Hi,
meine Frau und ich haben am 12.04.2012 in einem Küchengeschäft eine Einbauküche gekauft. Nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet wurde, hat der Händler ein externes Unternehmen für das Aufmaß der Küche beauftragt um sicherzustellen, dass die Küche auch wie geplant gebaut werden kann. Dies macht der Händler aber ausschließlich nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet wird. Und das Angebot, welches wir da hatten, war super.
Nach dem Aufmaß stellte sich heraus, dass die Küche so nicht montiert werden kann, da die Wasser und E-Anschlüsse zu ungünstig liegen. Zudem kommt noch hinzu, dass auf der einen Seite noch eine Heizung im Weg ist.
Wir hatten eine Winkelküche geplant. Der Händler änderte daraufhin die Küche soweit, dass jetzt nur noch eine Küchenzeile vorhanden ist und gewährte uns einen kleinen Rabatt. Diese Unterlagen, mit einem neuen Kaufvertrag (jedoch selbe Vertragsnummer), sendete er uns am 17.04.2012 per Post zu. Diesen Vertrag haben wir noch nicht unterschrieben, da wir zum einen den neuen Preis ziemlich überteuert finden und zum anderen mit der neuen Planung nicht einverstanden sind, da sie uns einfach nicht gefällt. Auf meine Frage, ob die Firma jetzt den ersten Auftrag storniert hat, da der Auftrag ja nicht Möglich ist, kam nur, dass wir ja einen Änderungsauftrag erhalten hätten.
Aufgrund der sehr schlechten Kommunikation nach dem Kauf, sind wir auch nicht mehr gewillt mit dem Händler nachzuverhandeln.
Gibt es da rechtliche Möglichkeiten den Vertrag zu stornieren? Solange der neue Auftrag nicht unterschrieben ist, gilt ja noch der Alte, der ja nicht machbar ist. Laut AGBs gibt es für den Käufer keine Wiederrufsmöglichkeiten. Telefonisch wurde uns auf Anfrage mitgeteilt, dass wir nur aus dem Vertrag rauskommen, wenn wir 25% des Kaufpreises zahlen. Das sehe ich aber auch nicht ein.
Der Kauf war zum Teil mit einer 0,0% Finanzierung. Für den Fall, das das wichtig ist.
Wäre super, wenn ich da eine hilfreiche Antwort bekomme.