Seminar bezahlen trotz Krankheit?
Ich habe mich für ein Seminar beim Kölner Friedensbildungswerk angemeldet (1. Teil einer Ausbildung zur Mediatorin) und die Gebühren in Höhe von 300 Euro vorab bezahlt. Wegen einer Erkrankung musste ich das Seminar absagen und zwar erst an dem Morgen, an dem die Veranstaltung begann. Das Kölner Friedensbildungswerk besteht nun darauf, dass ich das Seminar wegen der Kurzfristigkeit der Absage komplett bezahle, was auch tatsächlich so in den AGBs steht. Die Vorlage meiner Krankmeldung wurde abgelehnt (Man sei ja nicht mein Arbeitgeber), ebenso mein Vorschlag, die 300 Euro auf das nächste Seminar anzurechnen. Ist das rechtens, dass ich das Seminar komplett bezahlen muss, obwohl ich wegen Krankheit nicht teilnehmen konnte?
2 Antworten
Du hast doch die AGBs mit dem Vertragsschluss und Bezahlung akzeptiert. Daher seht sich das Institut im Recht.
Persönlich würde ich mich mit dem Geschäftsführer drüber unterhalten, nochmals mit dem Angebot, den Kurs später wahrzunehmen. Wenn das nichts bringt, kannst du klage, obwohl die Aussichten ungewiss sind. Da das Institut die Sache so handhabt wie es das tut, würde ich mir lieber einen anderen Anbieter aussuchen.
Für mich stellt sich die Frage, ob du das als Privatperson gebucht hast oder als Geschäftsfrau. Diese Unterscheidung ist an vielen Rechtsstellen von entscheidender Bedeutung. An deiner Stelle würde ich mir die AGB sehr genau angucken. Was beinhaltet diese Seminargebürh genau? Kostenanteile, die durch deine Abwesenheit faktisch nicht anfallen, könnte man auf jeden Fall zurück erstreiten. Fraglich bleibt nur die Gesamtkostensituation. Die Kosten des Rechtsstreits könnten den möglichen Ertrag schnell übersteigen, wenn die Sache nicht ganz zu deinen Gunsten entschieden würde.
hi, du ich würd mich da echt beim Konsumentenschutz beraten lassen. Ich glaub zwar schon, dass du das etwas zahlen wirst müssen, aber ob die den kompletten Betrag verlangen dürfen? Ich wollte mich mal für eine Fortbildungswoche anmelden - da der Betrag für eine Woche sehr hoch war und als Gesamtsumme zu entrichten war, hab ich dort gefragt, was, wenn ich krank werde.... Da wurde mir gesagt, ich müsse dann trotzdem ich glaub es waren 90% oder 80% zahlen. Da diese Summe noch immens hoch gewesen wäre, hab ich mich dann für die Woche erst gar nicht angemeldet. Ich seh ja ein, wenn jemand dann aus Jux nicht kommt, aber im Krankheitsfalle -. finde ich - müsste da schon eine andere Regelung sein. LG und alles Gute, Korinna
Ja, ich werde zur Verbraucherzentrale gehen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob die wirklich das ganze Geld behalten können, selbst wenns in den AGBs steht. Für mich war das eigentlich selbstverständlich, dass man das Geld wieder bekommt, b.z.w. das Seminar kostenlos nachholen kann, wenn man krank ist. Besonders bemerkenswert finde ich, dass der Anbieter sich Frieden, Solidarität mit den Armen etc. auf die Fahnen schreibt und sich dann so abgezogen verhält.
Der Geschäftsführer hat schon abgelehnt! Ich werde mir tatsächlich einen anderen Anbieter suchen. Klar fühlen die sich im Recht, andererseits könnte man von einem FRIEDENSBILDUNGSWERK schon etwas mehr Kulanz gegenüber einer einzelnen Personen erwarten, finde ich. Und vielleicht ist es rechtlich ja doch nicht haltbar, den vollen Preis zu kassieren, selbst wenn das so in den AGBs steht. Wenn z.B. in MIetverträgen unwirksame Klauseln stehen, gelten die ja auch nicht, obwohl man sie unterschrieben hat.