Mündliche Verwarnung mit oder ohne Bußgeld?
Hallo Leute, Es ist heute folgendes passiert. Ich habe ausversehen eine Einbahnstraße entgegengesetzt befahren und die polizei war hinter mir. So die haben mich dann mit blaulicht angehalten und meine führerschein (hab seit zwei jahren den führerschein und bin 19) und fahrzeugpapiere gefordert. So nachdem sie im fahrzeug saßen und alles rübergefunkt haben, kam der polizist zu mir und sagte mir (er war sauer) :" Ich gebe Ihnen eine mündliche Verwarnung". Daraufhin fragte ich Ihn, ob ich eine Strafe bekommen werde. Er antwortete mir dann Es sei eine mündliche Verwarnung und ich solle in Zukunft meine Augen auf machen beim Fahren. Meine Frage ist jetzt ob ich trotzdem eine schriftliche Verwarnung oder ein Bußgeld bekommen kann ?
6 Antworten
Nein, er hat es doch deutlich gesagt: "mündliche Verwarnung", d.h. es wird nirgendwo vermerkt und damit auch kein Bußgeld oder Verwarngeld.
Da haben sie einfach noch mal ein Auge zugedrückt, soll es auch geben.
Logisch Denken ist Deines nicht, was ?
Weil es davor war!
Der Ablauf war doch wohl so:
Du hast erst die Regelübertretung begangen, dann wurdest Du erwischt, dann haben sie Deine Personalien festgestellt, dann haben sie überprüft ob Du ein Gewohnheitstäter bist oder ein flüchtiger Mörder oder ein bulgarischer Einbrecherclanchef oder ein Maffioso-Pate, dann haben sie erkannt, daß Du nur ein Dummkopf bist, und dann haben sie entschieden, daß sie Dich mit einer mündlichen Verwarnung davon kommen lassen wollen.
Wie hätten sie das anders herum machen sollen ?
Mit der mündlichen Verwarnung ist deine Ordnungswidrigkeit rechtsgültig "bestraft" worden. Es darf daher kein weiteres Verwarnungsgeld oder Bußgeld folgen, da Doppelbestrafungen unzulässig sind.
Es kommt also nichts mehr.
Hier steht aber was anderes:
Nö!
Und was wenn ich doch zahlen muss und der polizist bestreitet dass er was gesagt habe ?
Dann ist das ein Beweis- aber kein rechtliches Problem. Die Rechtslage ist eindeutig, das Verfahren ist mit der mündlichen Verwarnung beendet. Auch wäre ein nachträgliches Bußgeld ziemlich widersinnig, denn der einzige, der ein Bußgeldverfahren einleiten könnte wäre der Polizist, der dich mündlich verwarnt hat.
Was willst Du denn noch? Warum soll es bestreiten, daß er Dir eine mündiche Verwarnung gegeben hat ? Leidest unter Verfolgungswahn ?
"Und was wenn ich doch zahlen muss..", ja dann mußt Du doch zahlen , das schreibst Du doch schon selbst. Da gibt es kein "und was ?"
Nee, eher nicht. mündliche Verwarung ist eben nur mündlich, hast Glück gehabt.
In anderen Fällen haben sie trotzdem bußgeld bekommen
Dann hätten sie es gleich kassiert. Mündliche Verwarnung ist eben mündlich. Bußgeld ist keine mündliche Verwarnung !!
Wer ist "sie" und war es wirklich eine "mündliche" Verwarnung ?
Hey Leute, was ist daran nur soooo schwer ??? "Sie" sind die Polizisten, und mündlich ist mündlich, und nicht tätlich !!
Und wenn die Blauen "Mündlich" sagen, warum sollten sie etwas anderes meinen ?!?!
Meine Frage bezog sich aber auf den Satz von Fragomat : "In anderen Fällen haben sie trotzdem bußgeld bekommen"
Mit dir bin ich ja völlig kondom!
Achso, sorry.... dazu kann ich nichts sagen... Wer weiss wen er da meint....
Das glaube ich nicht. Eine schriftlicher Verwarnung bekommt man schriftlich.Wenn man bußgeld zahlen soll, bekommt man einen zettel, man kann auch gleich zahlen.
Nein, da kommt nichts mehr, er hat dich mündlich verwarnt, damit ist der Fall erledigt.
Nein alles gut...hab ich auch schon gehabt da kommt nix mehr.....
Allerdings war "mein Polizist" sehr nett.
Hat "ihr Polizist" ihre Personalien aufgenommen und rüber gefunkt?
Das Checken die immer um zu sehen dass du nicht auf ner most Wanted Liste stehst
Wieso hat er dann davor meine Personalien aufgenommen ?