Offene Forderungen an verstorbene wann sind die verjährt?
Hallo,
mein Vater ist seit 5 Jahren Tod und nun meldet sich bei meinem Opa eine Firma die von meinem Vater eine offene Forderung hätte von 1991 und will das mein Opa die begleicht. Ist so was rechtens und muss mein Opa für die Schulden meines toten Vaters aufkommen? Vor allem nach so vielen Jahren? Kann da jemand was zu raten?
Wäre toll. Vielen dank schon im voraus!
der fragende57
6 Antworten
Hängt davon ab, was es genau für Forderungen sind, aber in der Regel sind sie nach 3 Jahren verjährt.
Aber ich wäre jetzt auch besonders Vorsichtig, daß da nicht ein Betrugsversuch vorliegt. Das ist garnicht so selten, daß sich Firmen an ältere Menschen wenden, die sich vielleicht im Recht nicht so auskennen und denen erzählen, daß verstorbene nahe Angehörige noch Schulden gemacht haben oder irgendwelche Sachen bestellt hätten und noch offene Rechnungen vorlägen usw. In der Hoffnung, daß das Betrugsopfer das dann bezahlt.
Bei Betrugsverdacht umgehend Anzeige erstatten.
Dein Opa braucht für die Rechnung auf keinen Fall aufzukommen, da er kein Erbe ist. Sollte die Firma einen Titel besitzen, so müssen die erben bis zu 20 Jahre dafür aufkommen. Ein Titel wäre ein rechtskräftiger Mahnbescheid.
rechnungen verjähren nach 3jahren
In der Regel verjähren Forderungen drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind. Titulierte Forderungen (rechtskräftiges Urteil, Mahnbescheid) nach 30 Jahren.
Damit dürfte im vorliegenden Fall eine Forderung verjährt sein.
Im übrigen gibt es bei geerbten Schulden weitere Einschränkungen hinsichtlich der Geltendmachung des Gläubigers gegen den Erben. Ist aber recht kompliziert und würde hier den Rahmen sprengen. Falls es sich um eine titulierte Forderung handelt, würde ich mich an einen Anwalt wenden.
Kommt drauf an,ob die Forderung tituliert ist und ob jemand das Erbe deines Vaters angetreten hat. Ist die Forderung tituliert (d.h. gabs einen Vollstreckungsbescheid),dann kann sie 30 Jahre lang eingetrieben werden. Ob die Person verstorben ist,macht keinen wirklichen Unterschied,da Schulden mit vererbt werden können. Sprich;Hat eine Person das Erbe deines Vaters angetreten,kann die Schuld bei dieser Person eingetrieben werden. Haben alle das Erbe ausgeschlagen, hat der Gläubiger Pech gehabt.