videoüberwachung restaurant
Hallo an Alle, ich hoffe Ihr könnt weiterhelfen. Mein Mann arbeitet in einem Restaurant als Koch. Insgesamt 3 Mitarbeiter, also ein kleines Mini-Lokal mit regionaler Küche und nicht soooo gutlaufend. Der Inhaber ist von Beruf Sohn und hat keine Hobbys und keine Freunde. Damit er nicht vor Langeweile stirbt hat er für viele tausende von Euro das gesamte Lokal und die komplette Küche mit Videokameras bestückt, damit er zu Hause online seinem Personal beim Arbeiten auf die Finger schauen kann. Das ist jetzt ironisch gemeint. Er will natürlich nur Schikanieren. Es besteht weder der Verdacht, dass ihn jemand bestielt oder sonst was. Jetzt meine Frage. Er hat sich keine Genehmigung vom Amt eingeholt und es ist an der Tür auch kein Aufkleber dran, dass das alles Videoüberwacht ist.
Grundsätzlich meine Frage: DARF ER DAS?????????
7 Antworten
Nein, das darf er nicht, nur wenn der Verdacht besteht, dass die Mitarbeiter stehlen oder eingebrochen wird. Geh mal ins Internet und gebe "private Videoüberwachung von Mitarbeitern" ein. Da findest Du viele Antworten. Habe mich gestern auch mit dieser Frage beschäftigen müssen und habe viel gefunden.Er muss auf jeden Fall mittels Schild auf die Überwachung hinweisen. Ergibt sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz.denke mal an die Fälle von Schlecker, die letztes Jahr durch die Presse gegangen sind.
Dann wäre ein besuch beim Anwalt angezeigt, damit dieser einen Unterlassungsanspruch geltend macht. Könnte allerdings auch nach hinten losgehen. Deshalb genau abwägen und vielleicht den Chef darauf ansprechen, dass die Videoüberwachung rechtlich nicht zulässig ist.
Das ist es eigentlich nicht wert, das ist ja das Schlimme. Aber ein Besuch vom Gewerbeaufsichtsamt wäre ja schon mal ein Anfang. Mal abgesehen, dass es menschlich gesehen das wirklich allerletzte ist, aber es wäre schon ein Erfolg, wenn ihn jemand von höherer Instanz einfach seine Grenzen setzen würde. Das weiße "Königspulverchen" tut ihm nicht gut... nein nein nein, denn er glaubt dann er sei Gott und darf tun und machen was er will!
eigentich müsste er einen sichtbaren Hinweis für die Gäste anbringen. Klar das er das nicht möchte, da käme sonst keiner mehr (ich mit Sicherheit nicht) Sein Personal muss er darauf hinweisen (hat er anscheinend gemacht) Kameras dürfen aber keinesfalls in Umkleideräumen, Toiletten versteckt sein (auch sowas hat es schon gegeben). Da sollte sich doch mal ein Gast an das Gewerbeamt melden, auch wenn es anonym ist. Wäre schön wenn der Laden in Nürnberg wäre, einmal würde ich hingehen und der besagte Gast sein
leider nein, das Restaurant ist in der Nähe von Karlsruhe
diese art der überwachung ist gestetzlich nur ganz eng begrenzt erlaubt: zitat: Videoüberwachung am Arbeitsplatz:
Eine Videoüberwachung durch den Arbeitgeber stellt wegen des mit ihr verbundenen Überwachungsdrucks einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Arbeitnehmer dar. Deshalb ist sie nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig. Anerkannte Gründe für eine zulässige Videoüberwachung sind ein besonderes Sicherheitsbedürfnis (z. B. Videoüberwachung des Schalterraums einer Bank) sowie das Interesse des Arbeitgebers daran, von Arbeitnehmern begangene Straftaten (Diebstähle, Unterschlagungen, Sachbeschädigungen) aufzuklären. Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer auf die Videoüberwachung hinweisen. Die Videoüberwachung unterliegt zudem der Mitbestimmung des Betriebsrats.
Das Bundesarbeitsgericht hat 2003 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass auch eine heimliche Videoüberwachung im Einzelfall zulässig sein kann. Voraussetzung sei, dass „der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ausgeschöpft sind, die verdeckte Video-Überwachung praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und insgesamt nicht unverhältnismäßig ist“. Lägen diese Voraussetzungen vor, komme es nicht mehr darauf an, ob der Betriebsrat der Videoüberwachung vorab zugestimmt habe. [13]
Eine Videoüberwachung, mit der der Arbeitgeber ganz allgemein kontrollieren will, ob die Arbeitnehmer sich ordnungsgemäß verhalten und die gewünschte Leistung erbringen, ist in jedem Fall unzulässig. Die betroffenen Arbeitnehmer können sich einer derartigen Überwachung durch Arbeitsverweigerung entziehen.
Im März 2008 berichtete das Magazin Stern von heimlichen Überwachungsmaßnahmen bei der Discounterkette Lidl. Mitarbeiter und Kunden seien ohne ihr Wissen gefilmt und abgehört worden.[14] Das Unternehmen räumte ein, dass es„ mit Kameraanlagen und in Filialen mit extrem hohen Inventurverlusten zeitlich begrenzt mit Detekteien“ zusammenarbeite. Dies geschehe, um „durch Diebstahl verursachte Inventurverluste zu vermeiden“. Eine systematische Bespitzelung sei nicht gewollt gewesen.[15] Im September 2008 verhingen die für Lidl zuständigen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz Bußgelder in Höhe von insgesamt 1,462 Millionen Euro.[16]
Nein, das ist unzulässig. Wende Dich an das Gewerbeaufsichtsamt.
das ist eine gute Idee. Danke, ich werde da mal vorsichtig anklopfen und mir Rat einholen! Mein Mann arbeitet eigentlich sehr sehr gerne dort, es ist wirklich schade, dass einem das Arbeiten so erschwert wird!
Wenn der Gastraum Videoüberwacht ist, muss dort zumindest ein Hinweisschild hängen. Soweit ich weis darf er die Mitarbeiterräume Videoüberwachen wenn er es nicht heimlich macht, bin mir hier aber nicht 100% sicher.
Stimmt, ohne Hinweisschild, keine legale Überwachung. Erlaubt ist es aber generell, gibt ja auch Cafes die ein Webcambild ins Netz übertragen.
Da arbeitet ein Kellner, ein Koch, und ein Aushilfskoch. Geklaut wird da sicherlich nicht, und wenn jemand mal nen Kaffee trinkt oder nen Happen isst, verarmt der bestimmt nicht. Ich kenne den Wirt zu gut. Es ist seine persönliches Vergnügen, und eine klare Mobbing-Strategie dahinter. Ein ganz widerlicher Kerl!