XXXL Möbelhaus - Wohnlandschaft zum vollen Preis gekauft obwohl reduziert - Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?
Wir haben eine Wohnlandschaft beim besagten Möbelhaus gekauft und ca. 2h später im aktuellen Werbeprospekt festgestellt, dass diese eigentlich um ca 700EUR reduziert war. Der Verkäufer meinte dass er das nicht gewusst hat und dass das Schild wohl schon abgehängt war. Er argumentierte, dass wir aber dadurch einen 1000EUR Gutschein, der nur bei nicht reduzierter Ware an diesem Aktionstag zu haben war, bekommen hätten.
Wie sieht es in diesem Fall aus? Habe ich ein Recht ohne 25% Stornierungsgebühr vom Kauvfvertrag zurückzutreten da ja der falsche Kaufpreis berechnet wurde?
5 Antworten
Ich habe soeben folgendes im Internet auf der Seite von Lutz (XXXL) ausfindig gemacht. Geht zum Filialleiter, redet mit ihm und versucht den richtigen Werbepreis zu bekommen. Ich denke. ihr habt ja noch nicht den vollen Preis bezahlt. Verhandelt wenn möglich diese Gutschrift weg, da ihr euch schon vom Verkäufer "verarscht" vorkommt. Denn ein Verkäufer sollte schon die aktuellen Angebote des eigenen Hauses kennen:
Was ist die Bestpreisgarantie?
Die XXXL Einrichtungshäuser garantieren, dass Sie die von uns angebotenen Produkte nirgends günstiger erhalten (Ausnahme im Internet). Sollte dies im Einzelfall einmal vorkommen, dass ein von Ihnen gekauftes Produkt nachweislich woanders günstiger angeboten wird (ausgenommen im Internet), kommen Sie mit einem Nachweis zu uns. Sie erhalten die Differenz in Form eines Gutscheines. Das ist die XXXL Bestpreisgarantie.
Ihr habt also diese Wohnlandschaft sozusagen beim Einkaufsbummel "wir schauen mal, was es so gibt - ja, die gefällt uns" - spontan gekauft, ohne zu wissen, dass sie im Angebot war?
War es auch wirklich die aktuelle Werbung? Manche Werbungen beziehen sich innerhalb eines Prospektes auch nur auf einen bestimmten Zeitraum. Das würde auch das schon vermutete abgehängte Preisschild erklären.
Steht im Werbeprospekt keine Einschränkung, von wegen, "nur in den und den Häusern zu erwerben"? Manche Werbung ist nämlich nicht für jeden Standort gültig.
Steht in der Werbung "Nur solange Vorrat reicht"?
Dann geht mit eurer Rechnung und der betreffenden Werbung zum Marktleiter und sprecht da vor.
Wenn man sich verschiedene Links im Internet anschaut, ist es aber immer nur eine Kulanzfrage, da sich ein Anbieter auch darauf berufen kann, dass Irrtümer in der Werbung vorkommen können.
Das Möbelhaus ist nicht dazu verpflichtet, dich von dem Vertrag zurücktreten zu lassen. Du hast zugestimmt einen bestimmten Preis zu zahlen, das Möbelhaus hat versprochen dir dafür eine Möbelwand zu liefern.
Wenn das Möbelhaus jemand anderem einen billigeren Preis anbietet, ist das gut für den anderen, du hattest aber einen anderen Preis nur zugesichert bekommen und kannst dich auf kein anderes Angebot berufen.
Und wenn das Möbelhaus nicht aus Kulanz den Preis anpasst, hast du wohl leider Pech gehabt...
Wieso zurücktreten? Ihr geht dort hin und verlangt die 700 € zurück. Den Gutschein müsst ihr dann aber zurückgeben......
du hast kein Recht weil der Originalpreis beim Kauf dran stand, was danach geschehen ist nicht mehr "Relevant" so was zählt besonders bei Reduzierte Ware, immer vorher richtig lesen, im Nach herein keine Chance, die Firma ist für solche Tricks bekannt
Die Werbung war für diesen Standort und diesen Tag auf jeden fall gültig.
"Nur solange Vorrat reicht" ist ja eigentlich schon ein Standardwerk meine ich. Der Vorrat war ja auch nicht erschöppft, da nicht Lagerware.