AOK will trotz Ruhendstellung der Vollstreckung vollstrecken?
Habe aus früherer Zeit noch einen Rückstand bei der AOK. Da ich derzeit Sozialleistungen beziehe (Alg2), wurde mir von der AOK gesagt, dass die Vollstreckung davon erst einmal ruhend gestellt wird. Jetzt habe ich aber kurz darauf einen Brief mit einer Vollstreckungsankündigung bekommen.
Ist diese Ruhendstellung der Vollstreckung eine interne Regelung der AOK oder habe ich einen Rechtsanspruch darauf?
Ich vermute, dass es hier einfach zu einer zeitlichen Überschneidung kam. Der Brief wurde kurz bevor mir das mit der Ruhendstellung der Vollstreckung mitgeteilt wurde, veranlasst.
Soll ich da jetzt anrufen, und mit Verweis darauf bitten, dass diese Ankündigung wieder zurück genommen wird?
3 Antworten
Naja, eine Ruhendstellung ist ja nur temporär ein Einlenken des Gläubigers...
An sich wenn du Alg2 berechtigt bist, dann sollte es in den meisten Fällen nichts geben, was man Pfänden kann. Wie hoch ist denn deine Schuldensumme?
An sich würde ich empfehlen, dass du wie folgt vorgehst:
- Du erkennst die Summe an und erklärst, dass du bereit bist diesen Betrag sobald es möglich ist zu zahlen
- Du angibst, dass du kein Vermögen hast (das muss in jedem Fall der Wahrheit entsprechen, sonst lass Punkt zwei weg!!) und keine Mittel zum Zahlen verfügst und dies eidesstattlich versicherst (Beachte, dass eine vorsätzlich falsche eidesstattliche Versicherung eine Straftat ist!)
- Du kein ausreichendes Einkommen besitzt, um die Forderung im Moment zu begleichen und dein Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze gilt (Alg2 Satz liegt definitiv drunter, denn die Grenze ist bei alleinstehenden derzeit: 1259,99€ - dieser Betrag ist immer Selbstbehalt zum Bestreiten des Lebens!) und dabei noch einen Nachweis mit deiner Finanzlage beifügst, wo das Einkommen ersichtlich ist - Kontoauszüge sind da gut, Ausgaben kannst du schwärzen, Einkommen und abschließender Saldo müssen sichtbar sein.
- Du angibst, dass du bereit bist einen Job zu suchen und sofern du weißt bis wann du wieder Einkommen verfügen könntest, dies mitteilst.
- Sofern sie dennoch einen Gerichtsvollzieher beauftragen, dann teile diesem dies erneut in dieser Weise mit.
- Sofern verucht wird das gesamte Konto zu pfänden - somit auch dein Existenzminimum, dann stelle bei der Bank einen Antrag auf Umwandlung deines Kontos in ein Pfändungsschutzkonto - dies muss die Bank kostenfrei ermöglichen, dann ist der Pfändungsfreibetrag unantastbar und steht dir weiterhin zur Verfügung, lediglich Summen darüber hinaus werden eingefroren.
Ist diese Ruhendstellung der Vollstreckung eine interne Regelung der AOK
Nein. Keine interne Regelung sondern eine gesetzlich verfügbare Möglichkeit. Es obliegt immer dem Gläubiger ob er den Schuldner (temporär) in Ruhe läßt oder ob nicht.
habe ich einen Rechtsanspruch darauf?
Nach meinem Wissen Nein.
Antworte auf auf die Vollstreckungsankündigung papierschriftlich, daß man Dir die Ruhendstellung der Vollstzreckung in Aussicht stellte. Mit Verweis auf Gesprächsdatum, Gesprächsort, Gesprächspartner etc..
Über die Ruhendstellung selbst solltest Du auch eine papierschriftliche Bestätigung anfordern bzw. erhalten.
Was wollen Sie denn Vollstrecken, wenn du ALG2 beziehst? Wovon?
ALG2 ist nicht Pfändbar und liegt zudem unter dem Pfändungsfreibetrag. An einer stelle würd ich Freitag zur Bank gehen und aus dem Konto vorsorglich ein P-Konto machen.
Ist schon, aber sollte ich auch die AOK kontaktieren?
Von dem was mir übrig bleibt? Keine Ahnung.