Was erwartet einen Traktorfahrer der einer Motorradfahrerin die vorfahrt genommen hat?
und zwar ist letztens vor meinem Ort ein Unfall passiert, ein 18 jähriger traktor fahrer mit zugmaschine dran hat die strasse überquert in dem moment kam eine Bikerin und konnte nicht mehr ausweichen sie ist mitten in die Zugmaschine gedonnert und wurde dann noch mitgeschleift, der traktor fahrer hat davon nichts mitbekommen jetzt frage ich mich was der Traktor fahrer für eine Strafe bekommt? die bikerin ist noch an der unfall stelle an ihren verletzungen gestorben
5 Antworten
Das wird in einer Gerichtsverhandlung, wie bei jeden tödlichchem Unfall, anhand der konkreten Umstände geklärt. Die Motorradfahrerin bekommt auf jeden Fall eine Teilschuld. Sie war zu schnell und die Betriebsgefahr. Weil jeder Fahrer immer so fahren muß das er vor einem Hindernis anhalten kann. Vermutlich gibt es für den Treckerfahrer eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung mit einer Bewährungsstrafe plus einer Geldstrafe. Da der Treckerfahrer wahrscheinlich noch als Jugendlicher behandelt wird ist die Gerichtsverhandlung nicht öffentlich. Sonst könntes du als Zuschauer dir die Verhandlung ansehen/hören.
"mitten in die Zugmaschine gedonnert" hört sich das nach langsam fahren an? Ich habe keine Vorurteile gegenüber Motorradfahrern aber bin schon auf vielen Beerdigungen unvorsichtiger Motorradfahrer gewesen. Ich bin selbst über 180000 Km mit Motorrädern gefahren ohne einen Unfall zu verursachen. Allerdings bin ich bei einem Unfall (vom PKW über den Haufen gefahren), mit stehendem Motorrad, schwer verletzt worden. Der Rechtsstreit um das Schmerzensgeld läuft schon über 21 Jahre. Den Sachschaden hat die Versicherung sofort bezahlt.
"mitten in die Zugmaschine gedonnert" hört sich das nach langsam fahren an?
Das hört sich nur nach einer nicht-belastbaren Aussage an, denn wir kennen die genauen Umstände nicht.
Nur mal ein kleines Rechenbeispiel:
Eine Traktor-Zugmaschine mit vielleicht 6m Länge fährt mit 20km/h und legt dabei 5,55m/s zurück. Wenn der Traktor nun vom Feldweg auf die Straße fährt dann steht die Zugmaschine innerhalb von ca. einer Sekunde mitten auf der Straße.
Die Reaktionszeit eines normalen Menschen beträgt 0,8sek. In dieser Zeit legt die Motorradfahrerin selbst bei "geringen" 60km/h aber noch 13,3m zurück, dazu käme der Bremsweg und sie hätte im besten Fall nach ca.29m stehen können.
Man kann nun davon ausgehen das die Motorradfahrerin den Traktor schon von Weitem gesehen haben muss, das sie nicht 60km/h sondern 120km/h gefahren ist, oder das sie einfach nicht reagiert hat.
Man kann aber genau so gut davon ausgehen das sie umsichtig und vorschriftsmäßig gefahren ist, der Traktorfahrer sie wegen eines Baumes oder Verkehrszeichens übersehen hat und direkt vor Ihr auf die Straße fuhr so das keine Zeit mehr für eine Reaktion blieb. Das dies möglich ist zeigt das Rechenbeispiel.
Ich möchte nur darauf hinweisen das hier oft viel zu viel in eine Frage hinein interpretiert wird was dort überhaupt nicht steht. Vermutungen was gewesen sein könnte helfen Niemandem.
crack hat recht. die frage hätte so hier garnicht stehen dürfen - sinnlose spekulationen hoch 3 ist die unbefriedigende folge.
Die Motorradfahrerin bekommt auf jeden Fall eine Teilschuld. Sie war zu schnell und die Betriebsgefahr
Woher kennst du die Gewschwindigkeit der Motorradfahrerin?
Weil jeder Fahrer immer so fahren muß das er vor einem Hindernis anhalten kann
Du weisst doch gar nicht, wie knapp vor der Motorradfahrerin der Traktor mit welcher Geschwindigkeit die Strasse überquert hat.
Deiner Meinung nach müsste man vor jeder Einmündung also auf Schrittgeschwindigkeit herunterbremsen, um nicht mit Demjenigen, der die Vorfahrt missachten könnte, zusammenzustossen?.
das kann so keiner beantworten, man kennt die ganze Situation nicht. Möglich, dass der Traktorfahrer eine Mitschuld trifft. Das Motorrad war zu schnell. Das ist ne Sache der Unfallforscher.
Möglich, dass der Traktorfahrer eine Mitschuld trifft.
Aus der Frage: "der einer Motorradfahrerin die vorfahrt genommen hat?"
Das wird sicher nicht bei einer Mitschuld bleiben.
Hallo DerHartii,
wenn die Motorradfahrerin tödlich verunglückt ist, weil sich der Traktorfahrer nicht an die Regeln der StVO gehalten hat, muss er mit einer Verurteilung nach den beiden folgenden Rechtsgrundlagen rechnen:
§ 222 StGB - Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Neben der angeführten Freiheits.- oder Geldstrafe droht dem Traktorfahrer noch der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperre die bis zu 5 Jahren betragen kann: Die Rechtsgrundlage sieht wie folgt aus:
§ 69 StGB - Entziehung der Fahrerlaubnis
(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.
(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen
- der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c),
- der Trunkenheit im Verkehr (§ 316),
- des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder
- des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht,
so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
(3) Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.
Wie Du dem § 222 StGB und dem § 315C StGB entnehmen kannst, ist in beiden Fällen jeweils eine Freiheitstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe, wie der Entzug der Fahrerlaubnis und damit verbunden eine Sperre von bis zu 5 Jahren in dem Fahrer keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf, möglich.
Wenn man die Pressemeldungen aus den letzten Jahren entnehmen kann, wurde in ähnlichen Fällen bei Ersttätern oftmals nur eine Freiheitsstrafe von 1 - 2 Jahren verhängt, die noch zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Aber hier zu sagen, der Richter wird die und die Strafe verhängen ist schier unmöglich, denn es spielen bei der Findung der Strafzumessung unendliche viele Faktoren eine Rollen, mit dessen Aufzählung man ein ganzes Buch füllen könnte und der Platz hier im Forum nicht reichen würde.
Schöne Grüße
TheGrow
da sind noch zu viele unbekannte drin, um das zu beantworten.
hat er die nötige sorgfalt walten lassen beim überqueren der straße? wie ist die sicht? war sie evtl. zu schnel? usw........
Kingt ja nicht, als ob er sie absichtlich getötet oder was falsch gemacht hätte, warum sollte er also eine Strafe kassieren? Fahrerflucht?
er hat ihre vorfahrt geklaut
nicht so voreilig. warst du dabei und hast es gesehen??
und wer oder was kann das beweisen? abgesehen davon ist das das einzige anzeichen von falschem verhalten im straßenverkehr, das hättest du mal gleich in die frage packen sollen.
wenns tatsächlich so war kriegt er wahrscheinlich den führerschein weggenommen oder so.
Wie kommst Du darauf?
Motorrad = immer zu schnell?
Hier wurde die Vorfahrt genommen.
Wie soll das mit dem Sichtfahrgebot denn Deiner Meinung nach aussehen? Wir fahren alle nur noch 30km/h weil plötzlich ein Traktor aus dem Feldweg kommen könnte?
Nein, so funktioniert das nicht. Der §3 StVO schreibt das zwar so vor, Verkehrsteilnehmer müssen sich aber auch an die Verkehrsregeln halten - und das einem z.B. die Vorfahrt gewährt wird, darauf darf man als Bevorrechtiger vertrauen. Eine Vorfahrtverletzung wie hier ist ein unabwendbares Ereignis, und damit ist man schon aus einer möglichen Teilschuld wegen vermeintlicher unangepasster Geschwindigkeit raus.