Wer bekommt das Nebenkosten / Guthaben nach Verkauf der Immobilie (WEG)?

4 Antworten

Das Vorgehen der Hausverwaltung ist völlig korrekt. Das Guthaben aus der Abrechnung steht demjenigen zu, der zum Zeitpunkt der Abrechnung Eigentümer ist - und das ist der Erwerber. Umgekehrt hätte dieser auch eine Nachzahlung leisten müssen, wäre eine Beitragsschuld festgestellt worden. Genau so steht es übrigens auch in der zitierten Passage aus dem Kaufvertrag. Das ist der Normalfall - und im Vorfeld des Verkaufes durch einen entsprechenden Aufschlag auf den Preis einzukalkulieren.

.... ich bin irritiert; es geht also um ein Haus, da gibt es aber doch keine Nebenkosten und wer Kosten und Lasten bezahlt, ergibt sich aus dem Vertrag. Was haben andere damit zu tun?

Geht es um eine Wohnung, kann es keine privaten Kosten geben.

Ein Eigentümer leisten an die WEG, diese ist der "Lieferant" und diese WEG rechnet ab gemäß Teilungserklärung.

Partner der WEG ist der ET, der im Grundbuch eingeschrieben wurde. Es ist somit alles richtig gelaufen.

Ob und was die Verkäufer/Käufer finanziell ordnen, geht einer WEG bzw. deren Verwalter nichts an, daher die Nachfrage vom Verwalter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das Vorgehen der Hausverwaltung ist vollkommen korrekt und nicht zu beanstanden! Für die Hausverwaltung ist derjenige Eigentümer alleiniger Ansprechpartner, der auch ein Guthaben zu bekommen hat, der zum Zeitpunkt der Jahresabrechnung Eigentümer ist. Dieser neue Eigentümer hätte umgekehrt genauso auch eine Nachzahlung zu leisten, nicht ihr.

Trotzdem kann es möglich sein, dass aufgrund des Kaufvertrags ihr das Geld bekommen müsst. ABER das geht der Hausverwaltung nichts an. Sondern das musst du dann mit dem Käufer klären, der euch möglicherweise das Geld zu erstatten hat. Gegen die Hausverwaltung kannst du nicht vorgehen, sondern allenfalls das Geld vom Käufer fordern.

Nadine3333333 
Beitragsersteller
 07.07.2018, 00:30

Ich habe oben in meiner Frage eine Passage aus dem Vertrag hinzugefügt, wonach klingt das für dich? Unser Makler meinte er könnte sich das zu 99,9% nicht vorstellen das Sie das Geld bekommen. Die Frau beim Notar meinte es auch! Ich bin gerade so fassungslos über soviel Gier, anders mag ich es gerade nicht ausdrücken. Wir haben das Haus extra über einen Makler verkauft, weil wir uns damit nicht auskennen. Wäre das nicht auch Sache des Maklers gewesen im Vorfeld so etwas abzuklären?

Renick  07.07.2018, 15:22
@Nadine3333333

Das ist völlig normal so. Es ist kein Grund, darüber fassungslos zu sein.

Ein Makler verkauft nur. Er hat nicht die Aufgabe, über rechtliche Hintergründe zu informieren. Solche Detailfragen hättet ihr dem Notar stellen sollen. Dessen Aufgabe ist es, euch die Dinge im Vertrag zu erklären, sofern etwas unklar ist. Auch jetzt im Nachhinein könnt ihr noch zu dem Notar gehen und euch beraten lassen.

Ich kann dir auch erklären, warum die Verwaltung mit dem Käufer abrechnen muss. Das hat den Grund, weil die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung erst NACH dem Wirtschaftsjahr entsteht, nicht schon währenddessen. Daher macht das die Verwaltung mit dem zu diesem Zeitpunkt bestehenden Eigentümer.

Und um es noch ein bisschen anders auszudrücken. Genau genommen hat der Käufer euch das Geld für eure Hausgeld Vorauszahlung zusammen mit dem Kaufpreis bereits erstattet. Der Käufer übernimmt ja auch die gesamte Instandhaltungsrücklage, die ihr eingezahlt habt. Diese ist quasi auch mit verkauft worden. Das muss man alles bei der Preisverhandlung berücksichtigen und einkalkulieren.

Eure Fehler war es vielleicht, euch auf den Makler zu verlassen. Denn der Notar wäre eure Ansprechpartner für Fragen dieser Art gewesen.

Das Geld steht euch mit dem Verkauf nicht mehr zu.

Dieses Geld steht dem Käufer zu, wie es auch in der von Dir zitierten Vereinbarung steht.

Und das ist so auch üblich. Anders rum wäre unüblich.

Die Maklerin hätte hier nichts anders machen können.

Ihr hättet euch vom Notar beraten lassen müssen.

PS: Nachzahlungen hätte der Käufer ebenfalls leisten müssen, nicht ihr! 😎

Nadine3333333 
Beitragsersteller
 06.07.2018, 21:11

Vielen Dank, was ich aber nicht verstehe: Wir haben bezüglich der zuviel gezahlten NK schon vor dem Verkauf mit der Hausverwalterin gesprochen, diese sagte das wir die Abrechnung abwarten müssten. Jedoch konnten wir das Haus ja nicht nach Abrechnung verkaufen! Hätte Sie uns das Guthaben schon eher auszahlen können? Angenommen wir hatten einen Abschlag von 120€ haben aber immer 150€ bezahlt.... Wären dann ja 30€ pro Monat zu viel gewesen, hätte Sie diese auszahlen können?

alarm67  06.07.2018, 21:15
@Nadine3333333

Nein.

Ihr hättet das im Kaufvertrag über den Notar regeln müssen.

Dann hätte der Käufer im Innenverhältnis das mit euch abrechnen müssen.

Klar muss man erst die Abrechnung abwarten, damit man dann feststellt, wer zum Zeitpunkt der Abrechnung eingetragener Eigentümer ist (Grundbuch).

Jetzt kümmert ihr euch leider zu spät darum.

Nadine3333333 
Beitragsersteller
 07.07.2018, 00:26
@alarm67

Wäre das auch eine Aufgabe des Maklers gewesen? Da wir so gar keine Ahnung von all dem haben / hatten haben wir einen Makler beauftragt das Haus zu verkaufen. Wir haben vor & nach dem Verkauf immer wieder die Hausverwalterin kontaktiert. Hätten wir direkt an die Stadtwerke gezahlt, hätten wir doch auch bis Datum X das Geld zurück erhalten, oder?

schleudermaxe  07.07.2018, 06:25
@Nadine3333333

... nein, und auch nicht dürfen. Warum wurde das Problem nicht im Kaufvertrag geordnet?