AOK will trotz Ruhendstellung der Vollstreckung vollstrecken?

3 Antworten

Naja, eine Ruhendstellung ist ja nur temporär ein Einlenken des Gläubigers...

An sich wenn du Alg2 berechtigt bist, dann sollte es in den meisten Fällen nichts geben, was man Pfänden kann. Wie hoch ist denn deine Schuldensumme?

An sich würde ich empfehlen, dass du wie folgt vorgehst:

  1. Du erkennst die Summe an und erklärst, dass du bereit bist diesen Betrag sobald es möglich ist zu zahlen
  2. Du angibst, dass du kein Vermögen hast (das muss in jedem Fall der Wahrheit entsprechen, sonst lass Punkt zwei weg!!) und keine Mittel zum Zahlen verfügst und dies eidesstattlich versicherst (Beachte, dass eine vorsätzlich falsche eidesstattliche Versicherung eine Straftat ist!)
  3. Du kein ausreichendes Einkommen besitzt, um die Forderung im Moment zu begleichen und dein Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze gilt (Alg2 Satz liegt definitiv drunter, denn die Grenze ist bei alleinstehenden derzeit: 1259,99€ - dieser Betrag ist immer Selbstbehalt zum Bestreiten des Lebens!) und dabei noch einen Nachweis mit deiner Finanzlage beifügst, wo das Einkommen ersichtlich ist - Kontoauszüge sind da gut, Ausgaben kannst du schwärzen, Einkommen und abschließender Saldo müssen sichtbar sein.
  4. Du angibst, dass du bereit bist einen Job zu suchen und sofern du weißt bis wann du wieder Einkommen verfügen könntest, dies mitteilst.
  5. Sofern sie dennoch einen Gerichtsvollzieher beauftragen, dann teile diesem dies erneut in dieser Weise mit.
  6. Sofern verucht wird das gesamte Konto zu pfänden - somit auch dein Existenzminimum, dann stelle bei der Bank einen Antrag auf Umwandlung deines Kontos in ein Pfändungsschutzkonto - dies muss die Bank kostenfrei ermöglichen, dann ist der Pfändungsfreibetrag unantastbar und steht dir weiterhin zur Verfügung, lediglich Summen darüber hinaus werden eingefroren.
Ist diese Ruhendstellung der Vollstreckung eine interne Regelung der AOK

Nein. Keine interne Regelung sondern eine gesetzlich verfügbare Möglichkeit. Es obliegt immer dem Gläubiger ob er den Schuldner (temporär) in Ruhe läßt oder ob nicht.

habe ich einen Rechtsanspruch darauf?

Nach meinem Wissen Nein.

Antworte auf auf die Vollstreckungsankündigung papierschriftlich, daß man Dir die Ruhendstellung der Vollstzreckung in Aussicht stellte. Mit Verweis auf Gesprächsdatum, Gesprächsort, Gesprächspartner etc..

Über die Ruhendstellung selbst solltest Du auch eine papierschriftliche Bestätigung anfordern bzw. erhalten.

Was wollen Sie denn Vollstrecken, wenn du ALG2 beziehst? Wovon?

zzzZZZ111222 
Beitragsersteller
 12.05.2021, 18:47

Von dem was mir übrig bleibt? Keine Ahnung.

berlina76  12.05.2021, 18:50
@zzzZZZ111222

ALG2 ist nicht Pfändbar und liegt zudem unter dem Pfändungsfreibetrag. An einer stelle würd ich Freitag zur Bank gehen und aus dem Konto vorsorglich ein P-Konto machen.

zzzZZZ111222 
Beitragsersteller
 12.05.2021, 18:54
@berlina76

Ist schon, aber sollte ich auch die AOK kontaktieren?