Schrank in Garage - Versicherung?

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Das ist baurechtlich verboten. In Gareagen darf nichts ausser Kfz abgestellt werden. Im Schadenfall sind die Versicherungen deshalb nach der Rechtsprechung des BGH von ihrer Eintrittspflicht befreit.

In der Tiefgarage darfst du überhaupt keine privaten Sachen aufstellen. Wenn du einen Stellplatz hast darfst du den nur für dein Auto nutzen.

In einer Tiefgarage, in der jeder (der Hausbewohner, deren Besucher etc.) Zutritt hat, wird vermutlich jede Versicherung die Regulierung eventueller Schäden ablehnen, die an dem Schrank entstehen.

naja - es geht mir nicht nur um Schäden am Schrank (ist ja nicht mein Schrank, sondern ein Nachbar hat hinter seinem Auto einen Schrank ...) es geht mir vielmehr darum, ob UNSERE Gebäudeversicherung aufgrund diesen Schrankes im Falle eines Brands oä aussteigen könnte?