Fettabscheider Mieter oder Vermietersache?

1 Antwort

Vorweg, ich denke der Vermieter ist in der Pflicht.

Die Gegenstände sind Teil der vertraglichen Mietsache. Der Vermieter hat für die Funktionalität und Betriebsfähigkeit sorge zu tragen.

Die Wartung (nicht die Instandhaltung) obliegt hier dem Mieter. Das kann man so vereinbaren.

Nun unterstelle ich, die Wartung ist auch regelmäßig erfolgt. Geht in der Gastronomie auch kaum anders. I.d.R. wird darüber Buch geführt. Man könnte also denken, ein schuldhaftes Verhalten oder Handlung des Mieters liegt nicht vor.

Ob jetzt eine Instandsetzung oder ein Austausch sinnvoller ist, müssen Deine Eltern entscheiden.

Solche Geräte sind ja nicht für die Ewigkeit gebaut.

Sie erhalten ja schließlich dafür Miete (wenn auch sicher nur zu einem geringen Anteil).

Es kommt natürlich in erster Linie auf den exakten Wortlaut im Mietvertrag an. Weil Du schreibst: "Wartung, usw." ???

Gruß Dietmar Bakel

Chrisy1980 
Beitragsersteller
 11.07.2016, 15:34

Hallo Herr Bakel, 

zuerst einmal vielen Dank für die Antwort. 

Laut Mietvertrag obliegt die Wartung und die Instandhaltung beim Mieter. Ausserdem weigert sich der Mieter trotz Anfrage nachzuweisen, dass der Fettabscheider gewartet wurde.

Beste Grüsse Chris