Ich bin vom Händler verarscht worden- was nun?
Hallo zusammen und zwar hab ich ein Anliegen was mich sehr verzweifeln lässt.. Und zwar geht es um mein Auto (hab noch keine Rechtsschutz abgeschlossen). Es fing gestern an komische Geräusche von sich zu geben (bin im Urlaub bei ner Freundin, 600km von zuhause entfernt). Dachte erst das würde kommen weil mein Tank fast leer war, da die Anzeige auch schon angefangen hat zu blinken. Nachdem ich allerdings getankt hatte und das Geräusch nicht wegging, bin ich in eine gegenüberliegende Werkstatt gefahren. Dort traf mich dann der Hammer: Kupplung ist kaputt, Zahnriemen und Zylinderkopfdichtung müssen sehr bald ausgetauscht werden, Service ist überfällig (laut Checkheft zuletzt 2007 gemacht worden) und das Öl wird schon harzig. Die Reparatur würde mal so eben 2000 Euro kosten. Es wäre ein Wunder dass das Auto überhaupt so lange gehalten hat und auch der Motor nicht schon versagt hat. Ich habe das Auto allerdings erst Mitte November 2015 erworben und bin seitdem ca 1500km erst gefahren. Habe den Mechaniker gestern gefragt ob der Schaden dann schon vorher vorhanden war und er bestätigte dies. Zudem hat er mein Auto als nicht fahrbereit bescheinigt. Habe dann mich heute um eine Rechtsschutzversicherung bemüht, was natürlich zu spät ist. Der Schaden ist ja schon vorhanden, deswegen würden die nicht einspringen. Gestern haben sowohl ich als auch der Chef der Werkstatt dann auch direkt schon mit dem Händler telefoniert. Dieser tat mir gegenüber so als ob er total überrascht davon ist dass das alles kaputt ist und die Werkstatt wo ich gestern war mit den Preisen total übertreibt und das alles Idioten sind etc. Und er würde mich angeblich in 2 Wochen (also am Ende meines Urlaubs) zusammen mit einem Transporter hier abholen und das Auto dann in seiner Werkstatt fertig machen. Er würde alles auf eigene Kosten fertig machen außer die Kupplung, da diese ein Verschleißteil ist und ich diese selbst bezahlen müsste weil wie er sagte ich ja schließlich einen Gebrauchtwagen gekauft hab und damit auch ne gebrauchte Kupplung und man vorher nicht hätte sagen können ob sie 2 Monate, 2 Tage oder Jahre hält. Daraufhin fragte ich den Mechaniker gestern und er bestätigte mir dass das mit der Kupplung nicht mein Verschulden ist und er dafür ebenfalls aufkommen müsste weil das vorher schon aufgefallen wäre wenn der Service ordnungsgemäß ausgeführt worden wäre. Zudem sagte er mir noch dass ich die Möglichkeit hätte das Auto zurückzugeben, da mir weder die Mängel bekannt waren (einziger Mangel der mir bekannt war ist dass das Panoramadach nicht funktioniert), noch der Kauf länger als ein halbes Jahr her ist. Mein Problem ist jetzt aber dass ich jetzt nicht weiß wie ich weiter vorgehen soll, gerade weil ich jetzt auch so weit von zuhause weg bin und ohne Auto nicht nach Hause kommen würde. Was soll ich nun tun? Weil wie gesagt Versicherung wird nicht einspringen. Und selbst wenn ich eine abgeschlossen hätte beim Kauf: die 3 Monate Wartezeit sind ja noch nicht rum.Hat wer Ideen?
4 Antworten
Beim Kauf von einem gewerblichen Händler hast du Gewährleistungsansprüche. Diese beziehen sich auf die Mangelfreiheit bei Übergabe.
Nicht von der Gewährleistung abgedeckt sind normaler Verschleiß und anstehende Wartungsarbeiten.
Je nach Alter und Laufleistung ist die Kupplung nicht unbedingt von der Gewährleistung gedeckt. Der Zahnriemen ist gem. Wartungsplan regelmäßig zu prüfen und zu wechseln. Die Zylinderkopfdichtung dürfte, so sie denn wirklich defekt ist, noch am eindeutigsten auf die Gewährleistung gehen
Der Händler hat ein Nachbesserungsrecht. Daher wäre es wohl erst mal das Beste, dieses Angebot anzunehmen.
Telefoniere mit dem Händler. Er muss das auf seine Kosten komplett reparieren, incl der Kupplung. Er hat beim Verkauf von einem Gebrauchtwagen eine Gewährleistungspflicht von einem halben Jahr! Auch sollte er dir (unentgeltlich) einen Ersatzwagen stellen! Poche etwas auf deinem Recht und deute an, dass du das Ganze sonst einklagen würdest (auch wenn du es nicht per Versicherung machen würdest. LG
Ich würde erstmal die angebotene Nachbessung machen lassen, da damit ja auch das Transportproblem gelöst ist.
Zur Abholung nimmst du dann einen Experten mit - idealerweise einen anerkannten Gutachter - ,der das Fahrzeug checkt und dir ggf. Argumente für eine Rückgabe im Rahmen der Gewährleistung liefert. Bei Rückgabe müsstest du vermutlich die Kosten für die 2 Monate Nutzungszeit übernehmen.
Natürlich hängt die Bewertung auch vom Kaufpreis ab. Du hast für so eine alte Karre ohne Wartungsnachweis sicher nur paar Hunderter bezahlt.
Zurücknehmen muss er das Auto nur bei einer Arglistigen Täuschung. Dann würde man den ganzen Vertrag zurück abwickeln und entsprechend für die 2 Monate auch Nutzungsgebühren verlangen.
Solange wie man dem Verkäufer aber keine Arglistige Täuchung nachweisen können sind wir in der Sachmängelhaftung.
Guten Tag,
herzlichen Glückwunsch du befindest dich im Gewährleistungsrecht unseres wunderschönen Staates Deutschland. Du hast sofern nicht anders vereinbart 24 Monate Gewährleistung.
Das bedeutet, dass der Händler dir "garantiert" okay er leistet Gewähr dafür, dass das Auto bei der Übergabe im November keinerlei Sachmängel aufgewiesen hat.
Das bedeutet für dich er muss alle Mängel abstellen und zwar kostenlos. Er muss auch für die Überführung sorgen, kostenlos.
Die Kupplung ist auch nicht so schwer, für genau sowas gibt es die Beweislastumkehr nach §476 BGB. In den ersten 6 Monaten nach Übergabe wird schlicht davon ausgegangen der Mangel bereits vorlag. Das gilt natürlich für alle Mängel. Du musst also nix beweisen.
Rechtlich also alles kein Problem. Zurücknehmen muss er das Auto übrigens nicht vgl. §439 (3) BGB
Das ist ein gefährlicher Rat.
Von der Gewährleistung nicht abgedeckt ist normaler Verschleiß. Daher wäre die verschlissene Kupplung bei entsprechendem Alter und Laufleistung kein Sachmangel. Ähnlich verhält es sich mit der Zylinderkopfdichtung.
Die nicht gemachten Inspektionen dürften ein Streitfall sein. Auf der einen Seite kann man argumentieren, dass fehlende Wartung schon an sich ein Mangel ist. Auf der anderen Seite war dem Käufer dieser Umstand aus dem Scheckheft hinlänglich bekannt, was gegen einen Sachmangel spricht.