Visum Ablehnung falsch begründet?
Hallo ich bin nach Algerien geflogen um dort meine Familie zu besuchen ich muss dazu sagen meine Familie habe ich 18 Jahre nicht mehr gesehen und habe denn Wunsch gehabt meine Eltern Geschwister und alle anderen zu sehen.
Ich muss sagen ich bin gereist und habe meine Papa gefragt was ich denn dafür beauche er sagte mir nur mein algerischen Reisepass , was si richtig ist da ich algerische Staatsbürgerin bin ,
Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis immer für drei Monate und alle drei Monate muss ich die erneuern weil ich noch nicht lang genug in Frankreich wohne um diese für längere Zeit zu erhalten , ich wohne dort in Frankreich mit meinen zwei Deutschen Kinder und meinem Deutschen Lebensgefährten mit dem ich in Frankreich denn packs civil geschlossen habe ( gültig nur in Frankreich )
So als ich Ausreisen wollte habe ich bemerkt das meine Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist , ich habe ein visum beantragt das abgelehnt wurde mit der Begründung ich hätte kein Grund zurück nach Frankreich zu reisen, was so nicht stimmt ich habe ein Haus in Frankreich wo wir zu miete leben ich mit im Mietvertrag stehe , meine Steuer in Frankreich bezahle und zwei kinder von drei und zwölf Jahre .
Ich sitze jetzt schon drei Monate in Algerien fest und keiner fühlt sich zuständig für mich / ich muss so schnell wie möglich wieder zurück zu meinen Kinder fliegen.
Ich hoffe jemand kann das klar stellen und mir sagen was ich noch tun kann ich bin ziemlich ratlos am ende meiner kräfte und fühle mich alleine gelassen von denn Behörden .
3 Antworten
Was sagt denn dein Lebensgefährte dazu? Er muss tätig werden dir einen Anwalt besorgen und darauf pochen, dass die Kinder wieder mit ihrer Mutter leben können.
Zur Not muss das über Deutschland laufen. Stichwort: Familienzusammenführung. Geh zur deutschen Botschaft in Algier. Verheiratet müsst ihr dafür nicht sein.
https://www.familiennachzug-visum.de/family-first/eltern-zu-kindern/deutsche-kinder
Da du deutsche Kinder hast, hast du ein Recht auf ein Visum. Siehe Link, den ich geschickt habe. Deutsche Kinder haben das Recht auf den Umgang mit ihren ausländischen Elternteilen.
Zur Not müsst ihr das mit dem Wohnsitz der Kinder kurzfristig ändern und nach Deutschland ziehen, euch dort anmelden.
Hallo im meinem Fall hat sich was,getan ich habe von der Französischen Behörde ein Brief bekommen mit der Terminbestätigung das ich ein Termin habe zur Verlängerung denkt ihr wenn ich diese zusammen mit meiner Abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis am Flughafen vorzeige lassen Sie mich fliegen ??
Ich danke , aber wie man sieht haben sie mein Visum nicht genehmigt, ich muss sagen ich bin nach 18 Jahre das erste mal nach Algerien gereist ,mein papa sagte mir ich brauche nur denn Arabischen Pass , was so auch stimmt zur Einreise , zur Ausreise meine Aufenthaltserlaubnis für Frankreich nur da ich die selten benutzte habe ich nicht drauf geachtet,
Ich muss dazu sagen es ist eine resipicie , im Nachhinein stellte sich raus ich hätte damit gar nicht ausreisen dürfen da sie nur für innerhalb Frankreich gültigkeit hat ,
Ich hätte einen Ausreise Stempel oder Ausreise Visum gebraucht sagt man mir und jetzt wieder ein Einreisestempel bzw. Einreisevisum
Ich habe meine Ablehnung mit der Begründung bekommen ich hätte kein recht zurück nach Frankreich zu reisen.
Ich habe bei Ankunft unser Haus zu miete , meine zwei Kinder 3 Jahre und 12 Jahre .
Ich weiß einfach nicht mehr weiter ich bin am Ende meiner kräfte und fühle mich alleine gelassen von allem
Das ich mich vor Abreise besser informieren hätte müssen das weiß ich jetzt .
Warum und von andere hier Vorwürfe zu bekommen selber schuld , hätte und warum bringt mich jetzt nicht weiter....ich bin jetzt in Algerien und muss jetzt schauen was ich noch alles dafür tun kann wieder schnellst möglich zu meinen minderjährigen Kindern reisen zu können.
Danke , meinem Mann nicht verheiratet packs civil in Frankreich ,geben sie keinerlei Auskünfte da wir nicht verheiratet sind .
Überall werden wir abgewiesen da ich keine deutsche bin hilft uns auch die deutsche Botschaft in Deutschland oder Frankreich nicht .
Hallo anninaannina,
damit ich das verstehe, Du hast Frankreich verlassen und hattest keine Aufenthaltserlaubnis (Frankreich) für den Zeitraum nach deiner Rückkehr?
Das ist bitter.
Ich würde mich an deiner Stelle an die französische Konsulat/Botschaft in Algerien wenden. Ansonsten wäre eine Rechtsvertretung in Form eines Anwalts in Frankreich nicht schlecht. Von Algerien aus wird es womöglich lange dauern, bis Du wieder eine Aufenthaltserlaubnis für Frankreich erhälst. Ein französischer Anwalt könnte diesen Prozess womöglich beschleunigen.
Ich hoffe für dich, dass sich das französische Konsulat für dich zuständig fühlt, schließlich bist Du nicht französischer Staatsbürger.
Für mich bleibt ein Anwalt die beste Option.
Gruß
Danke , zur Aufklärung ich bin algerischer Staatsbürgerin mit Sitz in Frankreich, ich wohne dort,zahle dort steuer und lebe dort mit meinem Lebensgefährten und meinen zwei Deutschen Kinder.
Ja, das Zuständigkeitsproblem sehe ich auch. Daher der Rat zum Anwalt. Du brauchst quasi eine Vertretung in Frankreich.
Evtl. würde es schon reichen wenn Du deinem Freund eine Vollmacht ausstellst und zuschickst. Er könnte dann mit dieser Vollmacht in Frankreich deine Interessen vertreten.
Mir persönlich würde das mit der Vollmacht allerdings zu lange dauern, weshalb ich einen Anwalt kontaktieren würde.
Gruß
Warum bist du ausgereist, obwohl deine Aufenthaltserlaubnis abgelaufen war? Wegen deinem deutschen Lebensgefährten und den ebenfalls deutschen Kindern muss Frankreich dich nicht wieder einreisen lassen. Eigentum in Frankreich hast du ebenfalls nicht, du wohnst zur Miete.
Ich hab es nicht bemerkt ich habe es gesehen als ich meine Karte Titel vor zeigen musste , das ich nicht mehr zurück nach Frankreich Reisen darf ist so nicht richtig ich habe meine Kinder dort und in dem land in das ich zurück will habe ich denn packs civil geschlossen man kann mich nicht einfach so zurück halten von meinen Kinder .
Es war deine Schuld, dass du dich nicht um deine Papiere gekümmert hast. Und nein, Frankreich muss dich nicht einreisen lassen, nur weil du dort den "packs civil" geschlossen hast und auch nicht weil deine deutschen Kinder dort leben. Dein deutscher Lebensgefährte könnte ja nach Deutschland zurückziehen mit den Kindern und eventuell kann man dann einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, geht aber auch nur, wenn ihr verheiratet seid.
Ich weiß ich nimm alle schuld auf mich , ich wahr zu blöd .
Ich denke der erst Antrag wahr mit zu wenig Papiere gestellt ich habe wiederspruch eingelegt .
Natürlich erwarte ich hier keine antworten mit Blümchen und Herzen aber ich denke ich habe geschrieben das meine zwei Kinder bei meinem Lebensgefährte sind ich denke ein bisschen Herz und plum mir gegenüber muss man nicht so schreiben ich denke ich hab es schwer genug .
Ich beschreibe die Tatsachen und nichts Anderes! Warum sollte man deine Situation beschönigen? Das hilft dir nicht! Ich weiß auch, dass deine momentane Situation vollkommen besch......n ist! Mitleid hilft dir aber nicht weiter! Was unternimmt eigentlich dein Lebensgefährte in dieser Situation? Er könnte dich wenigstens mit den Kindern besuchen! Er als Deutscher hat ja kein Problem, in Marokko einzureisen und danach wieder auszureisen, auch deine Kinder haben kein Problem, da sie ja einen deutschen Pass haben.
Ich danke ihnen erst mal , Konsulat, Prefectur ich wahr überall , niemand fühlt sich zuständig für mich überall heißt es Nein , ich habe die Sommerferien genau erwischt darum habe ich auch solange auf mein Visum warten müssen und die Feiertage von dem Arabischen Hammel fest .