Habe 2 Kinder in Thailand, Anspruch auf Kindergeld?

6 Antworten

Du brauchst dir das Gelaber usw. nicht durchlesen. Ich habe dafuer einen Gerichtsprozess gefuehrt und ihn verloren. Klar und deutlich. Nur fuer Kinder,  die innerhalb der EU wohnen, wird Kindergeld gewaehrt, auch wenn man aus den Gesetzestexten etwas anderes herauslesen kann.

pluggy  26.12.2017, 14:36

Der deutsche Pass bedeutet dafuer garnichts. Massgebend ist der Aufenthaltsort.

https://www.expat-news.com/14332/recht-steuern-im-ausland/kindergeld_ausland/

Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt für Kindergeld entscheidend

Neben den notwendigen Voraussetzungen beim Kind muss jedoch auch der Anspruchsberechtigte, sprich die Eltern oder der Elternteil, Voraussetzungen erfüllen. Der Grundsatz lautet hier: Nur wer im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, darf Kindergeld erhalten. Daneben sieht das Einkommensteuergesetz jedoch auch Kindergeld für Personen vor, die weder ihren Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Voraussetzung ist dann jedoch, dass sie hier arbeiten und als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Dies ist beispielsweise bei entsandten Arbeitnehmern oder Saisonarbeitnehmer der Fall.

Habe ich Anspruch auf Kindergeld?

Nein nur wenn die Eltern und die Kinder in Deutscchland Wohnen ,dann ja . In Thailand nicht.

Nein, haste nicht!

Neben den allgemeinen Voraussetzungen für Kindergeld, besteht ein Anspruch nur, wenn das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. §§ 8, 9 AO) in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staat) hat.

Wenn du schon nach Thailand ziehst, dann solltest du auch von dort die Sozialleistung beziehen. Schließlich zahlst du in keine Rentenkasse in D ein und dir steht somit auch nichts zu.

Liebe Grüße

Patrick

peterobm  13.12.2017, 21:03

welche Sozialleistungen? gibt es dort gar nicht

Patilla9  14.12.2017, 07:39
@peterobm

Nun, dann ist das wohl Pech.