Verwarnungsgeld nach Unfall! Wenn ich bezahle, ist das ein Schuldbekenntnis?
Polizei nahm den Unfall auf. Ich sollte das Verwarnungsgeld vor Ort der Polizei bezahlen und habe es abgelehnt. Jetzt habe ich von der Bußgeldstelle einen Zahlungsbescheid bekommen. Muss ich das bezahlen? Die Schuldfrage bei dem Unfall ist noch offen. Danke vorab für eine Info. Gruß worker
9 Antworten
Das Verwarnungsgeld wird verhaengt, wenn die Polizei feststellt, dass du etwas falsch gemacht hast, dass du irgendwie gegen die StVO verstossen hast usw. Mit der Schuldfrage am Unfall hat das nichts zu tun, das sind zwei Paar Stiefel, - obwohl man daraus, dass die Polizei verwarnt hat, durchaus auch Schluesse ziehen kann. Dabei ist es dann egal, ob du bezahlt hast oder nicht. Die Schuldfrage wird von der Versicherung geklaert.
Und wenn du weiterhin nicht bezahlst, dann wird ein Bussgeld erlassen, so zu dem zu zahlenden Betrag noch 23,50€ an Gebuehren hinzukommen.
Du musst was falsch gemacht haben, sonst würdest Du kein Verwarnungsgeld-Bescheid bekommen (und wenn es nur ein fehlendes Warndreieck war) ob Du schuld am Unfall warst hängt davon nicht wirklich ab.
Danke an 6 Antworten.
Kurz zur Sachlage. Ich bin im Verkehrsberuhigtem Bereich (Schrittgeschwindigkeit) rückwärts eingeparkt.Als ich meinen Blick vom rückwärtigen mit Abstand stehendem Verkehr abwandte und auf die Parklücke bzw. parkenden PKW achtete und ca. 1 Meter rückwärts fuhr, ist die Nachfolgende losgefahren und streifte mich hinten links. Die Klärung der Schuldfrage möchte ich hier nicht beantwortet haben, das läuft über die Versicherung. Ich habe ein Warndreieck aufgestellt, da gab es keine Beanstandung. Der Polizeibeamte meinte Anfangs nur, dass ich der Schuldige sei. Mir geht es nur um das Verwarnungsgeld, OB ES EINEM SCHULDEINGESTÄNDNISS GLEICHKOMMT: Danke Gruß worker
Merkmale eines Verwarnungsgeldbescheides sind, dass die Zahlung innerhalb von 7 Tagen, meist mit beigefügten Überweisungsträger erfolgen muss. Danach ist das Verfahren erledigt. Nach § 55 OwiG ist auch eine Anhörung des Betroffenen möglich. Nimmt der Betroffene eine Verwarnung nicht an, so wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das mit Gebühren und Auslagen verbunden ist. Mit der Anhörung gibt die Verwaltungsbehörde die Möglichkeit, zum Vorwurf Stellung zu nehmen. Der Betroffene muss davon keinen Gebrauch machen.
Der Unterschied liegt darin, dass das Versäumen der Anhörung im Verwarnungsgeldverfahren zu einem fehlerhaften Verwaltungsakt führt, durch Nachholen aber heilbar ist. Im Gegensatz dazu, führt das Versäumen der Anhörung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Nichtigkeit des gesamten Bußgeldverfahrens. Aus wiki kopiert
dann würde ich mal noch abwarten bzw bei denen anklingeln was das soll
Ein Verwarnungsgeld bzw. auch Verwarngeld ist eine Geldbuße, die bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten von der Verwaltungsbehörde von dem Betroffenen erhoben werden kann. Die Höhe des Verwarnungsgelds liegt gemäß § 56 des Ordnungswidrigkeitengesetz zwischen fünf und 35 Euro.
hm und was soll ich jetzt mit der info?
Ja, denk mal nach, Abwarten ist nicht immer ein kluger Rat!
naja deswegen habe ich ja gesagt er soll nachfragen, aber selbst wenn, es werden auch mahnungen verschickt, wenn man nicht bezahlt.^^
Danach war doch gar nicht gefragt!