Von Polizei angehalten wird meine Probezeit jetzt verlängert?
Guten Tag,
ich war gestern noch um 23 Uhr mit dem Auto unterwegs. Als vor mir eine Ampel auf Rot schalten wollte bin ich noch recht zügig rübergefahren. Nur blöd das an der Kreuzung links ein Polizeiwagen stand und mir hinterhergefahren ist. Weil ich etwas nervös war bin ich dann recht zügig durch Nebenstraßen gefahren. Dachte vielleicht kann ich mich aus dem Staub machen. Nun am Ende kam es dann zu der allgemeinen Kontrolle. Der Polizist meinte, weil meine Pupillen geweitet, meine Augen etwas rötlich und ich nervös wirkte, dass er einen Drogentest machen wolle. Habe den auch gemacht und kam nichts raus (habe auch nie welche genommen). Die beiden Beamten waren auch nett und meinten,die Ampel, nach ihrer Ansicht orange - rote Ampel, sei nicht der Grund für das anhalten gewesen sondern meine Fahrweise. Am Ende hieß es ich kann gehen, habe kein Bußgeld oderso bekommen aber die meinten sie schreiben einen Bericht und es könnte sein, dass meine Probezeit verlängert wird. Nun frage ich mich ob die Wahrscheinlichkeit hoch ist das es passiert. Die Ampel war denen ja egal nur meine etwas schnellere Fahrweise. Aber was wollen die mir vorwerfen? Die haben ja keine Messung durchgeführt und somit keinen Beleg wie schnell ich genau gefahren bin.
8 Antworten
Durch einen Bericht der Polizei wir die Probezeit nicht verlängert. Auch nicht wenn sie dir ein Verwarnungsgeld auferlegt hätten.
Erst wenn sie dir etwas vorgewurfen haben, das sie vor Ort schrichftlich festhalten und du den Vorwurf zugeben oder die Aussage dazu verweigern kannst, könnte was passieren. Aber dazu bekommst du im Vorfeld noch Post, ähnlich wie wenn du geblitzt worden bist, wo du dich zu dem Fall äußern kannst.
Wenn da nichts kommt, denke ich nicht, das die wegen einem Bericht, wo auch immer der hingehen soll, deine Probezeit beeinflussen können. Denn "flottes" oder "zackiges" fahren stellt keinen Anhaltspunkt dazu dar, es sei denn, du warst zu schnell oder hast andere Gefährdet.
Hört sich doch gut an.
Vorwerfbar wäre ein "Gelblichtverstoß", der kostet 10 EUR Verwarngeld.
Tatbestandskatalog Nummer 137006
Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat 0 10,00
Aber selbst da reden die Polizeibeamte ja von "orange", also war ein gefahrloses Anhalten nicht möglich, sonst hätte man dich mit 10 EUR verwarnt.
Die Geschwindigkeitsübertretung wäre auch mit Vergleich mit einem Autotacho vorwerfbar, dabei ist aber die abzuziehende Toleranz so groß, dass das nur auf Autobahnen in Frage kommt.
Die haben Dich kontrolliert, weil Du Dich durch Deine Fahrweise verdächtig gemacht hast, unter dem Einfluss berauschender Mittel zu stehen, was der Test ja entkräftet hat.
Demnach hat man Dich wegen Deiner Fahrweise nur mündlich verwarnt, da wird auch nichts nachkommen.
Da kommt nichts. Sie haben dich mündlich verwarnt. Dann geht nichts schriftliches mehr. Das hätten sie gleich so entscheiden und auch machen müssen.
Wenn ein Bescheid kommt, würde ich dem auch genauso widersprechen. Ansonsten würde es tatsächlich Aufbauseminar und Verlängerung bedeuten.
Gruß S.
Ich denke du solltest erstmal abwarten, was die nächste Zeit an Schreiben bei dir reinflattert.
Rotlichtverstösse können richtig teuer werden.
In deinem Fall ist so etwas ein sogenannter A Verstoß. Daraus folgt zusätzlich eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar.
https://www.fuehrerscheinfix.de/probezeit/#Rote_Ampel_ueberfahren_in_der_Probezeit
Hm aber wenn die Beamten selbst sagen, dass es zwischen orange und rot war und das sie mich nur deswegen nicht angehalten hätten..
Die wollten dir nur etwas Angst machen. Halt dich zukünfig ans Programm und alles wird gut.