Was passiert wenn ich einen Brief vom jobcenter nicht erhalten habe mit einem Termin von Sachbearbeiter und die behaubten das ich einen Termin bekommen habe?
Es gibt ja keine Beweise dafür weil die es nicht per Einschreiben schicken was passiert dann ?
8 Antworten
Das ist schon deine 4. Frage binnen Minuten ... *augenroll*
Jeder ALG II Empfänger ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass er Post vom Amt empfangen kann. Tut er dieser Pflicht verletzen, muss man mit den Konsequenzen rechnen.
Es kommt manchmal vor das Post nicht ankommt oder "verschwindet", aber mehr als das zu erklären kann man nicht machen. Was daraus resultiert, ist eine andere Sache.
In jedem Fall ist der Beweis des Zuganges eines Schreibens vom Absender zu erbringen. Eigentlich kann er das nur durch persönliche Übergabe oder per Zustellungsurkunde durch einen Gerichtsvollzieher.
Soll also der Zugang des Inhaltes eines Schreibens nachgewiesen werden, muß dieses Schriftstück durch den Gerichtsvollzieher zugestellt werden, weil einfache Zustellungen über den Inhalt nichts aussagen.
Dir wird man nicht glauben und das ist gut so.
Du musst den Nichteingang eines Briefes nicht beweisen (was ja auch gar nicht möglich wäre), geht es um etwas rechtlich Relevantes muss das Jobcenter aber umgekehrt den Zugang des Briefes beweisen, denn ohne Zugang wird ein Bescheid nicht rechtskräftig.
Jeder Bewerber hat in der Regel auch ein Bewerberprofil in der Jobbörse. Dort werden die Vermittlungsvorschläge und Termine ebenfalls hinterlegt.
Es kann gut sein, dass mal ein Termin auf dem Postweg verloren geht. Dann lässt jeder Vermittler bei Begründung warum der Termin nicht wahrgenommen wurde, in der Regel auch mit sich reden.