Verwalter zahlt Guthaben nicht aus?

4 Antworten

Ihr habt doch einen Anwalt. Der sollte wissen, waszu tun ist.

happyhippo64 
Beitragsersteller
 10.05.2018, 17:15

Das war nur über die Beratungshilfe,der Anwalt hat nur 2 Briefe geschrieben und gemeint wir sollen klagen !

Aber leider sind wir zur Zeit arbeitslos und können das nicht finanzieren !

Und was sagt Partei 2 zu den Aktionen? Wie sehen die ME Anteile aus? Könnt ihr den Verwalter absetzen? Wie lange ist seit Jahren? Wann habt ihr ihn das erste Mal formgerecht gemahnt? Nur durch mehrere Anschreiben innerhalb eines Jahres, ändern sich keine Verjährungsfristen.

Hat er durch die Aufrechnung auf die Betriebskosten, die Instandhaltung nicht aus der Rücklage gezahlt? Ist die noch voll angespart? oder hat er die Kosten tatsächlich 2x in Rechnung gestellt?

Zurück halten könnt ihr mW nur die Rücklage. Gegenüber den Versorgern ist der Verwalter ja ebenfalls in der Zahlpflicht, hat er euer nicht ausgezahltes Guthaben verzockt, kann er euch vermutlich abklemmen lassen.

Betrachtet er den Überschuss evtl als Vergütung seiner Tätigkeit, was habt ihr hier vereinbart?

Woher kommt dein Guthaben, wie wird Strom, Wasser Heizung bei euch abgerechnet, schwankt dein Verbrauch so enorm? Du kannst doch an Hand der Abrechnung so kalkulieren, dass du lieber künftig etwas nach bezahlst?.

Wenn Ihr Beratungshilfe bekommen habt, also insoweit die Voraussetzungen erfüllt, dann sollte doch auch Prozeßkostenhilfe (trotz Eigentum) kein Problem darstellen. Die ist doch eigens für Personen, die einen Rechtsanspruch gerichtlich durchsetzen wollen/müssen, jedoch einen Prozeß aus eigenen Mitteln derzeit nicht finanzieren können.

happyhippo64 
Beitragsersteller
 10.05.2018, 17:29

Wir bekommen keine Prozeßkostenhilfe bzw. müssen erstmal mindestens 700 Euro vorstrecken,aber das ist ncht die Frage die ich eigentlich beantwortet haben wollte.

DogDiego  10.05.2018, 17:41
@happyhippo64

Ach so, die Frage, ob ihr von der Versorgung von Wasser und Strom abgeschnitten werden könnt. Ja, da ist leider möglich.Der eine Miteigentümer verfolgt insoweit seine eigenen Interessen, und das offnbar zu recht:

Bei großen Rückständen von Wasserkosten und Stromkosten darf die Wasserversorgung oder die Versorgung mit Strom oder andere Heizenergie abgestellt werden, da sonst der betreffende Eigentümer der Eigentümergemeinschaft seine Bewirtschaftungskosten in unzumutbarer Weise auferlegt.Ist ein Wohnungseigentümer mit Wohngeldzahlungen erheblich im Rückstand, ist die Eigentümergemeinschaft berechtigt, die Versorgung der Räume mit Heizung und Wasser bis zum Ausgleich der Rückstände abzustellen. Das gilt auch, wenn der Eigentümer seine Wohnung vermietet hat.

http://www.ich-habe-es-geschafft.de/Eigentuemer-Versorgungssperre.html

Wie dropsig muss man sein um den Betrug nicht zu bemerken wenn ein Verwalter mehrere Jahre lang Instandhaltungskosten abzockt ? Liest bei euch keiner die Abrechnungen ?

happyhippo64 
Beitragsersteller
 10.05.2018, 17:23

Natürlich habe ich sie immer sofort nach Erhalt kontrolliert und sofort beanstandet,aber er weigert sich das Guthaben auszuzahlen !

Wir sind nicht von Dummsdorf,aber wenn er nicht zahlt ,was soll ich tun ?

Wir haben die Zahlungen eingestellt !

Wir wollten keinen Streit im Haus und haben deswegen lange zugeschaut bevor wir zum Anwalt sind !