Verwarnung wegen wiederholter Verkehrszuwiderhandlungen

2 Antworten

Das war eine schriftliche Verwarnung, die lediglich mit Gebühren und Auslagen versehen ist. Auf keinen Fall ist das ein Verwarngeld für bereits begangene, aufgelistete Ordnungswidrigkeiten. Diese Art und Weise (Anschreiben an Betroffene ab 8 Punkte) ist geseztlich vorgeschrieben. Das sollte ein Anwalt eigentlich im Schlaf wissen!!

Du wirst das Verwarngeld ja vermutlich nicht für die Information, dass Du 8 Punkte hast, bezahlen sollen, sondern für die Ordnungswidrigkeit. Und sofern Du diese begangen hast, musst Du natürlich zahlen und kannst Dir die Mühe mit dem Widerspruch sparen - vor allem, weil Du bei einem negativen Bescheid für den Widerspruch wesentlich mehr bezahlen musst.

Inge1969 
Beitragsersteller
 20.03.2012, 18:49

Doch, es ist bloß eine Mitteilung. Die Ordnungswidrigkeiten waren schon im vorigen Jahr. Deshalb fand ich das ja so unmöglich. Die reine Abzocke. Ich weiß doch das ich acht Punkte habe. LG Inge