Fettabscheider Mieter oder Vermietersache?
Vor Ewigkeiten waren meine Eltern Gastronomen. Mit der Zeit haben sie auch das Lokal gekauft. Als sich irgendwann herausstellte, dass ich kein Interesse hatte das Restaurant weiterzuführen, haben meine Eltern das Restaurant einfach dicht gemacht und die Fläche vermietet. Fettabscheider und Lüftung gehören meinen Eltern und der Rest des Inventars dem Mieter. Der Mieter ist auch schon seit 6-7 Jahren drin und ist eigentlich auch ganz ok. Vor 2 Wochen wurden meine Eltern jedoch von dem Mieter angeschrieben, das der Fettabscheider Probleme macht oder sogar ganz den Geist aufgegeben hat. Laut Mietvertrag hat der Mieter für Wartung usw zu sorgen…
1 Antwort
Vorweg, ich denke der Vermieter ist in der Pflicht.
Die Gegenstände sind Teil der vertraglichen Mietsache. Der Vermieter hat für die Funktionalität und Betriebsfähigkeit sorge zu tragen.
Die Wartung (nicht die Instandhaltung) obliegt hier dem Mieter. Das kann man so vereinbaren.
Nun unterstelle ich, die Wartung ist auch regelmäßig erfolgt. Geht in der Gastronomie auch kaum anders. I.d.R. wird darüber Buch geführt. Man könnte also denken, ein schuldhaftes Verhalten oder Handlung des Mieters liegt nicht vor.
Ob jetzt eine Instandsetzung oder ein Austausch sinnvoller ist, müssen Deine Eltern entscheiden.
Solche Geräte sind ja nicht für die Ewigkeit gebaut.
Sie erhalten ja schließlich dafür Miete (wenn auch sicher nur zu einem geringen Anteil).
Es kommt natürlich in erster Linie auf den exakten Wortlaut im Mietvertrag an. Weil Du schreibst: "Wartung, usw." ???
Gruß Dietmar Bakel
Hallo Herr Bakel,
zuerst einmal vielen Dank für die Antwort.
Laut Mietvertrag obliegt die Wartung und die Instandhaltung beim Mieter. Ausserdem weigert sich der Mieter trotz Anfrage nachzuweisen, dass der Fettabscheider gewartet wurde.
Beste Grüsse Chris