Guthaben vom Konto vor Bafögantrag abgehoben?

4 Antworten

Jaaa, das war ja klar, dass die fragen.

Du musst schon Quittungen nachweisen, was du mit dem Geld gemacht hast (Ausgaben für Studium sind okay). Hast du das Geld tatsächlich einfach woanders hingemacht und es verschwiegen, dann ist das Betrug. Dann würde ich ohne Anwalt erstmal gar keine Stellungnahme machen.

Privat sparen aber staatliches Geld abkassierebn? Und das kommt dir nicht seltsam vor oder hast dir vorher Gedanken gemacht, ob das Sozialbetrug ist?

Wenn du das so angibst, dann gibst du den Betrug zu und noch schlimmer die vorherige Absicht zum Betrug. Wie gesagt, ohne Anwalt erstmal gar nichts machen - du reitest dich da nur tiefer und tiefer rein.

Das Bargeld, das du daheim gelagert hast, zu Sparen, hast du vermutlich auch nicht in Formblatt 1 angegeben, oder? Schau mal an, was du auf Formblatt 1 fett unterschrieben hast! Du hast hier grad ein richtig fettes Problem.

Fortuna1234  02.09.2017, 12:40

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/BAfoeG-Datenabgleich/

Wenn du jetzt den Betrug (und ja, es ist Betrug Geld vorher wegzuschaffen, nicht anzugeben und dennoch Bafög kassieren zu wollen) zugibst, kann dich kein Anwalt mehr raushauen.

Folgen:

http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-betrug.html

Du hast hier grad richtig Mist gebaut und solltest jetzt ohne Anwalt erstmal gar nichts machen.

iliketreat 
Beitragsersteller
 02.09.2017, 14:19
@Fortuna1234

ich hab es doch angegeben damit es kein betrug ist???!

Fortuna1234  02.09.2017, 15:34
@iliketreat

Ooookay, dann nehme ich alles wieder zurück. Du hast also 5000€ abgehoben und hast 5000€ Bargeld auch angegeben? Dann ist das kein Betrug, ABER dennoch etwas doof..

Grund: Das Amt ist jetzt misstrauisch. Es könnte ja auch sein, dass ud bereits 5000€ Bargeld hattest UND noch die 5000€ abgehoben, die jetzt verschwunden sind...

Die werden dich jetzt auf Herz und Nieren prüfen. Die Begründung ist auch nicht ganz einfach zu verstehen, da eigentlich die wenigsten einfach mal 5000€ abheben und sie unters Kopfkissen machen, gerade wenn sie einen Bafögantrag stellen. Sie müssen dir das aber nachweisen und werden jetzt wohl - wegen Verdacht - deine ganzen Kontobewegungen durchgehen. Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast, ist das nervig, aber okay.

Das nächste Mal: Mach sowas niemals bevor du einen antrag stellst.

Jetzt mal Hand aufs Herz: Du hast einfach so 5000€ abgehoben und hast die jetzt daheim liegen? So viel Bargeld ist daheim ja nicht geschützt und nicht versichert. Was war der wahre Grund? Das Amt wird auch nachfragen, wenn ihnen deine Antwort nicht plausibel ist.

Die wollen doch nur wissen was du mit dem Geld gemacht hast, damit sie wissen ob sie es anrechnen müssen oder nicht.

Ist das Geld noch vorhanden wird es komplett angerechnet, was ja bei dir der Fall ist. Hast es doch sicher als privates Bar-Vermögen angegeben, also ist doch schon alles geklärt oder nicht ? Wo das dann liegt ist ja egal es zählt nur die Tatsache das es deins ist und du es hast.

Hast Du es ausgegeben z.B. für Computer oder Möbel, also Dinge die einfach normal sind für einen Studenten, mit nachgewiesener Quittung, dann wird es nicht mehr angerechnet.

Aber ma ganz ehrlich die Aktion war doch dazu da, den Freibetrag nicht zu überschreiten oder, da das sicher die Intention war is klar das die vom Amt sicher auch deswegen neugierig sind. Ist auch alles völlig Sinnfrei.

Fortuna1234  02.09.2017, 12:44

Ich geh mal ganz stark davon aus, dass der Fragsteller keine 5000€ Barvermögen in Zeile 92 Formblatt 1 angegeben hat. Wenn es so wäre, hast du aber Recht...

CurleySue2  02.09.2017, 12:53
@Fortuna1234

Kann mir nicht erklären wo es sonst angegeben wurde, wenn der FS doch oben schreibt " hab ich auch angegeben etc also kein Betrug, ist auch NICHT meine Absicht"

iliketreat 
Beitragsersteller
 02.09.2017, 14:22
@CurleySue2

ich hab es so in der Zeile "Bargeld" angegeben

KleeneFreche, UserMod Light  02.09.2017, 16:20
@iliketreat

über den Freibetrag kommst du ja damit dann trotzdem. Also wofür dann extra abheben? oder ging es nur um die Sicherheit des Geldes. 

iliketreat 
Beitragsersteller
 04.09.2017, 11:51
@KleeneFreche, UserMod Light

Es ging mir um die Sicherheit des Geldes, weil ich nicht einen solch hohen Betrag auf dem Konto haben will. Also kann ich da so angeben? 

Schreib ohne weitere Kommentare, dass ca. 3000€ noch bei Deiner Mutter sind und Du den Rest bereits ausgegeben hast.

So bist Du aus dem Freibetragsthema raus und da fragt niemand groß nach.

Gib das das nächste Mal einfach nicht an.. Ist ja nicht so, dass Du ne wahnsinnige Steuerhinterziehung machst oder so.. das erspart Dir einfach Papierkram :-) Am Ende ist das für alle angenehmer.

Fortuna1234  02.09.2017, 12:33

Du scheinst keine Ahnung zu haben. Automatischer Datenabgleich? Freistellungsbeträge vom Bundeszentralamt für Steuern? Die bekommen das auch so raus.

Wenn man sagt, man hat den Betrag schon ausgegeben, muss man das natürlich auch mit Quittungen/Rechnungen nachweisen.

Wenn man es gar nicht angibt, was man an Vermögen hat, kommt das durch den automatischen Datenabgleich eh raus, Das hat auch nix mit Steuerhinterziehung zu tun, sondern ist Sozialbetrug, wird aber genauso hart bestraft.

iliketreat 
Beitragsersteller
 02.09.2017, 14:18
@Fortuna1234

deswegen habe ich alle Karten offen gelegt und angegeben, dass ich das Geld abgehoben hab. Aber was soll ich dann nun schreiben? 

Das Bafögamt holt sich ja auch schon Infos über Bankguthaben die länger zurück liegen. 

Es zuhause zu lagern ist genau so dein Geld wie es auf der Bank zu haben. Das ist kein Unterschied.