Wie lange muss ich auf mein Geld bei einer vorzeitigen Kündigung meiner LV warten
HAllo. Ich habe meine LV gekündigt. Sie läuft jetzt gut 10 Jahre und ich hab das Geld dringend nötig. heute habe ich ein Schreiben bekommen, dass sich ein versicherungsvertreter mit mir in Verbindung setzen nmöchte. die Zahlungen wurden bei der Versciherungen zum 01.05. eingestellt. Gibt es eine Frist zur Auszahlung?
5 Antworten
Das ist doch total unsinnig. Steuerfrei sind Deine Erträge erst nach einer Laufzeit von 12 Jahren - und zudem rentieren LVs erst ab einer Haltezeit von ca. 20 Jahren. Warum beleihst Du sie stattdessen nicht? Oder verkaufst sie? Kündigen ist bei einer LV eigentlich immer Geldvernichtung.
Eine Lebensversicherung kann man so kündigen, wie man zahlt. Die Kündigungsfrist ist 3 Monate. Wenn die Beitragszahlung eingestellt wird, werden die noch fehlenden Beiträge verrechnet. Auf Antrag zahlt die Versicherung auch sofort (innerhalb 2 Wochen) aus, berechnet dann aber für die drei Monate Zinsen. Aber aus einem anderen Grund ist die Kündigung schädlich. Da sie noch nicht 12 Jahre alt ist, muss die Auszahlung versteuert werden. Verträge aus dieser Zeit wären noch steuerfrei gewesen, wenn die Mindestlaufzeit von 12 Jahren eingehalten wird. Deswegen sieht der Kollege Beratungsbedarf und hat sich angemeldet.
Richtig. DH!
Nur ein Tipp, auch wenn er dir nicht weiterhilft: Eine LV zu kündigen, noch dazu nach 10 Jahren Laufzeit, ist mit erheblichem Verlust verbunden, da der Rückkaufswert zu gering ist oftmals. Es gäbe, sofern dir das noch weiterhilft, auch die Möglichkeit, sich einen TEil der LV auszahlen zu lassen. Man beleiht also seine LV. Dafür musst du dann aber jedes Jahr Zinsen für diese Summe zahlen oder zahlst den Betrag wieder zurück. Sollte es sich also nur um eine kurzfristige Notlage handeln, käme dies evtl. auch in Frage.
Das wusste ich nicht, Hans, danke für den Hinweis. Auch wenns mich nicht betrifft, aber inwieweit wird der Vertrag dann umgestellt?
Reduzierung der Summe, oder Änderung der Laufzeit oder beides - halt alles, was der Tarif technisch hergibt. Kann man bei eingen VU auch gleich machen, nicht erst nach einem Jahr. Also Teilrückkauf und Reduzierung...
Wenn der Vertrag quasi vorfristig zum 1.5.10 beendet wurde, bekommst du direkt danach dein Geld.
Der Versicherungsvertreter will nur vorbeikommen, um dich zum Bleiben oder Abschluß einer Alternative zu überreden.
Wenn du das nicht willst, ruf bei der Versicherung an, sage denen, dass du kein Interesse hast und erfrage bei der Gelegenheit gleich den Auszahltermin.
Das die Kündigung keinen Sinn macht, sehe ich wie die anderen Antworter auch. Aber wenn es um die Kündigungsfrist geht, bin ich anderer Meinung als andere. Für private Lebens- oder Rentenversicherungen gilt: Die Kündigung kann zur Zahlungsfälligkeit mit einem Monat Frist ausgesprochen werden, bzw. wirkt zu diesem Datum. Also auch die Auszahlung. Ein Beispiel dazu: Zahlungsweise ist monatlich, die Kündigung geht beim Versicherer am 20.04.2010 ein. Dann wirkt sie zum 01.06.2010.
Man kann nach einem Jahr auch den Vertrag dann umstellen und muss die Zisen nicht die ganze Zeit zahlen.