Verweigerung einer Kollektivstrafe in der Schule?
Hallo!
Im Titel ist meine Frage ja schon gestellt...
Also, die halbe Klasse benimmt sich schlecht und alle Kinder werden bestraft. Aber wenn einer (Eine Person, die sich benommen hat) darauf so gar keine Lust hat (Texte abzuschreiben oder so), kann man ihn dann dafür zusätzlich bestrafen, dass er die Kollektivstrafe verweigert hat?
Danke für eure Antworten.
11 Antworten
Hallo easyElectro
Nein das darf der Lehrer nicht da schon die Kollektivstrafe an sich verboten und schlimmer begangen durch eine staatliche Schule noch verfassunswidrig ist:
Im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln ist zu beachten, dass im Schulrecht bei einem Fehlverhalten einzelner Schüler eine Kollektivstrafe nicht verhängt werden darf. Die Verhängung von Kollektivstrafen würde auch zwangsläufig unschuldige Schüler treffen. Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt. Die Schule ist aber als staatliche Einrichtung den Grundsätzen von einem Rechtsstaat unterworfen. Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.
Beispiel:
Ein Schüler beleidigt seinen Lehrer in einer Schülerzeitung. In der Klasse kann der Lehrer den verantwortlichen Schüler nicht ausfindig machen. Der Lehrer kann nun nicht alle Schüler der Klasse zum Nachsitzen verdonnern. Dies würde eine unzulässige Kollektivstrafe darstellen, da von der Maßnahme des Schülers auch unschuldige Schüler betroffen wären.
Insofern steht den unschuldig bestraften Schülern ein Recht zu diese Strafen zu verweigern ohne dass man sie dafür bestrafen könnte theoretisch könnte man dagegen sogar juristisch vorgehen bzw die Schule unter Androhung juristischer Maßnahmen zum einlenken bewegen.
LG
Darkmalvet
Hallo easyElectro,
die halbe Klasse benimmt sich schlecht
Also darfst du auch nur die halbe Klasse bestrafen
alle Kinder werden bestraft
Ist gesetzlich nicht erlaubt. Nur wenn wirklich ALLE Schüler Blödsinn machen.
Ben
Dafür müsste konkrett festgelegt sein was eine Kollektivstrafe ist.
Die Schüler hatten damals aus dem Unterricht heraus die Polizei verständigt, weil der Lehrer sie angeblich nicht hatte gehen lassen. In erster Instanz hatte das Neusser Amtsgericht den Lehrer verwarnt und für den Fall, dass er nicht an einer Weiterbildung teilnimmt, eine Geldstrafe angedroht. Am Freitag ist der Lehrer nun freigesprochen worden.
"Wir haben hier im Prozess keine Straftaten feststellen können", erklärte der zuständige Richter Rainer Drees in seiner Urteilsbegründung.
https://rp-online.de/nrw/staedte/kaarst/kaarster-lehrer-phillip-parusel-freigesprochen_aid-19280871
Laut § 47 SchUG sind Kollektivstrafen verboten.
Insofern erübrigt sich deine Frage!
Hast Recht, war das falsche Gesetz. Ist in Deutschland aber nichts anders!
in DE gilt das Verwaltungsrecht /Schulrecht
Im Falle von Kollektivstrafen wird allerdings ein elementarer rechtsstaatlicher Grundsatz verletzt womit die Menschenwürde der unschuldig bestraften angetastet wird.
Da diese laut Art 1 GG Absatz 1 unantastbar ist sind Kollektivstrafen verfassungswidrig und keine Schule in keinem Bundesland darf sie anwenden völlig egal was in den Landesgesetzen steht.
du hast den selben Link genannt wie ich , also was solls
Ja, aber wir kennen ja unsere Lehrer... Aber danke
Dann hält man den Lehrern mal entsprechendes Gesetz unter die Nase und fertig!
Anderenfalls beschwert man sich dann mal bei der Schulaufsichtsbehörde.
Kollektiv strafen sind eigentlich verboten, wenn man beweisen kann das man nichts gemacht hat dann muss man auch nichts machen aber die lehrer werden immer einen weg finden
wenn man beweisen kann das man nichts gemacht hat
Auch damit wäre ein rechtsstaatlicher Grundsatz verletzt.
Niemand muss seine Unschuld beweisen. Die Beweislast liegt bei der Anklage, bzw. im Zivilrecht beim Forderer.
die lehrer können ja einfach behaupten ja der hat ja auch was gemacht ist zwar blöd aber...
Behaupten kann ich auch es sei hier eben ein Elefant vorbei geflogen...
das ist etwas unrealistisch
Eben. Genau so die Behauptung ohne Beweise, dass wirklich ALLE Schüler nahezu zeitgleich ein Fehlverhalten an den Tag gelegt hätten. ;-)
du hast vergessen zu erwähnen , dass das von dir zitierte SchUG nur in Österreich gilt.