Überwachungskamera: Öffentliche Straße schwärzen/maskieren ausreichend gemäß Gesetz.?
Guten Tag zusammen,
ich möchte in Zukunft mein Grundstück Kameraüberwachen. Daher möchte ich mich über die geltenden Gesetze und Bestimmungen informieren.
Wie sieht es aus wenn ich eine Kamera installiere, die einen kleinen Teil der öffentlichen Straße vor dem Haus filmt, weil die Kamera sich nicht anders ausrichten lässt ? Es gibt Kameras, die die Möglichkeit bieten, bestimmte Bereiche auszublenden (schwärzen/maskieren).
Jetzt stellt mir sich die Frage, darf die Kamera Teile der Straße erfassen, die aber geschwärzt/maskiert sind und somit nicht mehr sichtbar sind ? Oder darf die Kamera trotzdem nicht die Straße erfassen ?
Ich wohne in NRW.
Ich würde mich über eine Aufklärung bzgl. Maskierungen/Schwärzen bzw. Privacy Zone sehr freuen.
Grüße
6 Antworten
Daher möchte ich mich über die geltenden Gesetze und Bestimmungen informieren.
dann tu das. am besten nicht in einem laienforum sondern bei den für NRW zuständigen behörden.. -- > google....
Nein das darfst Du nicht, auch wenn Du den Bereich angeblich markierst.
Wenn die Kamera öffentliche Wege oder andere öffentliche Bereiche im
Visier hat, sind Passanten von der Beobachtung betroffen. Auch diesen
steht das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu, das durch die Filmerei
verletzt würde. Nur ausnahmsweise ist eine private Videoüberwachung
außerhalb des eigenen Grundstücks denkbar, wenn die Interessen des
Eigentümers die Interessen der Beobachteten im Einzelfall überwiegen.
Denkbar ist das, wenn der Eigentümer wiederholt Opfer von Straftaten
war und infolgedessen über die Grundstücksgrenzen hinaus einen schmalen
Streifen des Gehwegs überwacht, etwa um sein wiederholt mutwillig
beschädigtes Auto zu überwachen.
Es war neulich ein entsprechender Bericht im Fernsehen, in dem ein System anhand eines Beispiels einer Firma die dieses System nutzt, gezeigt wurde, das eben genau das macht, nämlich für den eigenen Gebrauch bei den Aufnahmen der Kamera die öffentlichen Bereiche zu verpixeln, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und zugleich für den Fall dass im erfassten Bereich etwas passieren sollte, unverpixelte Aufnahmen an einen gesicherten (!) Server der Polizei überträgt.
Natürlich solltest du im Vorfeld bei den Behörden oder einem Anwalt genaueres in Erfahrung bringen, aber in meinen Augen spricht absolut nichts dagegen, dass die Kamera zwar vom optischen System einen öffentlichen Bereich erfasst, aber in den Aufnahmen dann diese Bereiche ausgeblendet/geschwärzt werden.
Denn es ist erst mal grundsätzlich nicht verboten im öffentlichen Bereich aufnahmen zu machen! Was jedoch verboten ist ist eine automatisierte Datenerfassung bzw. dauerhafte Überwachung, und zwar nach dem Datenschutzgesetz. Wenn ein öffentlicher Bereicht nicht in den Aufnahmen erfasst ist (muss halt dann natürlich tatsächlich unwiederbringlich fix in den aufgenommenen Dateien nicht zu sehen sein) sollte das eigentlich genügen um dem Datenschutzgesetz genüge zu tun, denn dann werden ja nur die Daten erfasst die du auch erfassen darfst und eben jene nicht die du nicht erfassen darfst
Aber dazu kann dir genaueres nur ein Anwalt oder die Behörden sagen, wäre ja auch möglich dass hier ein Landesgesetz entgegensteht oder sonst was
Soweit ich weiß, darf der öffentliche Raum NICHT gefilmt werden und selbst auf deinem privaten Gelände musst du auf eine Kamera hinweisen.
Die Straße darf nicht erfasst werden. Nur so ist gewährleistet, dass nicht aufgezeichnet wird.