Darf man Aufkleber mit "Achtung Kamera" oder "Überwachung" beliebig anbringen?
Ich wollte zur Abschreckung zuerst Kamera-Attrappen im Mehrfamilienhaus anbringen, allerdings darf man das anscheinend nicht ohne vorher das Einverständnis einzuholen.
WIe ist es mit Aufklebern wo einfach nur vor Kameras bzw- Videoaufzeichnung gewarnt wird? Darf ich diese z. B. an meiner Haustür anbringen, oder fühlen sich dadurch auch Nachbarn gestört?
3 Antworten
Eine Warnung vor der Kamera macht das Objekt für Diebe Interessant.
Das kommt darauf an, was Sie mit "Darf" meinen. Es ist nicht strafbar, falsche Schilder in einen Wohnhaus anzubringen. Allerdings können die Eigentümer und andere Mieter verlangen, das keine solchen Schilder angebracht werden, bzw. die Schilder wieder entfernen. Die Frage ist natürlich auch, ob dies ein Kündigungsgrund für den Vermieter ist.
Darf ich diese z. B. an meiner Haustür anbringen, oder fühlen sich dadurch auch Nachbarn gestört?
Sie dürften an an der Wohnungstür anbringen, in dem Sinne, das die Wohnung videoüberwacht wird.
Ich wollte zur Abschreckung zuerst Kamera-Attrappen im Mehrfamilienhaus anbringen
Die Frage ist wen wollen Sie abschrecken und warum.
"Die Frage ist wen wollen Sie abschrecken und warum."
Danke für Ihre Antwort.
Bei uns wird sehr oft spät abends und nachts zum Spaß an der Tür geklingelt. Jemand drückt alle Klingeln gleichzeitig, manchmal bleibt ein Taster dann sogar "stecken" sodass es "dauerklingelt". Daher die Abschreckungsvariante.
Dein Zuständigkeitsbereich endet an Deiner Wohnungstür. Innen.
Wenn keine Aufkleber gewünscht sind, darfst Du auch keine anbringen.
Es geht hier um mehr als die Aufkleber. Wenn ein Schild da steht, das videoüberwacht wird, muß man damit rechnen, das da tatsächlich videoüberwacht wird. Auch wenn man die Kammera nicht sieht, handelt es sich dann nämlich nicht um eine heimliche Überwachung.
Und wieso darf man dann "Keine Werbung" am Briefkasten ankleben? Da kann ich genauso gut meine Aufkleber hinmachen..