Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistunge Jobcenter?
Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistunge. So habe ich einen Brief vom Jobcenter erhalten, nun weiß ich aber überhaupt nicht worum es geht. Ich habe nun schon die ganze Zeit schon google gefragt aber so wirklich kam dabei nichts raus. Was ich noch dazu sagen muss eine EGV habe ich das letzte mal nicht unterschrieben das ist jetzt ca. 4 Wochen her.
7 Antworten
das schreiben ist eine einladung zur besprechung deiner derzeitigen situation:
- wieviele bewerbungen hast du geschrieben und wohin
- wieviele vorstellungsgespräche hast du gehabt und was ist raus gekommen
- wo besteht bedarf deine bewerbung zu verändern, damit du in arbeit kommst
- benötigst du irgendwo bedarf an ausbildung oder nachbesserung derselben und wenn wo
dann wird eine egv gemacht mit dir und wenn du die nicht unterschreibst, bekommst du sie vom sb in die hand gedrückt als verwaltungsakt. dazu dann wohl auch gleich noch eine maßnahme, damit du erstmal wieder lernst regelmäßig am aktiven leben teilzunehmen.
was also ist an dem simplen schreiben nicht zu verstehen?
https://dejure.org/gesetze/SGB_III/3.html
... Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind Leistungen nach Maßgabe
des Dritten Kapitels dieses Buches und Arbeitslosengeld bei beruflicher
Weiterbildung...
Möglicherweise musst Du zu einem Lehrgang.
1 das ist ein termin .
2 Das hört sich danach an das sie dich doch zur egv zwingen wollen geht es aber nur um das Bewerben teil den mal mit das es ein Urteil des Bundes Verfassung Gericht gib das du das nicht unterschreiben mußt..(* DAmal gab es das ohne rechtsbelerhung und Dauer und war nur zum Nachteil desjenigen gedacht)
3 Aber wen es um eine sinnvolle Maßnahme geht Sollte man diese EGV dann unterschreiben den dazu könne die dich dann auch zwingen.
4 Ist da so wie beschrieben kann der verwaltgungsakt nicht gegen das Urteil des Bundesverfassungsgericht eingesetzt werden!
2. er muss auch nicht unterschreiben, dann gibts einen verwaltungsakt und fertig sind sie mit ihm.
3. sinnfrei
4. braucht auch nicht gegen das urteil eingesetzt werden. der verwaltungsakt ist punktgenau umzusetzen, kann sicher widersprochen werden - hat aber bis zum erfolg des widerspruchs keine aussetzung, sondern gilt fort.
Was genau sich hinter dem Begriff "Arbeitsförderungsleistungen" verbirgt, solltest du bei deinem Sachbearbeiter erfragen.
Aber es hat sicher damit zu tun, dass du nachweisen musst, dich um eine Arbeit bemüht zu haben bzw. zu bemühen.
nur das steht da. Keine nachweise über bewerbung oder sonstiges... Nur erscheinen.
Ahja und gehe da hin, wenn du keine Kürzung möchtest.
Sieht für mich aus wie eine Einladung zu einem Termin, um ein weiteres vorgehen zu besprechen und wenn da schon was mit Kürzung steht, hast du wohl schon einen gewissen Anspruch auf Geld, vielleicht fehlt da noch irgendeine Unterlange. Kannst ja mal anrufen und fragen.