Von Mitmieterin absichtlich ausgesperrt. Ist das strafbar?
Vor geraumer Zeit bin ich von meiner Nachbarin aus dem Haus ausgeschlossen worden. Der Tathergang folgt:
Da ich nicht in meiner Wohnung rauche, gehe ich immer in das Kellergeschoss. Dort befindet sich auch die Waschküche, die Tür der Waschküche, die nach außen führt, kann nicht von außen aufgeschlossen werden wenn von innen ein Schlüssel steckt. Da zu jeder Zeit ein Schlüssel innen steckt, weil die Tür sonst immer auf geht, ist es zwecklos einen Schlüssel für diese Tür beim Rauchen mitzunehmen. Als dann besagte Nachbarin ebenfalls durch die Waschküche raus ging um dort ihre trocknende Wäsche rein zu holen, schließ sie dir Tür von innen ab so dass ich ausgeschlossen war. Die Nachbarin hat mich definitiv gesehen, weil ich in der Nähe von der Tür stand. Nun stand ich dort, klopfen und rufen war zwecklos.
Da das Verhältnis zur Nachbarin gestört ist und ich dahinter eine Rachetat vermute, weil ich mich schon öfters über ihren Lärm beschwert habe, möchte ich das zur Anzeige bringen.
Daher meine Frage: Ist dieses Verhalten anzeigbar oder kann man mit solch einer Nötigung einfach davon kommen? (Zeugen sind vorhanden, ich war nicht allein rauchen)
Ich bedanke mich schon einmal für die hilfreichen Antworten!
4 Antworten
Die Nachbarin hat für die Sicherheit der Hausgemeinschaft gesorgt. Woher sollte sie wissen, dass du ohne Schlüssel unterwegs bist?
Kurz: sie hat sich nicht strafbar gemacht.
Ich glaube, Du würdest Dich mit einer Anzeige wegen Nötigung lächerlich machen. Dad Verfahten würde sehr sehr wahrscheinlich eingestellt werden.
Ich sehe hier keine Nötigung. Es müsste auch bewiesen werden, dass die Nachbarin das mit Absicht gemacht hat bzw. ob sie Dich wirklich gesehen hat.
Du kannst es versuchen- nur wie willst du beweisen, daß sie dich definitiv gesehen hat. Manchmal ist man in Gedanken.
Wenn du dir Streß machen willst, da zu.
Einfache Lösung: Beim Rauchen den Schlüssel vorher abziehen, in der Hanbd behalten und nach dem Rauchen wieder einstecken und von innen abschließen.
nicht rein können - keine Nötigung
nicht raus können = Nötigung
Lösung: Schlüssel mitnehmen
Nicht nach draußen können, wenn die Waschküche doch ins Treppenhaus führt? Die FS ist ja nicht gefangen, sondern lediglich vom optimalen Weg zum Garten abgeschnitten.