Geld nach Tod des Partners überweisen?
Hallo,
mein Freund hat sich vor Kurzem bei der Bank beraten lassen, was mit seinem Geld nach seinem eventuellen Tod passiert, bzw. wie ich das Geld bekommen könnte. Man sagte ihm dann, dass er mich zwar bevollmächtigen könnte, dies dann aber wenig bringt, da im Todesfall eben nur die Erben ein Anrecht auf das Geld hätten, da wir ja nicht verheiratet sind. Er bekam dann von seinem Berater allerdings den Tipp, dass ich das Geld nach seinem Tod komplett auf mein Konto (per Onlinebanking) überweisen soll. Seine Begründung lag darin, dass er sein Konto alleine führt und somit auch allein über die TAN-Nummern verfügt. Wenn also Geld von seinem Konto überwiesen wird, soll es angeblich keine Rolle spielen, ob er in der Zwischenzeit verstorben ist oder nicht, da das Geld als von ihm überwiesen gilt. Zur Erklärung: Offiziell verfügt natürlich nur mein Freund über die TAN-Nummern. Die Realität sieht aber so aus, dass ich sämtliche Privat- und Geschäftsüberweisungen für ihn tätige. Jedenfalls meinte der Bankberater, dass ich auf diese Weise das Geld von Konto und Sparbuch überweisen kann ohne das mir jemand was kann. Interessanterweise ergänzte er seinen Tipp durch: "Das haben Sie aber nicht von mir erfahren!" Nun die Frage: Hat er tatsächlich Recht? Wir werden wohl sowieso demnächst zum Notar gehen, aber mich interessiert, ob der Berater Recht hat.
15 Antworten
Bitte den Namen des Bankberaters an die örtliche Rechtsanwaltskammer melden. Von dieser wird er dann abgemahnt, weil er unerlaubte Rechtsberatung erteilt.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Du Dich nicht strafbar machst, wenn Du dem Rat folgst, ist sehr gering.
Eine Kontovollmacht oder eine Einzelverfügungsbefugnis bei einem Oder-Konto berechtigen zwar dazu, das Geld von der Bank zu empfangen. Sie berechtigen um Verhältnis zu den Erben aber nicht dazu, das Geld zu behalten.
Ein Testament ist eine gute Idee. Die wirklich guten Testamente gibt es von bestimmten Rechtsanwälten. Notarielle Testamente sind in der Praxis häufig schlecht.
Vielen Dank für die Antwort. Welche wären denn die BESTIMMTEN Rechtsanwälte? Wie finde ich das heraus?
[...] da im Todesfall eben nur die Erben ein Anrecht auf das Geld hätten [...]
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen: 100% korrekt.
Eine Vollmacht ist quasi eine Stellvertretung, und die gilt nur solange, wie der Bevollmächtigende lebt. Ohne wenn und aber.
[...] dass ich das Geld nach seinem Tod komplett auf mein Konto (per Onlinebanking) überweisen soll [...]
Nochmal: Nach dem Tod des Kontoinhabers sind die Erben dafür verantwortlich. Wenn du dich einer Diebstahls- bzw. Anzeige wegen Veruntreuung aussetzen willst, nur zu.
Was ihr machen KÖNNT, ist dass ihr euch beide als Verfügungsberechtigte auf dem Konto eintragen lasst. Dann hast du ganz "normal" die Möglichkeit, über das Konto zu verfügen.
BEi der Vollmacht irrst du dich, eine Vollmacht gilt so lange bis sie widerrufen wird, wenn die Vollmacht über den Tod hinaus gilt, muss sie erst von den Erben widerrufen werden.
grundsätzlich erben immer im todesfall die gesetzlichen erbene sei, es wurde eine testamentarische verfügung hinterlegt, das er dich als alleinigen erben einsetzt, wobei dann die gesetzlichen erben ihren pflichtteil geltend machen können
wenn dein freund stirbt (was wir nich hoffen) DARFST DU AUF GAR KEINEN FALL DICH AM KONTO BEDIENEN; DU MACHST DICH DANN STRAFBAR und es kann gegen dich wegen betrug, untreue, unterschlagung ermittelt werden !!!
im todesfall dürfen banken auch nur verfügungen über das nachlasskonto rauslassen, die mit dem tod zu tun haben zb. beerdigungskosten ect. sollten gesetzlich erben vorhanden sein und keine testamentarische verfügung vorliegen, dan bedarf es eh einen erbschein der beim nachlassgericht beantragt werden sollte
vor einem todesfall kann und darf man vom konto anweisen was man möchte aber nach dem tod nicht mehr es ist der bank auch umgehend eine sterbeurkunde vorzulegen
sollte es zu einer erbauseinandersetzung zwischen gesetzllichen erben, darf die bank über das konto so lange nicht verfügung und muss es sperren, bis die erbauseinandersetzung geregelt ist, kommt es zu keiner regelung, kann es sogar später sein, das die bank das konto zum gericht gibt und dort in der nachlassabteilung verwaltet wird, bis die erben sich einig sind
ich kann euch raten, eine testamentarische verüfung beim notar zu machen u.a. weil ihr nicht verheiratet sein und in erster linie IMMER DIE GESETZLICHEN ERBEN im todesfall erben
Nein, er hat nicht recht. Das Geld könnte von den rechtmäßigen Erben zurück verlangt werden. Die Zeit der Überweisung ist nachvollziehbar und ein Verstorbener kann schließlich keine Überweisung mehr tätigen.
Gewöhnlich ist ein Konto, wenn der Inhaber stirbt, sofort nicht mehr zugänglich,es sei denn die HInterbliebenen haben eine Kontovollmacht - und selbst dann ist es nicht so ganz einfach. Als meine Großmutter starb, war es nicht ohne Probleme, ihr Konto "umzuschichten", obwohl mein Vater Vollmacht hatte.
Wenn Du sein Geld erhalten sollst, dann muß er es zu Hause aufbewahren, "schwarz" sozusagen. Was auf dem Konto ist, ist Erbmasse, wenn Du da nach seinem Tode etwas abhebst oder überweist ist das Diebstahl.
Wer in der "Zwischenzeit" unberechtigt Geld abhebt, macht sich strafbar.
"Gewöhnlich ist ein Konto, wenn der Inhaber stirbt, sofort nicht mehr zugänglich"
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Ich will den "Tipp" des Beraters jetzt nicht gutheißen. Aber das Konto ist ja erst dann nicht mehr zugänglich, wenn die Bank vom Tod erfährt.
Und in der Zwischenzeit...
Selbst ein Arzt, der den Tod feststellt, kommt erst, wenn man ihn ruft.
Aber Betrug bleibt es doch, zumindest ein moralischer.