kann man mit Sicherheit auch mit einem Gutachten herausfinden.
Gruß N.U.
Ich bin in die Kreuzung langsam hineingefahren.
Und Du hast es mit dieser langsamen Fahrweise fertiggebracht, ein Fahrzeug das von links kam durch deinen Aufprall horizontal zu drehen und sogar noch auf einen anderen Sprinter zu befördern.
Was glaubst Du was dazu die Kfz-Sachverständigen meinen ?
Oder hast Du evt. bei deiner Schadensschilderung maßlos übertrieben und wolltest den Schadensvorgang ganz anders beschreiben ?
Und Du hast es mit dieser langsamen Fahrweise fertiggebracht, ...
Was glaubst Du was dazu die Kfz-Sachverständigen meinen ?
U. u., dass der Kombi sehr schell gewesen sein muss. ;)
Denn wenn man ein schnelles Fahrzeug von der Seite und dann auch noch hinten rammt - brauchts nicht mehr viel Anstoß, damit dies dann vollständig entgleist. ;)
von der Seite und dann auch noch hinten rammt -
Das wäre möglich, würde aber auch bedeuten, dass der Threadersteller nicht langsam in die Kreuzung reinfuhr.
Dieser Sachverhalt kann nur von einem Kfz-Sachverständigen beurteilt werden.
Und ich vermute, dass beide eine gewisse Mitschuld bekommen.
Wie hoch die im einzelnen dann ausfällt wird das Gericht entscheiden müssen.
Du bist aber echt der einzige, der der Ansicht ist ich hätte Schuld an diesem Unfall. Eichbaum hat ja bereits das gesagt was ich dir eigentlich antworten wollte. Der Kombifahrer war derjenige der viel zu schnell fuhr. Sein speed und mein winzig kleines Anfahrtempo führte nunmal dazu dass er sich drehte. Das ist reinste Physik! Ich kann echt nicht glauben wie link du dich hier aufführst. Ich hatte Vorfahrt! Der Kombifahrer hätte auf Rechtsverkehr achten müssen. Er war derjenige der ohne zu bremsen, ohne zu gucken und mit viel zu hohem Tempo über die Kreuzung gefegt ist. Nur wegen seiner Unachtsamkeit kam es zum Aufprall. Mitschuld, was denn für eine Mitschuld?? Was hätte ich deiner Meinung nach tun sollen? Hallo?! Ich habe zwei Zeugen! Zwei Zeugen die genau gesehen haben was passiert ist. Die Polizei konnte genau auswerten was passiert ist. Hinzu kommt (zum wiederholten mal) die Tatsache, dass die Entfernung zwischen der Hauseinfahrt und der besagten Kreuzung bloss 20m betrifft. Warum und vorallem WIE, sollte ich in dieser kurzen Distanz ein so hohes Tempo aufbauen?? Was du sagst ergibt einfach garkeinen Sinn! Das einzige was du hier tust, ist mir versuchen etwas anzuhängen was einfach nicht der Wahrheit entspricht und über beide Ohren unrecht ist! So wie du redest, gehörst du vermutlich ebenfalls zu der Sorte Autofahrer, die ohne jede Vorsicht oder Rücksicht durch die Gegend rast. Und kommt es mal zu einem Unfall den DU verursacht hast, dann suchst du bei jedem anderen die Schuld. Nur bei dir nicht.....
Du bist aber echt der einzige, der der Ansicht ist ich hätte Schuld an diesem Unfall.
Möglich - ich gebe nichts darauf was andere schreiben.
Ich mach mir selbst ein Bild wie ein User die Schadensursache beschreibt und danach richte ich mich.
Und nach deiner Schadensschilderung hast du mit Sicherheit eine Mitschuld.
Hinzu kommt (zum wiederholten mal) die Tatsache, dass die Entfernung zwischen der Hauseinfahrt und der besagten Kreuzung bloss 20m betrifft.
Ich kann mich auch nur wiederholen, wenn es sich so zugetragen hat, kannst du unmöglich den anderen gerammt haben.
Nur dies hast du so mehrmals geschrieben.
Welche Mitschuld du mir anhängen willst kannst du mir ja nach wie vor nicht sagen. Mich zu beschuldigen in die Kreuzung "reingeschossen" ist einfach bloss ein Verdacht ohne Boden. Gestern habe ich sogar noch mit einer Frau gebsprochen die auf dieser Straße wohnt. Sie hat die Sache vom Balkon aus gesehen, und sogar sie meinte dass ich quasi mit Schritttempo auf die Kreizung zu gefahren bin. Das kann dir natürlich alles latte sein. ich könnte ja ein riesen Lügner sein. Aber das ändert nichts an den Zeugenaussagen und dem was die Polizei ausgewertet hat. Was du da von dir gibst ist in meinen Augen, nichts als wirres Zeug.
Welche Mitschuld du mir anhängen willst kannst du mir ja nach wie vor nicht sagen.
Ich hänge dir überhaupt nichts an.
Ich habe lediglich deine Hinweise zur Schadensursache kommentiert.
Also ein Tipp für die Zukunft: nur das schreiben was sich tatsächlich zugetragen hat.
Und nach deiner Beschreibung, hast Du eine Mitschuld.
Wenn man ein anderes Fahrzeug mit niedriger Geschwindigkeit berührt wird es nicht um die eigene Achse gedreht.
Warte einfach deine Gerichtsverhandlung ab, und danach kannst Du uns ja berichten, wie der Prozess ausgegangen ist.
Wenn man ein anderes Fahrzeug mit niedriger Geschwindigkeit berührt wird es nicht um die eigene Achse gedreht.
Doch! Und zwar wenn das gerammte Fahrzeug zu schnell fährt. Dann reicht schon der kleinste Stoss aus, und es dreht sich. Was auch der Fall gewesen ist!
Nach meiner Beschreibung, ja klar. Wie könnte man es auch übersehen..? Ich fahre auf eine Kreuzung zu, an der ich Vorfahrt vor dem Linksverkehr habe. Ein von links kommendes Fahrzeug nimmt mir die Vorfahrt und es kommt zum Aufprall. Ganz eindeutig, mich trifft eine Mitschuld. Schließlich hätte ich vor dem losfahren eine Stadtweite Durchsage geben müssen. Am besten mit Warntafeln an jeder Ecke. "Achtung ich fahre jetzt los und habe an der nächsten Kreuzung Vorfahrt. Bitte achten Sie auf ihr Tempo und lernen sie vorsichtshalber nochmal die Vorfahrtsregel".
Sowas blödes aber auch, hätte ich das mal getan. Nun kam es zum Unfall.... sh*t happens..
Und schon sind wir wieder bei deiner Beschreibung, dass du das Fahrzeug gerammt hast.
Und zwar wenn das gerammte Fahrzeug zu schnell fährt.
Man kann kein Fahrzeug rammen, wenn man langsam in die Straße einfährt.
Du drehst dich im Kreise und lernst nicht dazu.
Informiere dich mal im Internet, was man unter dem Begriff rammen versteht.
Ende!
Wenn es dich so sehr stört dann sage ich eben von jetzt an streicheln oder drücken. Werde du dir mal über die Gesetze der Physik klar. Aber an dieser Stelle sollten wir unsere "Diskussion" wohl wirklich beenden. Die Wand ist ganz eindeutig weiss. Aber für dich bleibt sie schwarz. Dann lauf eben weiterhin mit geschlossenen Augen durchs Leben. Das schöne daran, ist dass du grundsätzlich unrecht hast und dafür dann die entsprechende Quittung erhälst. Aber Hauptsache Unsinn quasseln. Aber wenns dich glücklich macht....
dann die entsprechende Quittung erhälst.
Noch ein letzter Hinweis - erhälst hat nichts mit deinem Hals zu tun, sondern ist eine Ableitung von dem Wort erhalten!
Wow..ich finde es ja beeindruckend wieviel Geduld der Fragesteller hat und sich auf solch eine behämmerte Disse mit dir einlässt^^ Was willst du ihm denn mit deinem Gesappel weiss machen? Ist eigentlich alles extrem sonnenklar. Rechts vor links. Du kennen sowas?? Lernt man eigentlich an Tag 1 in der Fahrschule. Wissen kann zwar nur der, der Zeuge war was genau passiert ist, aber was ukfella da sagt klingt alles plausibel. Nimm dir mal zwei Spielzeugautos und lass sie kreuzen. Dann wirst du sehen was ein kleiner Schuppser bei einem Raser bewirkt.
Ohje Ohje. Nun bist du aber völlig verzweifelt, oder? Aber damit hast du ausnahmsweise mal recht.
@alexaOnWave7,
man lernt aber auch in der Fahrschule, dass man den § 1 der Straßenverkehrsordnung zu beachten hat:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Und dies bedeutet, dass man nicht einfach einen anderen mit seinem Fahrzeug rammen darf, selbst wenn der mal nicht vorschriftsmäßig fährt.
Also bitte nur dann schreiben, wenn du auch Ahnung hast.
Ich glaube du würdest sogar einem Menschen eine Mitschuld zusprechen, wenn ihm sein Auto geklaut wird und der Dieb damit einen Unfall baut. Das Auto war sicherlich nicht mehr fahrtauglich. Nur deshalb kam es zum Unfall. Hier ist nun wirklich Schluss. Sowas wie dich kann man einfach nicht für voll nehmen.
Reingeschossen....einen musste es ja geben...
Mein Freund, ca. 20m vorher bin ich aus der Hauseinfahrt meiner Arbeitsstelle gefahren. Wie soll ich innerhalb v. 20m eine hohe Geschwindigkeit aufbauen?? Dazu müsste ich schon ganz schön was unter der Haube haben (was ich nicht habe). Ich bin in die Kreuzung langsam hineingefahren. Die beiden Monteure im Sprinter haben alles mit ansehen können. "Wir hatten Logenplätze" meinten sie vor der Polizei noch scherzhaft. Und wie gesagt, ich kenne diese Kreuzung. Ich weiss dass ich vor dem Linksverkehr Vorfahrt habe, aber rechts wiederrum gewähren muss. Die Wahrheit willst du? Die Wahrheit ist, dass der Kombifahrer die Verkehrsregeln lernen sollte!