Volle Höhe der Pacht bei Stromausfall in Garage bezahlen?
Hallo, Ich habe vor Kurzem eine Garage einer Privatperson abgekauft. Der Grund und Boden gehört der Stadt und will nun,dass ich einen Pachtvertrag unterschreibe. Soweit so gut. Allerdings ist in der Garage mittlerweile kein Strom mehr,was mich ziemlich nervt. Mir wurde vom Vorbesitzer berichtet,dass vor 4 Jahren wohl ein Blitzeinschlag zum Stromausfall geführt hat und bis jetzt keiner repariert hat.
Kann ich noch vor der Unterschreibung des Pachtvertrages darauf pochen,dass sie das erstmal reparieren oder sollte ich erst unterschreiben und dann die Pacht selbst kürzen? Hab ich überhaupt Anspruch auf Strom in der Garage?
3 Antworten
> erst unterschreiben und dann die Pacht selbst kürzen?
Das wäre nicht einmal bei einem Mietvertrag zulässig - schließlich war Dir der Mangel ja schon bei Vertragsabschluss bekannt. Bei Pacht kenne ich mich nicht aus - aber generell hat der Verpächter weniger Pflichten als der Vermieter.
Du solltest vor allem klären, ob es überhaupt in Deinem Interesse ist, einen Pachtvertrag abzuschließen. Dass die Stadt es gerne so hätte sollte kein Grund sein - Deine Garage kann gut auch auf einem Grundstück stehen, das ein anderer gepachtet hat. Welche Vor- und Nachteile das für Dich hat kann Dir aber nur ein Anwalt ausarbeiten.
Was den Strom betrifft: Ich glaube nicht, dass dafür der Verpächter des Grundstücks zuständig ist. Ich denke, dafür ist der Eigentümer der Garage selber zuständig. Falls die Stromversorgung für mehrere Garagen zuständig ist, dürfte die Eigentümergemeinschaft zuständig sein.
Das kommt auf den Pachtvertrag an. Wenn dort der Stromanschluß vermerkt ist, muss die Stadt die Reparatur zahlen, ansonsten ist es Deine Sache !
Frage den Voreigentümer der Garage, wie das bei ihm geregelt war. Ein Pachtvertrag gibt dir Sicherheit, ansonsten kann die Stadt mit dem Grundstück machen, was sie will. Pachtverträge werden beim Wechsel der Parteien nicht automatisch weiter geführt. Außer, es wechselt nur der Eigentümer des Grundstücks.