Wer bekommt das Nebenkosten / Guthaben nach Verkauf der Immobilie (WEG)?
Wir haben unser Haus im Dezember mittels Makler verkauft! Übergabe war Februar. Wir haben unsere Hausverwalterin immer und ständig in den Ohren gelegen was mit unserem Nebenkosten Guthaben ist! Sie sagte uns das wir auf die Abrechnung im Juni warten müssten! ( Wir fragten nicht nur einmal danach! ) Im Juni sendete Sie uns per E-Mail die Jahresendabrechnung, mit einem schönen Guthaben!!! 8 Tage nach dem Sie uns die Abrechnung sendete gab es eine Eigentümerversammlung, dort wurde der Wirtschaftsplan 2017 verabschiedet. Alle waren mit der Abrechnung einverstanden. (Jeder mit seiner eigenen!) Einen Tag später schrieb uns die Hausverwalterin das uns das Guthaben nicht zusteht, da wir keine Eigentümer mehr wären! Für uns völlig undenkbar, da es sich ja um PRIVATE KOSTEN handelt! Einen Tag später schrieb Sie uns erneut eine Mail mit einer Frist ihr bis zum Tag X einen Nachweis darüber zu erbringen das uns das Geld zusteht, andernfalls überweist Sie das Geld den neuen Eigentümern. Sie sagt wer an dem Tag der Beschlussfassung Eigentümer ist erhält das Geld! Wir haben aber doch laufend nach dem Guthaben gefragt und wurden immer wieder vertröstet...
In unserem Vertrag steht folgendes:
Vom Lieferungstage ( bei uns der 1. Februar ) an gehen alle Rechte, Pflichten, Nutzungen und die Gefahren, die mit dem Kaufobjekt verbunden sind, auf den Käufer über. Gleiches gilt für die das Kaufobjekt betreffenden öffentlichen und privaten Lasten und Abgaben.
Ist das nicht ein Beweis das uns das Geld zusteht? Es geht doch um rein Privatesten und um nichts anderes! Hätte ich an die Stadtwerke bezahlt, hätten die mir doch auch das Geld gegeben und nicht den neuen Eigentümern?! Ich verstehe die Welt gerade nicht mehr! Außerdem frage ich mich ob das nicht auch ein Teil der Aufgabe unseres Maklers gewesen wäre?
Macht es Sinn sich einen Anwalt zu nehmen, oder reicht vielleicht sogar schon der Absatz aus dem Vertrag?! Allein die Vorstellung das wildfremde Menschen Geld annehmen das ihnen gar nicht zusteht... wo bleibt da die Moral?!?!
Ich danke euch fürs lesen und hoffe so sehr auf ein Wunder
4 Antworten
Das Vorgehen der Hausverwaltung ist völlig korrekt. Das Guthaben aus der Abrechnung steht demjenigen zu, der zum Zeitpunkt der Abrechnung Eigentümer ist - und das ist der Erwerber. Umgekehrt hätte dieser auch eine Nachzahlung leisten müssen, wäre eine Beitragsschuld festgestellt worden. Genau so steht es übrigens auch in der zitierten Passage aus dem Kaufvertrag. Das ist der Normalfall - und im Vorfeld des Verkaufes durch einen entsprechenden Aufschlag auf den Preis einzukalkulieren.
.... ich bin irritiert; es geht also um ein Haus, da gibt es aber doch keine Nebenkosten und wer Kosten und Lasten bezahlt, ergibt sich aus dem Vertrag. Was haben andere damit zu tun?
Geht es um eine Wohnung, kann es keine privaten Kosten geben.
Ein Eigentümer leisten an die WEG, diese ist der "Lieferant" und diese WEG rechnet ab gemäß Teilungserklärung.
Partner der WEG ist der ET, der im Grundbuch eingeschrieben wurde. Es ist somit alles richtig gelaufen.
Ob und was die Verkäufer/Käufer finanziell ordnen, geht einer WEG bzw. deren Verwalter nichts an, daher die Nachfrage vom Verwalter.
Das Vorgehen der Hausverwaltung ist vollkommen korrekt und nicht zu beanstanden! Für die Hausverwaltung ist derjenige Eigentümer alleiniger Ansprechpartner, der auch ein Guthaben zu bekommen hat, der zum Zeitpunkt der Jahresabrechnung Eigentümer ist. Dieser neue Eigentümer hätte umgekehrt genauso auch eine Nachzahlung zu leisten, nicht ihr.
Trotzdem kann es möglich sein, dass aufgrund des Kaufvertrags ihr das Geld bekommen müsst. ABER das geht der Hausverwaltung nichts an. Sondern das musst du dann mit dem Käufer klären, der euch möglicherweise das Geld zu erstatten hat. Gegen die Hausverwaltung kannst du nicht vorgehen, sondern allenfalls das Geld vom Käufer fordern.
Das ist völlig normal so. Es ist kein Grund, darüber fassungslos zu sein.
Ein Makler verkauft nur. Er hat nicht die Aufgabe, über rechtliche Hintergründe zu informieren. Solche Detailfragen hättet ihr dem Notar stellen sollen. Dessen Aufgabe ist es, euch die Dinge im Vertrag zu erklären, sofern etwas unklar ist. Auch jetzt im Nachhinein könnt ihr noch zu dem Notar gehen und euch beraten lassen.
Ich kann dir auch erklären, warum die Verwaltung mit dem Käufer abrechnen muss. Das hat den Grund, weil die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung erst NACH dem Wirtschaftsjahr entsteht, nicht schon währenddessen. Daher macht das die Verwaltung mit dem zu diesem Zeitpunkt bestehenden Eigentümer.
Und um es noch ein bisschen anders auszudrücken. Genau genommen hat der Käufer euch das Geld für eure Hausgeld Vorauszahlung zusammen mit dem Kaufpreis bereits erstattet. Der Käufer übernimmt ja auch die gesamte Instandhaltungsrücklage, die ihr eingezahlt habt. Diese ist quasi auch mit verkauft worden. Das muss man alles bei der Preisverhandlung berücksichtigen und einkalkulieren.
Eure Fehler war es vielleicht, euch auf den Makler zu verlassen. Denn der Notar wäre eure Ansprechpartner für Fragen dieser Art gewesen.
Das Geld steht euch mit dem Verkauf nicht mehr zu.
Dieses Geld steht dem Käufer zu, wie es auch in der von Dir zitierten Vereinbarung steht.
Und das ist so auch üblich. Anders rum wäre unüblich.
Die Maklerin hätte hier nichts anders machen können.
Ihr hättet euch vom Notar beraten lassen müssen.
PS: Nachzahlungen hätte der Käufer ebenfalls leisten müssen, nicht ihr! 😎
Vielen Dank, was ich aber nicht verstehe: Wir haben bezüglich der zuviel gezahlten NK schon vor dem Verkauf mit der Hausverwalterin gesprochen, diese sagte das wir die Abrechnung abwarten müssten. Jedoch konnten wir das Haus ja nicht nach Abrechnung verkaufen! Hätte Sie uns das Guthaben schon eher auszahlen können? Angenommen wir hatten einen Abschlag von 120€ haben aber immer 150€ bezahlt.... Wären dann ja 30€ pro Monat zu viel gewesen, hätte Sie diese auszahlen können?
Nein.
Ihr hättet das im Kaufvertrag über den Notar regeln müssen.
Dann hätte der Käufer im Innenverhältnis das mit euch abrechnen müssen.
Klar muss man erst die Abrechnung abwarten, damit man dann feststellt, wer zum Zeitpunkt der Abrechnung eingetragener Eigentümer ist (Grundbuch).
Jetzt kümmert ihr euch leider zu spät darum.
Wäre das auch eine Aufgabe des Maklers gewesen? Da wir so gar keine Ahnung von all dem haben / hatten haben wir einen Makler beauftragt das Haus zu verkaufen. Wir haben vor & nach dem Verkauf immer wieder die Hausverwalterin kontaktiert. Hätten wir direkt an die Stadtwerke gezahlt, hätten wir doch auch bis Datum X das Geld zurück erhalten, oder?
... nein, und auch nicht dürfen. Warum wurde das Problem nicht im Kaufvertrag geordnet?
Ich habe oben in meiner Frage eine Passage aus dem Vertrag hinzugefügt, wonach klingt das für dich? Unser Makler meinte er könnte sich das zu 99,9% nicht vorstellen das Sie das Geld bekommen. Die Frau beim Notar meinte es auch! Ich bin gerade so fassungslos über soviel Gier, anders mag ich es gerade nicht ausdrücken. Wir haben das Haus extra über einen Makler verkauft, weil wir uns damit nicht auskennen. Wäre das nicht auch Sache des Maklers gewesen im Vorfeld so etwas abzuklären?