Möbelhaus verlangt Anzahlung-ist das überhaupt erlaubt?
Ich habe eine kleine Küche in einem Möbelhaus gekauft, nach Abschluss des Kaufvertrages verlangte der Verkäufer dann eine Anzahlung. Hierzu stand aber nichts im Kaufvertrag und ich wollte die Anzahlung nicht zahlen, da ich erst noch den Eingang einer Sonderzahlung auf meinem Konto abwarten muss, bis ich mal eben 2.000 € anzahlen kann. Der Verkäufer meinte, er wäre absolut berechtigt, die Anzahlung zu verlangen und war ziemlich unfreundlich. Ich will heute nachmittag dorthin, um die Sache zu kären, was kann ich tun?
6 Antworten
Auch wenn Gerichte anders lautende Urteile gefällt haben, die Forderung einer Anzahlung im Möbelhandel ist durchaus üblich und bei der Bestellung einer geplanten Küche durchaus nachvollziehbar.
Der Möbler plant eine Küche, die im Werk individuell hergestellt wird. Bei Lieferung sagt der Kunde plötzlich ätsch, ich habe kein Geld, eine billigere gefunden, oder irgend eine andere Ausrede.
Diese Küche ist anderweitig nicht mehr abzusetzen. Und wenn, dann nur mit großem Verlust. Jetzt muss das Möbelhaus hinter seinem Geld herlaufen, denn auf die Abnahme der Küche hat es einen gesetzlichen Anspruch.
Üblich sind im Möbelhandel Anzahlungen in Höhe von 25% des Kaufpreises. Denn das ist auch der Betrag, denn der Verkäufer verlangen kann, wenn ein per Kaufvertrag geschlossener Verkauf vom Kunden nicht erfüllt wird. Mal ganz einfach die AGB eines Möbelhauses lesen, da steht das geschrieben, wie teuer es wird, wenn man bestellte Möbel nicht abnimmt
Kein Käufer ist gesetzlich zu Anzahlungen verpflichtet. Das Gesetz schreibt Zahlung bei Lieferung vor. Auf Anzahlungsklauseln im Kleingedruckten kann sich der Händler nicht berufen, da diese regelmäßig unwirksam sind. Nur wer sich im Kaufvertrag durch seine Unterschrift mit einer Anzahlung einverstanden erklärt, muss diese bezahlen und riskiert im Insolvenzfall ihren Verlust. Es gibt für die Anzahlung jedenfalls keine gesetzliche Grundlage, dies solltest du dem Verkäufer oder ggf. dem Geschäftsführer direkt mitteilen.
Auch bei teureren Anschaffungen oder individuellen Anfertigunggen (wie eine Küche) ist das durchaus üblich. Kommt manchmal aber auch auf das Geschäft an.
Wie teuer ist denn die Küche, bzw. wieviel Prozent Anzahlung will das Möbelhaus denn? Da könnte man vielleicht noch verhandeln...
Selbst wenn eine Anzahlung in dem Moebelhaus ueblich ist, sind doch wohl 2000 Euro ein bisschen viel. Das ist doch wirklich kein Betrag den man so mit sich rumschleppt. Ausserdem wenn er direkt unfreundlich wird, kann man doch schon sehen wo der Hase herlaeuft....wuerd mir das mit der Kueche nochmal ueberlegen und eventuell woanders kaufen, dann hat er nicht nur seine Anzahlung verpeilt.
Bei Sonderwünschen oder Bestellware ist eine anzahlung üblich, damit der Kunde nicht abspringt.
@Indy72 keine korrekte Auskunft!
keine korrekte Auskunft!
Ja, aber dann soll er's vorher sagen. Ist doch keine Art so.